Infos

Sie befinden sich aktuell in den Barrierefrei im Alltag Blog Blog-Archiven für den folgenden Tag 27.4.2008.

Calendar
April 2008
M D M D F S S
« Mrz   Mai »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Archive für 27.4.2008

Protest erfolgreich: DAK will Rollstuhl-Urteil anerkennen.

Berlin (kobinet) Nach einem erstinstanzlichen Urteil des Sozialgerichts Berlin steht Christian Huge aus Berlin ein Rollstuhl in der 12 km/h-Version zu, zumal er für die Zusatzkosten gegenüber dem Standardmodell selbst aufzukommen bereit ist. Dieses Urteil wurde zunächst durch Berufung durch die DAK angefochten. Dagegen hatte die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, protestiert (kobinet 16.04.2008).

“Es scheint so, als wäre das ‘Unternehmen Leben’ - die Krankenkasse DAK - auf den richtigen Kurs eingeschwenkt”, teilte die SPD-Sprecherin gestern mit. Nach einem monatelang andauernden Streit und einer erstinstanzlichen Entscheidung zugunsten des Klägers habe die DAK nun gegenüber dem Kläger angekündigt, die Berufung zurückzuziehen.

Dazu die Bundestagsabgeordnete: “Diese Entscheidung der DAK kann man nur begrüßen und sie stärkt bei mir und vielen Betroffenen die Überzeugung, dass es sich lohnt, für Teilhabe und Selbstbestimmung einzutreten. Ich bin nun gespannt auf das Schreiben des Gerichts, mit dem diese Willensbekundung der DAK erst Wirklichkeit wird. Dann wird dies auch zu einem Erfolg für beide Seiten!” hjr

… Manchmal nützt es doch, wenn man sich nicht einschüchtern lässt. Dieses Beispiel hat gezeigt, dass auch Krankenkassen manchmal erkennen, dass man auf die behinderten Menschen zugehen muss. Ich freue mich für den Betroffenen, und hoffe dass in Zukunft, anderen Betroffene ebenfalls mit der Zustimmung der Krankenkassen, bei Elektrorollstühlen ab 10 kmh  rechnen können.

Krankenkasse muss Rollstuhlbefestigung in Kfz zahlen!

Wieder einmal hat das Gericht für die behinderten Menschen geurteilt:

Mainz (kobinet) Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz haben Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Gewährung eines so genannten Kraftknotens als Zubehör zu ihrem Rollstuhl.

Bei dem Kraftknoten werden am Rollstuhlrahmen Schlosszungen verschraubt, die eine Befestigung der Gurte des im Fahrzeug angebrachten Rollstuhlrückhaltesystems ermöglichen. Damit kann der Rollstuhl wesentlich sicherer als mit herkömmlichen Rückhaltesystemen transportiert werden.

Der Rollstuhlfahrer war nach dem Landesschulgesetz sonderschulpflichtig und besuchte eine Sonderschule. Da er eine spezielle Sitzschale brauchte, konnte er in einem Fahrzeug nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden. Die Krankenkasse lehnte seinen Antrag auf Versorgung mit einem Kraftknoten ab, weil dieser nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse falle und im Übrigen der Fahrzeuginhaber für einen sicheren Transport zu sorgen habe.

Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt, wonach der Kläger Anspruch auf Ausstattung seines Rollstuhls mit dem Kraftknoten hat. Begründung: Soweit der Behinderte zur Erfüllung der Schulpflicht auf einen Transport in einem Kraftfahrzeug angewiesen sei und nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden könne, zähle der Transport in einem Kraftfahrzeug auch zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, für deren Erfüllung die Krankenkasse zuständig sei. Der Sicherheitsvorteil durch den Kraftknoten sei so erheblich, dass der Behinderte nicht auf andere Rückhaltesysteme verwiesen werden könne. Für die am Rollstuhl des Behinderten zu montierenden Teile des Rückhaltesystems sei auch nicht der Fahrzeuginhaber verantwortlich (Urteil vom 21.02.2008 - L 5 KR 129/07). hjr

Kommentar: Leider muss man meist erst vor Gericht ziehen und sein Recht einklagen. Gerade behinderte Menschen sind der Willkür der Krankenkassen ausgesetzt und müssen oft jahrelang prozessieren, bis das Ziel erreicht ist. Das positive daran ist, wenn das Gericht einmal für uns behinderte Menschen geurteilt hat, dann haben es die anderen leichter, da sie sich auf dieses Urteil berufen können. Es ist aber schon schlimm genug, dass die Krankenkassen, nicht von sich aus so einsichtig sind, und „helfen“ anstatt Steine in den Weg zu legen. Die Krankenkassen (und alle anderen) sollten sich mal eins zu Herzen nehmen: wir haben es uns nicht ausgesucht behindert zu sein, keiner hat hier geschrieen, und wollte unbedingt eine Behinderung abbekommen. Wir wären froh, wenn wir, so wie alle anderen Menschen „normal“ sein könnten!!

|