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Archive für 21.1.2009

Schreibwettbewerb für Menschen mit Behinderung.

kobinet-nachrichten 21.01.2009 - 13:11
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) “Frauen sind anders. Männer auch!” Unter diesem Motto haben Aktion Mensch und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) einen Schreibwettbewerb für Menschen mit Behinderung ausgeschrieben. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 31. Mai 2009.

Eine Themenvorgabe gibt es nicht. Gesucht werden “Geschichten, die das Leben schreibt”, so die Aktion Mensch: Liebe und Freundschaft, Träume und Ängste, Hobbys und Arbeit, über Freude und Kummer.

Zeichnungen und Fotos sind beim Wettbewerb “Frauen sind anders. Männer auch!” ebenfalls zugelassen. Der Beitrag soll nicht länger als 5 DIN A 4 Seiten lang sein und zusammen mit dem Anmeldebogen eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2009.

Ausgewählte Geschichten aus diesem Wettbewerb erscheinen im Mai 2010 in einem Buch. Außerdem können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Reisegutschein über 1.000 Euro, einen zweiten über 500 Euro sowie als dritten Preis Theater- oder Konzertgutscheine für zwei Personen gewinnen. ag 

Zu den Ausschreibungsunterlagen 

Mit Schmerzensgeld muss Betreuer nicht bezahlt werden

kobinet-nachrichten 19.01.2009 - 06:39
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Frankfurt am Main (kobinet) Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt muss das Schmerzensgeld nicht zur Bezahlung eines Betreuers eingesetzt werden.

Medienberichten zufolge muss wenn der Betreute sonst mittellos ist, nach dem Richterspruch die Staatskasse die Kosten für die Betreuung übernehmen (Az.: 20 W 128/08). Das Gericht gab damit der Beschwerde eines Betreuten statt. Für den Mann wurde ein Betreuer bestellt, weil er seit Jahren an Schizophrenie leidet. Nach einem Verkehrsunfall hatte er Schmerzensgeld in Höhe von 120 000 Euro erhalten. Die Staatskasse war der Auffassung, er sei nun nicht mehr mittellos und könne daher seinen Betreuer selbst bezahlen. Sie verlangte die Rückzahlung bisher übernommener Kosten in Höhe von 10 800 Euro. Das Oberlandesgericht lehnte dies allerdings ab. Der Rückgriff auf das Schmerzensgeld wäre für den Betroffenen eine unzumutbare Härte. Denn es solle ein Ausgleich für erlittene Schmerzen und bleibende Beeinträchtigungen sein und daher dem Unfallopfer zur freien Verfügung bleiben. moh 

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