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Archive für August 2008
Pflegeheim-Skandal: Oma stürzt aus kaputtem Rollstuhl – tot!
31.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
SCHWABACH Neuer Heim-Skandal: Haarsträubende Zustände in einem Schwabacher Altenstift haben allem Anschein nach zum Tod einer pflegebedürftigen Frau (79) geführt: Oma Anna B.*
Die Feststellbremse war defekt
Allein die Tatsache, dass die betagte Dame ohne Aufsicht mit ihrem Rollstuhl herumfahren konnte, lässt auf ein hohes Maß an Sorglosigkeit schließen. Die Frau war bereits vor wenigen Monaten einmal damit die Treppe hinabgestürzt.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge hätte sie die Stufen, die ihr jetzt zum Verhängnis wurden, eigentlich gar nicht erreichen dürfen. Sie liegen in einem Gebäudeteil, der durch eine Feuerschutztür abgetrennt ist. Sie hätte verschlossen sein müssen, ließ sich jedoch leicht öffnen. Ein weiterer Faktor, der den fatalen Treppensturz womöglich begünstigt hat: Die Feststellbremse des Rollstuhls war defekt. Ob dieser Mangel bereits beim ersten Unfall bestand und nicht repariert wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Wirbelsäulenbrüche und eine Einblutung im Gehirn übersehen
Das bisherige Ergebnis der amtlichen Nachforschungen wirft aber nicht nur einen dunklen Schatten auf die Zustände im Heim. Auch das Schwabacher Krankenhaus macht alles andere als eine gute Figur. Denn der zweite Teil des Dramas spielte sich dort ab. Bei der Untersuchung von Anna B. wurden nach AZ-Informationen zwei Wirbelsäulenbrüche übersehen – und auch eine Einblutung im Gehirn. Bereits einen Tag nach ihrer Einlieferung wurde die Frau wieder ins Pflegeheim zurückgebracht. Dort begann sie wenige Stunden später zu kollabieren und wurde erneut in die Klinik gebracht. Erst jetzt wurden ihre schweren Verletzungen diagnostiziert. Zu spät. Sie starb kurz darauf.
Ein Sprecher der Justizbehörden erklärte, dass erst die genauen Todesumstände geklärt werden müssen, um dann zu entscheiden, ob weitere strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Betreiber des Pflegeheims sagte zur AZ: „Auch ich bin an einer umfassenden Aufklärung interessiert. Der Tod der Frau tut mir sehr leid.“ Helmut Reister
Quelle: Internet Nürnberger Abenzeitung
Mein Kommentar: In einem barrierefreien Gebäude wäre das nicht passiert. Leider sind Kontrollen in den Heimen viel zu selten, erst wird die Öffentlichkeit erst aufmerksam, wenn etwas passiert. In diesem Fall hier, war es für das Opfer zu spät. In den meisten Heimen sind die Hilfsmittel nicht ausreichen gewartet und auch nicht ausgestattet. Oft fahren die Bewohner ohne Beinstützen und Gurt, sind ohne Begleitung unterwegs und sich auf sich allein gestellt. Da fragt man sich doch, wofür die Bewohner solcher Heime so viel Geld zahlen. Wenn man so etwas liest fehlen einem die Worte.
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Diebe klauen Bepflanzung des St. Michael Zentrums
25.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Um die Mithilfe der Bevölkerung wird gebeten: In der Nacht zum Samstag den 23. August 2008 wurden über 50 Pflanzen aus der Randbepflanzung des St. Michael Zentrum Leimbergerstrasse 44 - 50 entwendet. Es wurden u.a. Lavendel ,Zypressen, Küchenkräuter etc. geklaut. Die Betreffenden sollten sich schämen!!! Wer die Täter beobachtet hat, und Angaben machen kann, meldet sich am Besten im St. Michal Zentrum bei Herrn Daubenmerkl oder per Email an die Redaktion info@barrierefreiimalltag.de - ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Sollten sich die Täter stellen, wird von einer Anzeige abgesehen.
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Herzkranke-Diabetes Selbsthilfegruppe „Sweeties”
24.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Herzkranke-Diabetes Selbsthilfegruppe „Sweeties”
Betroffene und interessierte Leute treffen sich zum monatlichen Gesprächskreis, um Erfahrungen und Anregungen auszutauschen.
Neue Teilnehmer sind herzlich Willkommen —Kostenlos und unverbindlich–
Jeden ersten Montag, im Monat um 14.00 Uhr im Maria - Seltmann - Haus. Saal 2.Og
Herrmannstr.6
92637 Weiden
Herzkranke-Diabetes Selbsthilfegruppe Sweeties
Rolf Witte
Fehrstr. 20
92637 Weiden
TeI.: 0961- 4712028
Jeden 1. Montag im Monat um 14 Uhr imMaria - Seltmann-Haus
Hemnannstr. 6 Weiden
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Zuckerkrankheit und Bewegung
24.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Der Diabetologe Dr.med. Georg Aderbauer hält am 15.10.2008 im Kultur - Zentrum ” Hans Bauer ” ( Altes Schulhaus ) im 2.Stock einen Vortrag .
Sein Thema lautet : Zuckerkrankheit und Bewegung
Eintritt ist frei P.S. : Fahrstuhl ist im Haus
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Pflegeheim organisiert Ausflug in Erotikclub
17.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
London (dpa) - Neben Pillen gibt es in einem britischen Pflegeheim erotische Tänze quasi auf Rezept: Das Heim in der südwestenglischen Grafschaft Cornwall organisierte für einige Männer einen Ausflug in einen Stripclub.

Mit dem Pflegeheim in den Erotik-Club - Wird das ein neuer Trend?
© Getty Images
Die vier Männer, die alle an der Hirn-Krankheit Huntington leiden, bekamen dabei sowohl einen persönlichen Tabledance spärlich bekleideter Damen als auch Freigetränke und eine Partie am Roulettetisch, berichtete die Zeitung “Daily Mail”. Normalerweise stehen in dem Heim Aktivitäten wie Schwimmen und klassische Konzerte auf dem Programm.Den Patienten solle ein normales Leben ermöglicht werden, begründete das Heim die Entscheidung. “Wir versuchen, den Menschen das Leben zu bieten, das sie ohne Huntington leben würden”, sagte Managerin Andrea Clark. Der Ausflug, der auf Kosten des Stripclubs ging, habe den Männern gut getan. Ein Patient habe die Idee gehabt, und man habe die Tour dann auch anderen angeboten. “Einer hat auch eine Ehefrau; die war darüber informiert und hat sich für ihn gefreut”, erklärte Clark.
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Behinderung und Nachteilsausgleiche
10.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Rund 6,5 Millionen Deutsche haben einen Schwerbehindertenausweis in ihrer Tasche und nutzen die Vorteile des grünen Scheins.
Der Ausweis hilft dabei in vielen Lebensbereichen weiter, sei es durch steuerliche oder andere finanzielle Vergünstigungen oder etwa die Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten und stellen Sie am Versorgungsamt. Viele Bundesländer bieten allerdings schon die Möglichkeit, diesen übers Internet abzuwickeln. Je nach Erkrankung sind aber immer Nachweise in Form von ärztlichen Attesten etc. erforderlich.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann Ihren Ausweis, mit dem jeweils festgestellten Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen. Ist mit einer bleibenden Erkrankung bzw. Behinderung zu rechnen, gilt der Ausweis unbefristet, bei Krankheiten mit unterschiedlichem Krankheitsverlauf wird der Ausweis zunächst für eine bestimmte Dauer ausgestellt.
Deutliche Verschlechterungen wie Verbesserungen des Gesundheitszustandes müssen dabei dem Versorgungsamt jeweils gemeldet werden.
Sind Sie mit dem festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden. Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Widerspruchsfristen.
Für den Grad der Behinderung ist es unerheblich, ob der gesundheitliche Schaden angeboren oder Folge eines Unfalls bzw. einer Krankheit ist. Er berücksichtigt körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen. Beeinträchtigungen, die für ein bestimmtes Alter typisch sind, werden dabei nicht berücksichtigt.
Um sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungsrichtlinien. Diese heißen “Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht”, kurz AHP.
Gibt es mehrere Krankheiten, die zusammen für eine schwere Beeinträchtigung sorgen, werden diese nicht einfach addiert, sondern der Gesamtzustand, den diese Beschwerden verursachen, bewertet. Der letztendlich festgestellte Grad der Behinderung findet sich auf der Rückseite des Ausweises.
Entscheidend für die jeweiligen Vergünstigungen sind die so genannten Merkzeichen. Auch diese finden sich wie der Behinderungsgrad auf dem Ausweis.
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Merkzeichen G
Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines Unterschenkelamputierten entsprechen muss.
Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen und geistigen Behinderungen vorliegen.
Nachteilsausgleiche
- Unentgeltliche Beförderung im Straßenverkehr
- Kfz-Steuerermäßigung
- Steuerliche Berücksichtigung von Privatfahrten bis 3.000 km jährlich
- Mehrbedarf bei Grundsicherung in Höhe von 20 Prozent
Merkzeichen B
Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G oder H zusteht.
Nachteilsausgleiche
- Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr
- Kostenloser Eintritt für die Begleitperson (Veranstaltungen, Einrichtungen, Kino etc.)
- Benutzung von Behinderten-WC
Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG bedeutet, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt.
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Nachteilsausgleiche
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
- Kfz-Steuererlass
- Steuerliche Berücksichtigung von Privatfahrten bis jährlich 15.000 km
- Parkerleichterungen (Sonderparkerlaubnis)
Merkzeichen H
Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.
Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.
Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe II oder III eingestuft wurde, erhält in der Regel das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt hingegen noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.
Nachteilsausgleiche
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
- Steuerliche Entlastung in Höhe von jährlich 3.700 €, auch für Eltern behinderter Kinder
- Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bis zu 924 € jährlich als außergewöhnliche Belastung
Merkzeichen RF
Das Merkzeichen RF weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach. Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können.
Außerdem muss der GdB mindestens 80 betragen.
Voraussetzung ist zusätzlich, dass auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, dass sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.
Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte (Merkzeichen Bl)mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte (Merkzeichen Gl) mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung.
Nachteilsausgleiche
- Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ermäßigung bei Telefongebühren
Merkzeichen Bl
Dieses Merkzeichen wird blinden und stark sehbehinderten Menschen zuerkannt.
Wenn man von Blindheit spricht, meint man eine Sehfähigkeit von 2% oder 1/50 mit Korrekturgläsern. Einige blinde Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen.
Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur 5% oder 1/20 Sehschärfe hat bzw. auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von nicht mehr als 30% oder 1/3 besitzt. Einige Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld.
Nachteilsausgleiche
- Finanzierungshilfen für Hilfsmittel (Arbeitsplatzausstattung, Mobilitäts- u. Orientierungshilfen, Blindenhund etc.)
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, einschl. Begleitperson
- Parkerleichterungen
- Steuerliche Entlastungen (Kfz-Steuer, Haushaltshilfe, Umsatzsteuer bei bis zu zwei Beschäftigten)
- Blindengeld nach Regelungen Landesbehindergeldgesetz
- Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ermäßigung bei Telefongebühren
- Portofreie Blindensendungen
Merkzeichen Gl
Gehörlose Menschen erhalten das Merkzeichen Gl.
Aus medizinischer Perspektive wird Gehörlosigkeit über den Grad des Hörverlustes definiert: Gehörlos ist, wer im Bereich zwischen 125 und 250 Hz einen Hörverlust von mehr als 60 dB sowie im übrigen Frequenzbereich von mehr als 100 dB hat.
Eine hochgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB beträgt. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 dB spricht man auch von „Resthörigkeit“ oder „an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“.
Aus Sicht der Gehörlosengemeinschaft, d.h. der Betroffenen selbst, wird Gehörlosigkeit nicht über fehlendes Hörvermögen definiert, sondern sprachlich und kulturell.
Nachteilsausgleiche
- Finanzierungshilfen für technische Hilfsmittel (Arbeitsplatzausstattung, Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker u. a. Kommunikationshilfen)
- Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Sonderkonditionen für eMail-Verkehr
Mehr Informationen über die Merkzeichen und ihre Bedeutung erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder deren Internetauftritten.
Vorteile bietet der Schwerbehindertenstatus ab 50 GdB (Grad der Behinderung) nicht nur bei den aufgeführten Nachteilsausgleichen, sondern auch ganz konkret im Berufsleben.
So haben Schwerbehinderte einen besseren Kündigungsschutz oder Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage (jährlich 5).
Zuständig für alle Fragen und Probleme des Arbeitslebens von Schwerbehinderten ist das Integrationsamt.
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Krankenkasse muss Kosten für Rollstuhlzubehör zahlen
10.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben Anspruch auf einen so genannten „Kraftknoten“ als Zubehör zu ihrem Rollstuhl. Bei dem Kraftknoten werden am Rollstuhlrahmen Schlosszungen verschraubt, die eine Befestigung der Gurte des im Fahrzeug angebrachten Rollstuhlrückhaltesystems ermöglichen. Der Rollstuhl kann so wesentlich sicherer als mit herkömmlichen Rückhaltesystemen transportiert werden.
Im verhandelten Fall war der mit einem Rollstuhl versorgte Kläger nach dem Landesschulgesetz sonderschulpflichtig. Er besuchte eine Sonderschule und wohnte während der Woche in einem Schulinternat. Da er eine spezielle Sitzschale brauchte, konnte er in einem Fahrzeug nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden. Dazu bedarf es eines so genannten „Kraftknotens“. Die Krankenkasse lehnte seinen Antrag ab. Begründung: Dieser falle nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse.
Das Landessozialgericht sah das anders bestätigte damit die Entscheidung des Sozialgerichts. Die Richter argumentierten: Der Behinderte ist zur Erfüllung der Schulpflicht auf einen Transport in einem Kraftfahrzeug angewiesen ist und kann nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden. Daher zählt der Transport in einem Fahrzeug auch zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. Für deren Erfüllung ist die Krankenkasse zuständig. Der Sicherheitsvorteil durch den Kraftknoten ist so erheblich, dass der Behinderte nicht auf andere Rückhaltesysteme verwiesen werden kann.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: L 5 KR 129/07
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Deckenlift für Pflegebedürftige von der Pflegekasse
10.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Hier habe ich wieder ein hilfreiches Urteil für Betroffenen im Internet gefunden:
Den meisten Pflegebedürftigen ist bekannt, dass die Pflegekasse sich finanziell an pflegeerleichternden Umbauten in der Wohnung beteiligt.
Das Ganze wird dann oft unter dem Stichwort Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes behandelt und die Pflegekasse bietet eine Beteiligung in Höhe von höchstens 2.557,00 EUR an.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind im Regelfall mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung verbunden. Das wird bei Türverbreiterungen oder dem Einbau eines behindertengerechten Bades häufig der Fall sein.
Keine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Sind diese erforderlich, dann muss die Pflegekasse finanzieren und zwar ohne eine finanzielle Höchstgrenze.
Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, ob eine Deckenliftanlage ein Hilfsmittel oder eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist. Sie kamen zu dem Ergebnis:
“Deckenliftanlagen der hier streitgegenständlichen Art zählen vielmehr zur Kategorie der Hilfsmittel, da sie von der konkreten Wohnsituation eines Versicherten unabhängig sind und trotz ihrer Befestigung an Deckenschienen bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können. Sie können im Einzelfall zur Förderung der Mobilität und damit zum Behinderungsausgleich dienen, aber auch zur Pflegeerleichterung.”(BSG vom 12.06.2008, Az.: B 3 P 6/07 R)
Für die Betroffenen ist der Unterschied erheblich, weil durch die veränderte Zuordnung die Begrenzung auf genannte 2.557,00 EUR entfällt und die Pflege- oder ggf. auch die Krankenkasse vollständig finanzieren muss.
Quelle: Internet : Rechtsurteile
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private Pflegezimmer - die neue Abzocke
8.8.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Immer öfter liest man nun von privaten Anbietern von Pflegezimmer, Pflegeappartements und Wohnungen. Jeder denkt er könne einige Senioren oder pflegebedürftige Menschen aufnehmen und das Pflegegeld von den Krankenkassen kassieren. Das schnelle Geld, mit möglichst wenig Aufwand - Bett rein - Schrank rein - das wars. Was viele vergessen so einfach ist das nicht, man kann nicht so ohne weiteres ein privates Pflegeheim eröffnen. Die Ausstattung muss stimmen - senioren bzw. behindertengerechter Umbau, Zugang, Türen, Bad etc. Ausserdem braucht man auch das entsprechend ausgebildete Fachpersonal usw. Ganz so einfach ist es zum Glück doch nicht, denn sonst wären die pflegebedürftigen Menschen hilflos ausgeliefert. Wenn man sich um seine eigenen Angehörigen kümmert, sprich einen Pflegefall in der Familie hat und sich auf den konzentriert und versorgt, ist das absolut ok. Aber wenn man meint man könnte einfach 5 bis 10 pflegebedürftige Menschen in seinem Wohnhaus aufteilen und braucht dann nur noch abkassieren, da hört es bei mir auf.
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