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- 6.5.2010: Buchvorstellung Heinz Freckmann: Krücke: Eroberung des Glücks
- 27.4.2010: Pressemitteilung der Stadt Weiden i. d. OPf. vom 21.04.2010
- 18.3.2010: Barrierefreie Küchen jetzt bei KüchenQUELLE
- 15.3.2010: Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!
- 3.3.2010: Staat darf Abwrackprämie nicht anrechnen
- 22.2.2010: Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
- 20.2.2010: Kein Behindertentransport?
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- 15.2.2010: Johnny Cash: "American VI"
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Buchvorstellung Heinz Freckmann: Krücke: Eroberung des Glücks
6.5.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
klicken sie auf das Buch um mehr zu erfahren ….
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Pressemitteilung der Stadt Weiden i. d. OPf. vom 21.04.2010
27.4.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Die Stadt Weiden beabsichtigt die bereits im Jahr 2009 begonnenen Maßnahmen im Rahmen des Projektes Barrierefreie Innenstadt am 26.04.2010 fortzuführen.
Die Pflasterarbeiten im Bereich des Oberen und Unteren Tores sowie die Neupflasterung der Eingangsbereiche Türlgasse, Fleischgasse, Judengasse und Untere Bachgasse im Zuge des Altstadtringes wurde bereits realisiert. Nunmehr folgt die Pflasterung der Schulgasse und Spitalgasse.
Während der zweiwöchigen Bauarbeiten soll der Durchgang für Fußgänger grundsätzlich gewährleistet bleiben. Eine halbseitige Sperrung für den motorisierten Verkehr ist teilweise notwendig. Daher kann es vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Die Stadt Weiden i. d. OPf. bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
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Barrierefreie Küchen jetzt bei KüchenQUELLE
18.3.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Barrierefreie Küchen jetzt bei Küchen Quelle
Menschen mit Handicaps haben es im Alltag schwer, vor allem was eine barrierefreie Umgebung betrifft. Die Probleme fangen bereits in der Wohnung an, wenn die Inneneinrichtung nicht auf das Krankheitsbild abgestimmt ist.
Gerade die Küche ist oft eine Problemzone, noch zumal wenn die betroffene Person selbst gerne noch den Kochlöffel schwingen möchte. Meist stößt man an Grenzen, aufgrund zu vieler Barrieren in der Küche, keine unterfahrbare Arbeitsfläche für Rollstuhlfahrer, der Kühlschrank ist zu tief, die Mikrowelle zu hoch, die Hängeschränke unerreichbar. Das ist nur ein Teil der Probleme, die Menschen mit Handicaps in der Küche zu schaffen machen. Je nach Behinderung benötigt man andere Lösungen für den Küchenbereich, um selbstständig zurechtzukommen und wieder Spaß am Kochen zu haben.
Zum Glück gibt es immer mehr Anbieter die auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingehen und barrierefreie Küchen anbieten. So auch die KüchenQUELLE. Unter http://www.kuechen-quelle.de/Einbaukuechen/Barrierefreie-Kuechen/ finden Interessierte tolle Beispiel-Küchen. Die vielen Details werden durch einfaches Anklicken erklärt, egal ob es um eine absenkbare Arbeitsplatte geht, um die Hebelifttechnik für die Hängeschränke oder aber um Küchengeräte in Sicht und Griffhöhe.
Für die individuelle Lösung kommt gern ein Berater nach Hause, und plant gemeinsam mit dem Betroffenen die optimale Küche, zugeschnitten auf die Bedürfnisse und die vorliegende Behinderung. Wenn Sie auch noch auf der Suche nach der richtigen Küche sind, versuchen sie es doch mal bei KüchenQuelle und klicken sich durch die angebotenen barrierefreien Küchen.

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Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!
15.3.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Härtefallansprüche können in offenen Verfahren rückwirkend geltend gemacht werden
Das BVerfG hat angeordnet, dass für besondere, wiederkehrende und atypische Bedarfe ab dem 09.02.2010 über die sog. „Härtefallklausel” ein direkter Anspruch besteht und diese direkt nach Art. 1 Abs. 1 GG beantragt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium (BMAS) eine Härtefallliste herausgegeben, in der sie konkretisieren, was sie sich als atypische Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung vorstellen können. Diese ist äußerst spärlich und eher als Anspruchsbegrenzungsliste zu verstehen. Dieses Dokument der Zeitgeschichte ist hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-II-NR-08-2010-2010-02-17.html
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Anschlussentscheidung mit Urteil vom 18.02.2010 entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren” diese Sonderbedarfe auch für Altfälle rückwirkend geltend gemacht werden können (BSG v. 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R). Dies begründete das BSG damit, dass auch in Altfällen in noch laufenden Verfahren das menschenwürdige Dasein rückwirkend gesichert sein muss.
Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende des 4. Senats, Thomas Voelzke, zudem klargestellt, dass die Härtefallliste der BA/BMAS keinesfalls eine abschließende Liste sei, sondern dass durchaus weitere Ansprüche beständen.
Der Verein Tacheles möchte vor diesem Hintergrund dringend darauf hinweisen, dass in den Fällen, die noch nicht abgeschlossen sind und die mögliche Härtefallproblematiken beinhalten könnten, die Betroffenen darauf achten sollten, dass die Verfahren nicht abgeschlossen werden. Ein Verfahren ist abgeschlossen, wenn der Bescheid bestandskräftig ist, gegen einen Widerspruchsbescheid keine Klage eingereicht wurde und wenn gegen einen abgelehnten Überprüfungsantrag kein Widerspruch eingelegt wurde.
Auch sollten – entgegen unserer vorherigen Einschätzung – keinesfalls Überprüfungsanträge zurückgezogen werden, zumindest wenn nachfolgende Härtefall-Bedarfslagen vorliegen oder vorlagen:
- Bedarfe aufgrund von Erkrankungen und medizinischer Behandlung, insofern es sich nicht um Ernährung handelt
- Lernmittel und Schulmaterialen, auch eintägige Klassenfahrten und Ausflüge
- wachstumsbedingter Bekleidungsbedarf von Kindern und Jugendlichen
- besondere Bedarfe hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe wie Vereine, Internetkosten
- Umgangskosten und Besuchskosten
- sonstige laufende außergewöhnliche Kosten
Entsprechend dieser Bedarfslagen wird Tacheles in der nächsten Zeit eine fundierte Liste erarbeiten und sie der Härtefallliste von BA/BMAS entgegenhalten, in der die jeweiligen möglichen Bedarfe konkretisiert werden.
Wenn solche Bedarfe bestanden haben, müsste der Überprüfungsantrag dahingehend konkretisiert werden und dann das Rechtsmittelverfahren weiter betrieben werden. Tacheles wird dazu entsprechende Musterschriftsätze fertig stellen, worin zumindest die Richtung der Konkretisierung aufgezeigt wird.
Sollten dahingehende Bedarfe derzeit und aktuell vorliegen, empfiehlt es sich diese unverzüglich beim SGB II – Leistungsträger zu beantragen. Werden diese abgelehnt oder reagiert die Behörde nicht zeitnah, sollte unverzüglich der Anspruch auf dem Wege einer Eilklage über das Sozialgericht durchgesetzt werden.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de
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Staat darf Abwrackprämie nicht anrechnen
3.3.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Urteil zu Hartz IV
Darmstadt - Die Richter hoben damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Verwaltung im Schwalm-Eder-Kreis auf, die einer Empfängerin das Arbeitslosengeld II um die Prämie gekürzt hatte. (Aktenzeichen: L 6 AS 515/09 B ER).
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen knapp 11.000 Euro teuren Neuwagen gekauft und dabei die staatliche Abwrackprämie kassiert. Als die Arbeitsverwaltung davon erfuhr, kürzte sie der 51-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für sechs Monate. Statt 634,23 Euro erhielt die Frau nun nur noch 232,99 Euro monatlich.
Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen hätte den Sinn der Subvention vereitelt, begründete das Gericht seine nicht anfechtbare Entscheidung. Mit der Abwrackprämie von jeweils 2500 Euro pro Wagen sollte der Absatz neuer Fahrzeuge gefördert werden.
Des nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen hatte im Juli vergangenen Jahres gegenteilig entschieden. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie voll als Einkommen anzurechnen sei, weil sie Hartz-IV-Empfängern Einnahmen verschaffe, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen. Außerdem komme der Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute (Aktenzeichen: L 20 B 59/09 AS ER).
hil/dpa/APD
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Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
22.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Hartz IV Urteil vom 09. Februar 2010 festgestellt, dass unabweisbarer laufender (nicht einmaliger) Bedarf als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden kann, wenn dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Urteils nun eine nähere Definition dieser Härtefälle im Wege einer Geschäftsanweisung an die örtlichen Träger herausgegeben.Nach dieser nicht abschließenden Aufzählung sind folgenden Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung über die Regelleistung hinaus zu übernehmen.
- In Ausnahmefällen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder ähnliches)
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, sofern diese gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten
- Regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern
- Im Einzelfall Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern hierfür ein besonderen Anlass besteht (zum Beispiel langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.
Darüber hinaus stellt die Geschäftsanweisung im Rahmen einer Negativliste klar, dass auch in Zukunft über den Regelsatz hinaus keine Kosten für folgenden Bedarfe übernommen werden:
- Praxisgebühr
- Bekleidung für Übergrößen
- Brille
- Waschmaschine (sofern nicht im Rahmen der Erstausstattung)
- Zahnersatz
- Orthopädische Schuhe
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.02.2010 um 16:03 Uhr (Autor: pr)
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Kein Behindertentransport?
20.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Anzeige: Fahrer soll gegen Rollstuhlfahrerin ausfällig geworden sein - Probleme mit Linienverkehr
Weiden. (fku) “Jetzt ist das Maß voll.” Immer wieder, sagt Martina Komm, stehe sie im Alltag vor Problemen, weil ihre 14-jährige Tochter Nadine nun mal auf einen Rollstuhl angewiesen sei. Eine der größten Hürden seien Fahrten mit dem Linienbus. Nachdem jetzt auch noch ein Fahrer ausfällig gegen ihre Tochter geworden sein soll, erstattete Martina Komm Anzeige. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung.
Hintergrund ist ein Vorfall vom vergangenen Freitag. Auf dem Weg zur Schule wartete Nadine an der Haltestelle Rehbachstraße auf den Bus. So wie Mutter und Tochter das Geschehen schildern, kam daraufhin der Fahrer zu Nadine, um ihr beim Einstieg zu helfen.
Dabei soll er gefragt haben, was eigentlich wäre, wenn ein Fahrer Rückenprobleme habe. Ob deshalb nicht die Eltern warten und selbst beim Einsteigen helfen könnten. Nadine entgegnete, dass dies nicht möglich sei. Außerdem habe sie ein Recht darauf, befördert zu werden. Hierauf, so die 14-Jährige, sei der Fahrer laut geworden: Wir sind doch kein Behindertentransport. Und weil sich der Rollstuhl beim Hereinheben auch noch verklemmte, soll der Mann gegen das Lenk-Rad getreten haben, um es zu lösen - mit dem Ergebnis, dass es beschädigt wurde. Zu guter Letzt habe er Nadine, die eine Halskrause trug, mit viel Schwung in den Bus geschoben und ihre Wirbelverletzung damit verschlimmert. “Klein und hilflos” habe sie sich da gefühlt, erzählt die Schülerin.
Vorwürfe relativiert
Wolfgang Wies, dessen Unternehmen die Buslinien in Weiden betreibt, will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. Wenn der Satz mit dem Behindertentransport gefallen sei, sei das sicher “sehr unglücklich”. Man müsse aber auch die Lage seines Mitarbeiters kennen: Er habe den Rollstuhl komplett anheben müssen und sich dabei den Rücken verrissen. Insofern könnte die Äußerung auch im Affekt gefallen sein. Auch dass das Lenk-Rad beschädigt worden wäre, sei nicht bekannt.
Überhaupt, so Wies, sei das Hereinheben eines - schweren - Rollstuhls problematisch. “Das kann eigentlich nicht die Aufgabe des Fahrers sein.” Weibliche Angestellte, gibt er zu bedenken, seien dazu nicht in der Lage. Und Wies sieht noch ein weiteres Problem: Während der Mitarbeiter am Freitag im Schnee stand, hätten die Fahrgäste einfach zugesehen: “Und keiner hilft ihm.” So oder so sei das Verhalten des Fahrers aber nicht akzeptabel, meint Martina Komm, zumal er die Tochter “schon mehrmals angegangen ist.” Sie wandte sich deshalb an die Polizei und Alexander Grundler, den Behindertenbeauftragten der Stadt. Auch ein Gesprächstermin mit OB Kurt Seggewiß ist anberaumt.
Der 39-jährigen Mutter wird es dann nicht nur um den Vorfall vom Freitag gehen, der im Grunde bloß das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Probleme mit dem Linienverkehr gebe es schon länger - bisher allerdings nicht innerhalb der Stadt, sondern auf der Strecke von Weiden nach Neustadt, wo Nadine zur Schule geht. Dort würden oftmals auch ältere Reisebusse mit Treppen eingesetzt. Und während manche Fahrer Nadine dann extra in den Bus tragen, käme es auch regelmäßig vor, dass die 14-Jährige schlicht an der Haltestelle zurückgelassen werde. Der Besuch bei Freundinnen sei bei so viel Ungewissheit natürlich nur mehr schwer möglich. Dabei, sagt Martina Komm, hätten sie und ihre Tochter “sowieso schon so viel zu kämpfen”.
Von (fku) | 18.02.2010 | Netzcode: 2205819 | Weiden
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Hublift für das Foyer des Weidener Rathauses
19.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Die Stadt Weiden ließ den Haupteingang und das Foyer des Neuen Rathauses behindertengerecht umbauen, um so Menschen mit Handicaps, Senioren mit Rollatoren und Müttern mit Kinderwägen den Zugang zu erleichtern.
Der Haupteingang erhielt eine Rampe und Schiebetüren. Der Zugang zum Foyer wurde mit einem Hublift (Tragkraft 225kg) ausgestattet, somit können auch Rollstuhlfahrer Ausstellungen im Foyer besichtigen und haben ungehinderten Zutritt.

Um den Lift zu betreiben benötigt man einen Schlüssel, den man an der Information erhält, aber auch der Euro-WC Schlüssel, der für die Behinderten WCs bundesweit genutzt wird, passt, um den Lift zu betreiben. Die Kippschalter sind leicht zu bedienen und zeigen die Funktionen an.
Es wird darum gebeten, nach Benutzung den Hublift wieder in der Ausgangsposition zu parken, um allen einen ungehinderten Zutritt ins Foyer zu ermöglichen.

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Johnny Cash: “American VI”
15.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Mit “American VI: Ain’t No Grave” erscheint am 26. Februar der letzte Teil von Johnny Cashs “American Recordings”-Sessions. Das Album wurde erneut von Rick Rubin produziert …
Johnny Cash schrieb im Laufe seiner Karriere über 500 Songs, verkaufte mehr als 53 Millionen Tonträger und wurde mit 15 Grammys ausgezeichnet. Der Hollywood-Film “Walk The Line” setzte ihm ein weiteres Denkmal und unterstrich einmal mehr, warum Johnny Cash zur Legende wurde. “American VI: Ain’t No Grave”, der sechste und letzte Teil von Johnny Cashs gefeierter “American Recordings”-Reihe, erscheint am 26. Februar - an dem Tag, an dem der 2003 verstorbene “Man in Black” seinen 78. Geburtstag gefeiert hätte. Wie bereits die Vorgänger wurde auch “American VI” von Rick Rubin produziert.
Die auf “American VI” versammelten Cash-Interpretationen stammen aus ganz unterschiedlichen Epochen der Musikgeschichte und umspannen dabei ein gewaltiges Klangspektrum: Die Ikone präsentiert unter anderem “Redemption Day” von Sheryl Crow, “For The Good Times” von seinem guten Freund Kris Kristofferson, Tom Paxtons “Can’t Help But Wonder Where I’m Bound”, Bob Nolans “Cool Water”, das zuversichtliche “Last Night I Had The Strangest Dream” von Ed McCurdy, “Satisfied Mind” von J.H. “Red” Hayes und Jack Rhodes, den Abschiedssong “Aloha Oe” der letzten Hawaiianischen Königin Lili’uokalani sowie die bis dato unveröffentlichte Eigenkomposition “I Corinthians: 15:55″, die während der letzten drei Jahre vor seinem Tod entstand.
Zwischen der Fertigstellung von “American IV: The Man Comes Around” und Cashs Tod am 12. September 2003 nahmen Rubin und er eine ganze Reihe von Songs auf. Ein Teil dieser Aufnahmen erschien bereits 2006 als “American V: A Hundred Highways”, und mit “American VI: Ain’t No Grave” endet nun die Serie, die 1994 mit dem Album “American Recordings” begann.
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Auch tagsüber in guten Händen
8.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Von (ps) | 05.02.2010 | Netzcode: 2182945 | Weiden
Neue Einrichtung für pflegebedürftige Erwachsene
Weiden. (ps) Nachfrage ist vorhanden. “Auf uns sind immer wieder Angehörige zugekommen, die einen Pflegefall in der Familie haben. Den können sie zwar abends und am Wochenende selbst betreuen, aber tagsüber müssen sie in die Arbeit”, erzählt Sabine Kroy-Leci. Die Lösung: Eine Einrichtung für Tagespflege. Die eröffnet nun am Montag, 8. Februar, in der Mozartstraße ihre Pforten.
Von außen hat sich die ehemalige Gaststätte Waldheim wenig verändert. Nur große Schilder des Pflegedienstes Sonnenschein weisen auf die neue Einrichtung hin. Innen allerdings hat sich seit Anfang Oktober, als die Geschäftsführerinnen Christine Späth und Sabine Kroy-Leci mit dem Umbau begonnen haben, viel getan. In der ehemaligen Gaststube wurde ein gemütlicher Ess- und Aufenthaltsbereich eingerichtet. Die Küche wurde frisch aufpoliert. Dahinter schließt sich im ehemaligen Saal ein Ruheraum an, samt Snoezelenzimmer zur Entspannung. Der Toiletten- und Duschbereich wurde mit spezieller Farbgebung ansprechend gestaltet. Im Obergeschoss finden sich neben den Büros ein Therapie- und ein weiterer Ruheraum.
Hilfe für Angehörige
Gut 250 Quadratmeter stehen den Gästen der Tageseinrichtung künftig im Hauptgebäude zur Verfügung. Aufgrund der bisherigen Anfragen gehen die beiden Geschäftsführerinnen davon aus, dass ein Großteil der Betreuten an demenziellen Erkrankungen leiden wird. “Viele haben einfach Angst, ihre Mutter verlässt die Wohnung während sie in der Arbeit sind und findet dann nicht mehr zurück”, erklärt Sabine Kroy-Leci. Aber auch Erwachsene mit anderen Beeinträchtigungen können die Einrichtung in Anspruch nehmen.
Ob einen Vormittag pro Woche, einmal im Monat oder jede Woche montags bis freitags: Die Betreuungszeiten können individuell vereinbart werden. Je nach Betreuungszeit und Pflegestufe richtet sich dann der Tagespflegesatz für die betroffene Person, der von der Pflegekasse bezuschusst werden kann. Personen, die keine Pflegeeinstufung haben, müssen die gesamten Kosten privat aufbringen. Die Einrichtung ist ausschließlich für pflegebedürftige Erwachsene - nicht für Kinder oder Jugendliche - zugelassen.
“Wir bieten einen Hol- und Bringdienst an und natürlich Verpflegung”, sagt Sabine Kroy-Leci. Daneben sieht der Beschäftigungsplan unter anderem Singkreis, Gedächtnistraining, Gymnastik, kreative Gruppenstunden oder Leserunden vor. “Die Leute sollen bei uns nicht einfach nur am Sofa liegen, sondern beschäftigt werden und auch miteinander plaudern. Das fehlt vielen, die sonst den ganzen Tag allein Zuhause sind”, weiß Christine Späth. Wer will, kann sich beim Zubereiten von Nachspeisen oder Kuchen mit einbringen. Mit drei Vollzeitkräften und einer Teilzeitkraft - darunter eine Gerontotherapeutin - nimmt die Einrichtung am Montag ihren Betrieb auf. “Wir rechnen zunächst mit drei bis fünf Personen”, sagt Kroy-Leci. Insgesamt hält die Einrichtung 25 Plätze bereit.
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