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Das Konzept „Betreutes Wohnen“

Was ist Betreutes Wohnen?

Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre Selbstständigkeit erhalten – gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen kommt das Wohnkonzept des Betreuten Wohnens entgegen. Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung zu erhalten und so viel Betreuung, Verpflegung und Pflege wie nötig zu bieten.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Wohnen und Betreuung.

Das Betreute Wohnen bietet in der Regel:

  • eine barrierefreie und seniorengerechte Wohnung bestehend aus Wohn- und Schlafraum, Bad und Küche
  • Grundleistungen, für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss (z. B. Beratung, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Hausnotruf, Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste (Allgemeinflächen), Freizeitangebote),
  • zusätzliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und auch nur dann bezahlt werden müssen (z. B. Essens- und Getränkeversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Hol- und Bringdienst, ambulante Pflege).

In den letzten Jahren haben in Deutschland die Angebote enorm zugenommen, die Betreuung und altersgerechtes Wohnen miteinander verbinden. Mit noch weiter wachsenden Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens ist in den kommenden Jahren zu rechnen.

Unter den Begriffen „Betreutes Wohnen“ oder auch „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen Plus“ verbergen sich unterschiedlichste Konzepte und Vorstellungen, denn die Begriffe sind bislang nicht verbindlich definiert. So gibt es bessere und schlechtere, preiswertere und teurere Angebote. Insbesondere werden sehr unterschiedliche Betreuungsleistungen angeboten. Der Umfang reicht dabei von einem geringen Service bis hin zur Vollversorgung fast wie in einem Heim.

Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?

Betreutes Wohnen kommt - je nach Umfang und Ausgestaltung der Leistungen - für verschiedene Personen in Frage. Voraussetzung ist aber, dass die Personen zu einer selbständigen Lebensführung fähig sind, und es darf sich nicht um dauernd pflegebedürftige Personen handeln, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur in einer stationären Pflegeeinrichtung mit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung angemessen betreut werden können. 

Betreutes Wohnen als Ersatz für ein Pflegeheim (jetzt oder künftig)

Diese Form des Betreuten Wohnens kommt nur für Personen in Frage, die 

  • auch bei starker Pflegebedürftigkeit und intensivem, körperlichen Betreuungsbedarf im Betreuten Wohnen verbleiben können
  • einen Umzug in ein Pflegeheim möglichst vermeiden möchten
  • eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung bereits jetzt oder auf Dauer benötigen
  • schon jetzt an die Sicherheit im Alter (Vorsorge-Gedanke) denken
  • eine “behütende” Atmosphäre in Kauf nehmen

Für diesen Personenkreis kommen betreute Wohnanlagen in Betracht, die

  • an ein Heim angeschlossen sind oder
  • eine eigene Pflegeabteilung haben oder
  • einen eigenen Pflegedienst im Hause oder Nachbargebäude haben.

Hinweis: Auch diese Anlagen können sich vorbehalten, dass eine Aufnahme nur bis zu einem bestimmten Grad der Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit möglich ist. Folge wäre, dass ein Umzug in eine andere Einrichtung nötig würde. Deshalb sollten auf jeden Fall verschiedene Pflegeheime in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die betreuten Wohnangebote sollten genau begutachtet werden, ob tatsächlich ein lebenslanger Verbleib möglich ist. 

Betreutes Wohnen als “Wohnung mit zusätzlichem Service”

Betreutes Wohnen in diesem Sinne kommt in Frage, wenn

  • die betreffende Person jetzt und voraussichtlich noch längere Zeit gesund und aktiv ist
  • nicht absehbar ist, dass in nächster Zeit ein starker Hilfe- oder Pflegebedarf bestehen wird
  • der Wunsch nach einer kleineren, überschaubaren Wohnung besteht
  • Notruf und Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste ausreichen
  • die Speisenversorgung noch ganz oder teilweise organisiert und durchgeführt werden kann
  • Leben und Atmosphäre wie in einer “normalen” Wohnanlage gewünscht sind

Für diesen Personenkreis eignen sich betreute Wohnanlagen, die

  • nur einen Hausmeister-Service bieten und
  • keinen eigenen sozialen/pflegerischen Dienst und
  • keine eigene Pflegeabteilung haben.

Welche Leistungen werden geboten?

Um eine grobe Gliederung der verschiedenen Typen zu erhalten, werden die verschiedenen Typen gegenüber gestellt:

  • Hausmeister-Modell Altenwohnungen mit geringem Hausmeisterservice
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen / pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung
  • Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim

1.     Hausmeister-Modell

Dieser Typ unterscheidet sich kaum von einer „normalen“ Wohnung. Es gibt lediglich einen Hausmeister, der die Mieter „technisch betreut“, d. h. die Wartung und Reinigung von Fluren, Gemeinschaftsräumen und Grünanlagen, Winterdienst und kleinere Reparaturen in den Wohnungen (gegen Entgelt) übernimmt. Um weitere Betreuungsleistungen, Verpflegung und um Pflege müssen sich die Mieter in diesen Wohnanlagen selbst kümmern. Bei erhöhter Pflegebedürftigkeit müssen sie in der Regel in ein Pflegeheim umziehen.

2.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst 

Hier gibt es neben einem Hausmeister auch einen Ansprechpartner, der berät und die notwendigen Hilfen vermittelt (z. B. Mahlzeitenservice oder ambulanten Pflegedienst). Diese Hilfen werden von außerhalb erbracht. Die Anlage selbst hat keinen sozialen oder pflegerischen Dienst. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug ins Pflegeheim häufig nicht zu vermeiden. 

3.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen/pflegerischen Dienst 

Meistens gibt es in solchen Anlagen – über die unter 2. genannten Angebote hinaus – die Möglichkeit einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, wie sie auch aus Alten- und Pflegeheimen bekannt ist. Dadurch bleibt auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit meist ein Umzug in ein Pflegeheim erspart. Allerdings ist die Atmosphäre solcher Einrichtungen häufig durch Pflege und Betreuung geprägt. 

4.     Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung

Hier liegt der Schwerpunkt noch stärker auf der Pflege. Der Verbleib in der Einrichtung ist deshalb auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit garantiert. Allerdings muss dann unter Umständen (bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung) ein Umzug von der betreuten Wohnung in die Pflegeabteilung in Kauf genommen werden. 

5.     Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim 

Hier können in der Regel alle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die auch den Pflegeheimbewohnern angeboten werden. Oft ist allerdings die an das Heim angegliederte Pflege nur für begrenzte Zeit möglich. Bei dauerhafter schwerer Pflegebedürftigkeit ist dann ein Umzug ins Heim notwendig.

Welche Kosten entstehen?

Ebenso unterschiedlich wie die Leistungen der verschiedenen Einrichtungen des Betreuten Wohnens sind auch die damit zusammenhängenden Kosten. Sie setzen sich grundsätzlich zusammen aus

  • Kaltmiete,
  • Betriebs- oder Nebenkosten und
  • Betreuungspauschale (Grundleistungen) sowie
  • Kosten für Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme.

Kaltmiete

Die Miethöhe unterscheidet sich, je nachdem, ob es sich um eine Alt- oder Neubauwohnung oder um eine frei finanzierte oder eine öffentlich geförderte Sozialwohnung handelt. Insgesamt sollte sich die Höhe der Kaltmiete im Rahmen der örtlichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) bewegen. Die Barrierefreiheit in einer betreuten Wohnanlage, ein geräumiger Aufzug und andere Extras berechtigen unter Umständen, an die obere Grenze der Spanne zu gehen. Sind Gemeinschaftsräume wie etwa ein Pflegebad, Gästezimmer oder Fitnessräume oder erhebliche technische Aufwendungen für eine behindertengerechte Ausstattung vorhanden, kann dies einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechtfertigen.

Ein pauschaler Hinweis auf hohe Bau- oder Umbaukosten allein rechtfertigt keinen Zuschlag. Wird die ortsübliche Miete um mehr als 20 Prozent überschritten, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen. Öffentlich geförderte Sozialwohnungen (Wohnberechtigungsschein erforderlich!) sind deutlich preiswerter.  

Betriebskosten (Nebenkosten)

Die Betriebskosten decken sämtliche Leistungen von der Treppenhausreinigung bis zur Müllabfuhr sowie die Heizkosten ab. Teilweise werden die anfallenden Heizkosten separat, je nach Verbrauch, direkt abgerechnet.Kosten für Verwaltung (Bankgebühren, Porto, Kosten eines Hausverwalters) und Hausreparaturen (z. B. Rücklagen für Reparaturen) zählen nicht zu den Betriebskosten.

Betreuungspauschale

Die durchschnittliche Betreuungspauschale lt. Angaben des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA) liegt für eine Person bei etwa 89,48 €, für zwei Personen bei rund 107,37 € pro Monat. Es gibt jedoch auch sehr viel billigere und teurere Pauschalen für den Grund-Service.

Die Betreuungspauschalen sind jedoch schwer miteinander vergleichbar, weil die angebotenen Leistungspakete bzw. Leistungskombinationen sehr unterschiedlich sein können. Es gibt allerdings auch bei gleichen Leistungen teils deutliche Unterschiede. Kommen weitere Leistungen hinzu (z. B. Wohnungsreinigung, die mit den Grundleistungen abgerechnet wird) erhöht sich die Betreuungspauschale entsprechend.

Kosten für Wahlleistungen

Im Gegensatz zu den Kosten für die Betreuungspauschale (Grundleistungen) werden Wahlleistungen wie etwa Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Versorgung oder ambulante Pflege nicht durch eine Pauschale abgerechnet. Diese Leistungen müssen einzeln nachgefragt und auch extra bezahlt werden.Sofern der Vermieter bzw. Vertragspartner selbst Wahlleistungen anbietet, sollte unbedingt eine entsprechende Preisliste verlangt werden, um vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter vergleichen zu können.

Angemessenheit der Preise

Voraussetzung um die Angemessenheit prüfen zu können ist, dass die Preise durchschaubar sind. Es gibt durchaus Wohnanlagen, die nicht nach Kaltmiete, Betriebs- und Betreuungskosten differenzieren, sondern einen Gesamtpreis nennen. In diesen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten, denn es ist nicht erkennbar, ob die angebotenen Einzelleistungen angemessene Preise haben.

Wichtig ist auch, zu vergleichen, ob Einrichtungen mit höherer Miete ggf. eine geringere Grundpauschale oder günstigere Wahlleistungen anbietet. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, die gesamten monatlichen Kosten auszurechnen und diese mit anderen in Frage kommenden betreuten Wohnangeboten zu vergleichen

Geld aus dem Konjunkturpaket nur mit Barrierefreiheit.

kobinet-nachrichten 05.02.2009 - 00:02
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Geld aus dem Konjunkturpaket nur mit Barrierefreiheit

Berlin (kobinet) Mittel aus dem Konjunkturpaket dürfen nur vergeben werden, wenn die bauliche Barrierefreiheit beachtet wird. Dies stellte die Bundestagsabgeordnete der SPD, Silvia Schmidt, in Berlin klar. Es dürfe nicht dazu kommen, dass diese einmalige Chance zur barrierefreien Sanierung öffentlicher Gebäude ungenutzt verstreicht und weiter hunderttausende Menschen mit Behinderung von der Nutzung barrierefreier Gebäude oder Wohnungen in ihren Kommunen ausgeschlossen bleiben.

Auch sollte die Wirtschaft vor Ort, etwa der Einzelhandel dabei unterstützt werden, seine Angebote auch barrierefrei Menschen mit Behinderungen anbieten zu können, fordert die Abgeordnete. Vielfach sei es durch unüberwindliche Hürden nicht möglich, dass Menschen mit Behinderung alle öffentlichen Dienstleistungen ganz normal in Anspruch nehmen können. “Ich fordere die Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN-Konvention. Menschen mit Behinderung brauchen Hilfsmittel und barrierefreie Zugänge, um am Leben teilhaben zu können. In der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich dafür ein, dass die Mittel des Bundes zielgerichtet für die Barrierefreiheit genutzt werden”, so Silvia Schmidt, die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.

“Die Länder tragen nun die Verantwortung dafür, dass die Barrierefreiheit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Förder-Voraussetzung gemacht wird. Jeder, dem die Barrierefreiheit am Herzen liegt, ist mit aufgerufen, die Beachtung der Barrierefreiheit in den Kommunen zu überwachen und Verstöße beim Land anzuzeigen, damit man von dort aus korrigieren kann”, erklärte Silvia Schmidt. moh 

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