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Archive für September 2008

Fahrverbot für Rollstuhlfahrer

AG Löbau vom 07.06.2007 - Az. 5 Ds 430 Js 17736/06

14. Juni 2008

Gegenüber dem Fahrer eines Elektrorollstuhls kann ein Fahrverbot wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verhängt werden, wenn er in der Lage wäre, sich während der Zeit des Fahrverbots mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortzubewegen. Für Rollstuhlfahrer gilt derselbe Grenzwert wie für Radfahrer (1,6 bis 1,7 Promille).

Urteil des AG Löbau vom 07.06.2007
Aktenzeichen: 5 Ds 430 Js 17736/06
NJW 2008, 530

Der Winter kommt …

… mit schnellen Schritten kommen nun die kalten Tage und immer wieder muss man sehen wie Menschen im Rollstuhl ohne ausreichenden Schutz vor Kälte und Nässe herumgeschoben werden. Viele fahren nur in normaler Kleidung, manche bekommen eine Decke um die Beine gewickelt und das wars. Dabei ist der richtige Schutz nur mit wenig Aufwand verbunden, den Gang zum Sanitätshaus und der Gang zum Arzt für die Verordnung eines Winterschlupfsacks für den Rollstuhl zu bekommen mit Echtlammfell oder Kunstfell innen und Wind & Wetter geschütztes Aussenmaterial. Warm und geschützt werden so Erkrankungen der Nieren und Blasen verhindert. Wenn man läuft hält man den Körper durch die Bewegung warm, Menschen im Rollstuhl die sitzen, haben diese Möglichkeit nicht und daher ist im Winter ein Schlupfsack ein MUSS!!!

Kein Service für Behinderte

Am Bahnhof in Weiden: Die Helfer vor Ort wurden jetzt abgezogen

Wer behindert ist und mit der Bahn fahren will, hat es eh nicht leicht. Und in Weiden am Bahnhof wird es jetzt noch schwieriger. Die Bahn hat die Servicekraft, die Leute mit Behinderungen vor Ort betreut hat, abgezogen.

Von Angela Sonntag
Weiden. Für Menschen mit Behinderung ist es meist nicht möglich, problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Die Deutsche Bahn stellte deshalb an den Bahnhöfen, die noch nicht barrierefrei sind, Servicemitarbeiter für Reisende mit Behinderungen bereit. Jetzt aber wurden die “Helfer” vor Ort in Weiden von der Bahn abgezogen. Der Weidener Bahnhof ist aber nicht barrierefrei und soll auch in nächster Zeit nicht umgebaut werden.

Wer trotzdem als Behinderter mit der Bahn reisen muss oder will, muss sich um Hilfe zu erhalten, extra anmelden - und das mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt. “Es war immer jemand vor Ort, der helfend zur Seite stehen konnte, falls es Zeitverschiebungen oder Verspätungen gab”, so Alexander Grundler, Behindertenbeauftragter bei der Stadt Weiden. “Jetzt sind die Leute in solchen Fällen darauf angewiesen, dass es hilfsbereite Passanten gibt.”

Umständlich

Die Hilfeleistung muss also einen Tag vorher bei einer Hotline oder im Internet angemeldet werden. Die Telefonleitungen sind allerdings nur von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 16 Uhr und sonntags gar nicht offen. Wer also am Montag mit der Bahn fahren will, muss dies am Samstag bis um 16 Uhr schon ganz genau wissen. Der neue Serviceablauf gilt seit 1. September. Und Alexander Grundler liegen bereits Fälle vor, in denen es trotz Einhaltung der genannten Anmeldemodalitäten zu Problemen kam. “Ein sehbehinderter Reisender sollte neulich am Weidender Bahnhof von den angeforderten Servicemitarbeitern empfangen werden. Als er ankam, war keiner da”, erzählt Grundler. “Meiner Meinung nach herrscht bei der Bahn ein ziemliches Kommunikationsproblem”, sagt der Behindertenbeauftragte weiter. “Schließlich muss auf Verspätungen und Verschiebungen schnell reagiert werden, was bis jetzt nicht reibungslos funktioniert.” Alexander Grundler will nun alle Fälle, in denen der Service nicht funktioniert hat, sammeln und nachforschen, was bei der Bahn schief läuft. Dazu appelliert er an die Menschen, die den Service angemeldet haben, sich unbedingt Uhrzeit und Datum der Kontaktaufnahme mit dem Mobilitätsservice, den Namen des Bearbeiters und die Zugverbindung aufzuschreiben. Grundler: “So können die Anmeldung genau überprüft und eventuelle Missstände gefunden werden.”

Vonseiten der Bahn wird der Abzug der Servicekräfte damit erklärt, dass sie nicht so oft zum Einsatz kamen. “Die Mitarbeiter in Weiden wurden nur drei- bis viermal pro Woche benötigt, deshalb werden solche Servicekräfte jetzt in Nürnberg zentralisiert und auf Anfrage eingesetzt”, so Franz Lindemair, Sprecher der Bahn in Bayern. Von eventuellen Problemen wisse man bis jetzt noch nichts.

Bessere Lösung

Eine weitere Erleichterung für mobilitätseingeschränkte Reisende wäre auch der Umbau zu einem barrierefreien Bahnhof, wie es ihn bereits in Nürnberg oder Regensburg gibt. “Das wäre natürlich die idealste Lösung”, erklärt Alexander Grundler. Aber die Bahn zieht nicht mit, beziehungsweise vertröstet auf längere Zeit. Die Stadt Weiden hat bereits versucht, einen Umbau selbst in die Hand zu nehmen, allerdings sind die Möglichkeiten sehr gering, da der Bahnhof Eigentum der Deutschen Bahn ist. Die behinderten Menschen müssen also weiterhin “zweiter Klasse fahren”. Alexander Grundler: “Nach Auskünften der Bahn soll so ein Umbau, wenn überhaupt, nicht vor 2011 oder 2012 stattfinden.”
 

Tag der offenen Tür in der Weidener Thermenwelt

Das Freizeitzentrum Weiden veranstaltet am 14.09.2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Tag der offenen Tür. Das Programm finden Sie hier: http://www.freizeitzentrum-weiden.de/BILDER/programm.pdf An diesem Tag wollen wir Ihnen auch die senioren- und behindertengeeignete Gestaltung der Weidener Thermenwelt vorstellen. Für Menschen mit Behinderungen (als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis) ist ein kostenloser Fahrdienst eingerichtet, der Interessierte abholt und auch wieder nach Hause bringt. Auch der Weidener Behindertenbeauftragte A. Grundler wird persönlich vor Ort für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.

Für die Inanspruchnahme des Fahrdienstes setzen Sie sich bitte mit dem Malteser Hilfsdienst e. V. Tel.: 0961/3 37 73 in Verbindung.

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