- Aktionen & Projekte (39)
- Barrierefrei im Alltag (69)
- Barrierefreier Wohnraum (14)
- Barrierefreies Weiden (22)
- Betreutes Wohnen (5)
- Diskriminierung (28)
- Gerichtsurteile (49)
- Informatives (58)
- Lyrisches (2)
- Pflegegeld (8)
- Rund um Pflege (25)
- Rund um Senioren (28)
- St. Michael Zentrum (12)
- Stadt Weiden (5)
- Wohnungssuche (14)
- Zum Nachdenken (21)
- 6.5.2010: Buchvorstellung Heinz Freckmann: Krücke: Eroberung des Glücks
- 27.4.2010: Pressemitteilung der Stadt Weiden i. d. OPf. vom 21.04.2010
- 18.3.2010: Barrierefreie Küchen jetzt bei KüchenQUELLE
- 15.3.2010: Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!
- 3.3.2010: Staat darf Abwrackprämie nicht anrechnen
- 22.2.2010: Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
- 20.2.2010: Kein Behindertentransport?
- 19.2.2010: Hublift für das Foyer des Weidener Rathauses
- 15.2.2010: Johnny Cash: "American VI"
- 8.2.2010: Auch tagsüber in guten Händen
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009
- Dezember 2008
- November 2008
- Oktober 2008
- September 2008
- August 2008
- Juli 2008
- Juni 2008
- Mai 2008
- April 2008
- März 2008
- Februar 2008
- Januar 2008
- Dezember 2007
- November 2007
- Oktober 2007
- September 2007
Deckenlift für Pflegebedürftige von der Pflegekasse
Hier habe ich wieder ein hilfreiches Urteil für Betroffenen im Internet gefunden:
Den meisten Pflegebedürftigen ist bekannt, dass die Pflegekasse sich finanziell an pflegeerleichternden Umbauten in der Wohnung beteiligt.
Das Ganze wird dann oft unter dem Stichwort Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes behandelt und die Pflegekasse bietet eine Beteiligung in Höhe von höchstens 2.557,00 EUR an.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind im Regelfall mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung verbunden. Das wird bei Türverbreiterungen oder dem Einbau eines behindertengerechten Bades häufig der Fall sein.
Keine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Sind diese erforderlich, dann muss die Pflegekasse finanzieren und zwar ohne eine finanzielle Höchstgrenze.
Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, ob eine Deckenliftanlage ein Hilfsmittel oder eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist. Sie kamen zu dem Ergebnis:
“Deckenliftanlagen der hier streitgegenständlichen Art zählen vielmehr zur Kategorie der Hilfsmittel, da sie von der konkreten Wohnsituation eines Versicherten unabhängig sind und trotz ihrer Befestigung an Deckenschienen bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können. Sie können im Einzelfall zur Förderung der Mobilität und damit zum Behinderungsausgleich dienen, aber auch zur Pflegeerleichterung.”(BSG vom 12.06.2008, Az.: B 3 P 6/07 R)
Für die Betroffenen ist der Unterschied erheblich, weil durch die veränderte Zuordnung die Begrenzung auf genannte 2.557,00 EUR entfällt und die Pflege- oder ggf. auch die Krankenkasse vollständig finanzieren muss.
Quelle: Internet : Rechtsurteile
Antwort schreiben
Sie müssen als angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.