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Archive für Dezember 2007

Wir wünschen allen ein Frohes Weihnachtsfest !!!

Die Weihnachtsfeiertage nutzen viele Menschen, um sich mit der Familie zu treffen, die man sonst das ganze Jahr über fast nie sieht. Leider können nicht alle Menschen im Kreise der Familie feiern. Gerade für diese Menschen im Heimen, Krankenhäusern usw… sind die Weihnachtsfeiertage lang und einsam. Wenn sie jemanden in der Familie oder im Bekanntenkreis haben, der Weihnachten allein ist, nehmen sie sich doch die Zeit und besuchen ihn. Denken Sie immer daran, wenn sie selbst einmal alt oder krank sind, werden auch Sie froh sein, wenn jemand an sie denkt und sie besucht. Es gibt nichts schlimmeres, wenn an Festtagen wie Weihnachten, Menschen einsam und traurig sind, weil sie von der Familie, von Verwandten und Bekannten vergessen wurden.

Denn was ist Weihnachten? Das Fest der Liebe. Wir sollen an unsere Lieben denken, sollen dieses Fest mit Ihnen verbringen. Ein Fest der Besinnlichkeit. Wir sollen uns besinnen und über unser Tun und Handeln nachdenken.

Wenn wir klein sein, kümmern sich die Eltern liebevoll um uns, aber wenn wir älter werden vergessen wir oft unsere Eltern. Wenn sie dann alt und gebrechlich werden und unsere Hilfe und Liebe brauchen, sind wir nicht da. Sie landen in Heimen und werden nur noch zu Feiertagen besucht, oder sie sitzen zu Hause in ihrer Wohnung und sind allein. Darüber sollten wir mal nachdenken!!!

Barrierefrei im Alltag Special auf Town & Country Radio Show

Barrierefrei im Alltag hat Sendezeit bei Town & Country — vielen Dank an Hermann Lammers Meyer

Town & Country  www.countrymusic24.com

Weihnachtszeit = eine Herausforderung für behinderte Menschen im Rollstuhl

Die stade Zeit, heisst es, aber still ist an Weihnachten heutzutage nichts mehr. Überall nur Gedränge und von Rücksichtnahme nicht die Spur. Die Weihnachtszeit erlebt man gerade als Rollstuhlfahrer, so wie ich, als Herausforderung.

Die vielen Menschen, die in der Adventszeit unterwegs sind, machen ein vorwärtskommen und durchkommen auf der Strasse und in den Geschäften für behinderte Menschen sehr schwierig. Nochzumal in der Weihnachtszeit die ganzen Weihnachtsartikel, Schokoladenmänner und Süßigkeiten in Schütten in die Gänge zusätzlich gestellt werden, so dass noch weniger Platz ist. In manchen Geschäften ist nicht einmal mehr Platz um mit Rollstuhl durchzukommen.

Beim Lidl zum Beispiel muss meine Tochter vorweglaufen und alle Schütten links oder rechts zur Seite schieben, damit ich durchfahren kann, denn schließlich will ich meine Sache selbst einkaufen, so wie jeder andere auch.

Aber auch im City Center beim Müller wird es zur Weihnachtszeit immer enger. Als ich mich beschwert habe, bei einer Verkäuferin im Müller, bekam ich nur eine dumme Antwort, geändert wurde aber nichts. Ich finde das unverschämt, denn schließlich lasse ich auch mein Geld in diesem Laden.

Vor ein paar Tagen war ich im NKD (City Center) und ich wollte mir etwas ansehen, leider standen vor mir zwei Damen und ein Herr, die sich im Gang lediglich unterhielten (sie haben nicht eingekauft nur geratscht). Ich habe dann den Herrn, der mich dauernd ansah, angesprochen, ob er nicht beiseite treten könnte, da ich gern einkaufen würde. Und jetzt kommts, er hat mich nur doof ausgelacht und sich umgedreht und ist keinen Schritt auf die Seite getreten. Wie wenn ich Luft wäre, innerlich war ich auf 100, und habe dann das Geschäft verlassen. Soviel zur Nächstenliebe und Rücksichtnahme unserer Mitmenschen. Was wäre dabei gewesen, einen Schritt zur Seite zu treten und mich vorbeizulassen.

Aber dieses Verhalten bestätigt mir immer wieder: “nicht ich bin behindert, sondern die anderen, denn sie haben einen begrenzten Horizont”

Online Umfrage - wir bitten um rege Teilnahme !!!

Barrierefreier Wohnraum ist nicht nur Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, sondern besseres Wohnen für Alle!

  • Haben sie eine barrierefreie Wohnung?
  • Kommen sie in ihrer Wohnung bzw. Umgebung zurecht?
  • Suchen sie eine barrierefreie Wohnung? 

Wir benötigen Informationen über die Wohnsituation der behinderten Menschen in Deutschland und rufen daher die Besucher unserer Seiten auf, uns einen Online Fragebogen auszufüllen.

Detaillierte Erfahrungsberichte mit barrierefreien Wohnraum können Sie uns per Email info@barrierefrei-im-alltag.de  mitteilen. Mailen Sie uns wenn Sie eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung suchen. Wir werden versuchen, sie zu unterstützen.

Den Fragebogen können sie sich auch gern ausdrucken, vervielfältigen und verteilen, um unsere Aktion zu unterstützen.

Unterschriften Aktion im Forum von Barrierefrei im Alltag

Auf unserer Webpräsenz Barrierefrei im Alltag haben wir im Forum eine Unterschriften-Aktion gestartet, für die Schaffung von Barrierefreien Wohnraum in allen Bundesländern, da dies dringend erforderlich ist.

Der Bund übergibt die Verantwortung an die Länder und diese können in den jeweiligen Bauverordnungen ihre eigenes Ding machen. Was zur Folge hat, dass in einigen Bundesländern (wie auch Bayern ab 2008) Maßnahmen für die Schaffung von barrierefreien Wohnraum verankert sind, und in anderen Bundesländern passiert nichts in dieser Hinsicht.

Das darf nicht sein, die Schaffung von barrierefreien Wohnungen geht uns alle an, und darum muss es auch in allen Bundesländern ein einheitliche Verordnungen geben zur Schaffung von barrierefreien Wohnraum. Denn laut unserem Grundgesetz heisst es

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Aber in meinen Augen ist es eine Benachteiligung:

  • wenn ein Behinderter Mensch keinen Wohnraum hat, der seinem Krankheitsbild angepasst ist.
  • wenn auf dem Wohnungsmarkt fast keine barrierefreien Wohnungen angeboten werden.
  • wenn Vermieter es ablehen an Menschen mit Behinderungen zu vermieten.
  • wenn behinderte Menschen auf dem hintern die Treppen  hoch und runterrutschen müssen, um ihre Wohnungen in den oberen Stockwerken gelangen zu können

 Bitte machen Sie bei der Unterschriften Aktion mit, denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Geben sie den Link weiter, damit möglichst viele sich eintragen.

Im Forum auf Unterschriftenaktion klicken, dann auf antworten (gelber Ordner mit blauen Pfeil) und dann einfach den Namen und wenn gewünscht einen Kommentar eintragen.

Danke für die Teilnahme!!!

Sie können uns auch gerne eine Email senden und wir setzen sie auf die Liste

>>>>> hier geht’s direkt zur Unterschriftenaktion

Da es einige Probleme gab mit dem Auffinden der Antwort Funktion, hier der direkte Link um einen Namen einzutragen

Spendenaktion für das St. Michael Zentrum Weiden

Wir von Barrierefrei im Alltag haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Probleme und Barrieren von behinderten Menschen aufzuzeigen und für die Integration und Barrierefreiheit von Menschen zu kämpfen, die durch ihr Handicap keine Chancengleichheit in unserer Gesellschaft haben. Eines unserer Projekte ist der Behindertenführer Weiden, der bereits online zur Verfügung steht.  Vor kurzem haben wir erfahren, dass im St. Michael Zentrum in Weiden, Menschen im Rollstuhl keine Möglichkeit haben, die Terrasse der Cafeteria zu nutzen, da hier eine Spezialtür fehlt, die den barrierefreien Zugang gewährleistet. Daher haben wir eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um hier zu helfen. Das St. Michael Zentrum der Diakonie in Weiden ist eine Wohnen – Pflege – Therapie Einrichtung, in der Menschen aller Altersklassen, mit und ohne Behinderungen ein Zuhause finden.  Im Zentrum befindet sich eine Cafeteria für die Bewohner, die ab nächstes Jahr, auch für Besucher öffentlich zugänglich sein wird. Zur Cafeteria des St. Michael Zentrums gehört eine Terrasse, die derzeit von Menschen im Rollstuhl nicht genutzt werden kann, da kein barrierefreier Zugang vorhanden ist.  

Es fehlt eine barrierefreie Spezialtür aus Glas mit elektronischen Öffnungs- und Schließmechanismus, damit Rollstuhlfahrer, jederzeit selbstständig, die Terrasse nutzen können. Bisher wurde eine Rampe, angelegt, was voraussetzt, dass immer jemand da ist, der die Rampe hinlegt und der die Aufsicht übernimmt. Nachdem ein Rollstuhlfahrer bei der eigenständigen Benutzung der Rampe umgekippt ist, wurde die Nutzung der Rampe eingestellt. Seitdem ist die Terrasse für Menschen im Rollstuhl nicht mehr zugänglich, und sie sind ausgeschlossen, aufgrund ihrer Behinderung, die sie an den Rollstuhl fesselt. Die Kosten für diese Spezialtür belaufen sich ohne Einbau auf ca. 3000 Euro. Daher bitten wir Sie um eine Spende für die Bewohner des St. Michael Zentrums, damit der Einbau dieser Tür ermöglicht wird.   Nähere Informationen über die Tür erteilt ihnen gern Herr Daubenmerkl, Leiter des St. Michael Zentrums 0961 63493570  Wenn sie helfen wollen, spenden sie auf das Konto: Diakonie WeidenKonto 300139771

BLZ 75351960

Sparkasse Neustadt

Verwendungszweck St. Michael Zentrum

Patisserie Braterie Le Père - ein sehr ansprechendes Ambiente

Das Le Peré am Unteren Markt 29 haben wir nun schon ein paar mal besucht. Der Kaffee und auch die schmackhafte Auswahl an Kuchen, Tarts und Torten ist hervorragend. Man kann hier aber auch Frühstücken und Mittags gibt es immer 2 verschiedene Gerichte. Das Personal ist sehr zuvorkommend und hilfsbereit. Hier fühlt man sich richtig wohl. Der barrierefrei Eingang und das Behinderten WC runden das Café ab und ist somit auch für Rollstuhlfahrer ein kleines Higlight unserer Stadt.

Cafe “Frieden” eröffnet am 15.12.2007 in der Weidener Altstadt

am Samstag den 15.12.2007 hat in der Weidener Altstadt ein weiteres Café eröffnet. Das Café “Frieden” befindet sich am Unteren Markt 26. Es hat einen barrierefreien Eingang, lediglich ein kleiner Schweller ist vorhanden. Im Café gibt es ein Behinderten WC für behinderte Besucher. Werde in den nächsten Tagen, mal den Kaffee dort probieren.

Ab dem 1.1.2008 gilt die neue Bayerische Bauordnung.

Aufgrund der vielen Schreiben an die Bayrische Regierung, wurde nun erreicht, insbesondere auch durch die Initiativen der Bayrischen Behindertenvertreter dass die Barrierefreiheit in der Bayrischen Bauordnung neu geregelt wird.

 Im Artikel 48 ist hier die Barrierefreiheit geregelt.

 Art. 48 Barrierefreies Bauen

(1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; Abs. 4 Sätze 1 bis 5 sind
anzuwenden. In diesen Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Art. 37 Abs. 4 bleibt unberührt.

(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise zweckentsprechend genutzt werden können. Diese Anforderungen gelten insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
Tageseinrichtungen für Kinder, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Verkaufsstätten, Gaststätten, die keiner gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen, Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Sie gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Die Anforderungen an Gaststätten, die einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen, sind im Rahmen des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu beachten.

(3) Für bauliche Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern genutzt werden, wie Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderung, Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime gilt Abs. 2 nicht nur für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile, sondern für alle Teile, die von diesem Personenkreis genutzt werden.

(4) Bauliche Anlagen nach Abs. 2 und 3 müssen durch einen Eingang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 v.H. geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten griffsichere Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen
sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. 8Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. 9Ein Toilettenraum muss auch für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen. Art. 37 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer geringeren Höhe als nach Art. 37 Abs. 4 Satz 1, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.

(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderung oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, bei Anlagen nach Abs. 1 auch wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs. Bei bestehenden baulichen Anlagen im Sinn der Abs. 2 und 3 soll die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein gleichwertiger Zustand hergestellt wird, wenn das technisch möglich und dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist.

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