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Archive für 25.9.2009

Sankt-Josefs-Stift erneut in den Schlagzeilen

kobinet-nachrichten 24.09.2009 - 14:56
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Eisingen (kobinet) Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig. Es besteht der Verdacht, dass eine Frau in der Behindertenanstalt für Filmaufnahmen gepeinigt wurde. Die Heimleiterin der Anstalt wurde zwischenzeitlich entlassen, berichtet der Bayerische Rundfunk.Der Leiter des Sankt-Josefs-Stift Eisingen hatte bereits im Mai erste Infos erhalten, zwei Monate später (!) bekam er den halbstündigen Film zu sehen, auf dem die Heimleiterin auf einer am Boden liegenden Bewohnerin des Heimes sitzt und mit verschiedenen Griffen zur Ruhe bringen will. Dabei ist erkennbar, dass das Opfer keinerlei Aggressionen zeigt und auch keine Filmaufnahmen wünscht. Es wird vermutet, dass der Film als Lehrfilm für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedreht wurde. Die kameraführende Mitarbeiterin wurde lediglich in einen anderen Bereich versetzt. Der Film entstand vermutlich schon vor zwei Jahren. Wie viel Heimangestellte diesen Film zwischenzeitlich gesehen haben, ist nicht bekannt. Die Heimaufsicht des Landratsamts Würzburg hatte bei einer Heimbegehung im Juli dieses Jahres keine Mängel festgestellt. Hierzu die stellvertretende ForseA-Vorsitzende Dr. Corina Zolle: “Das alte Lied: Kostenträger kontrollieren die Leistungserbringer. Das kann nicht gut gehen, vermutlich hat sich dem Spargedanken des Kostenträgers alles, was man übersehen kann, unterzuordnen. Und da nach Ansicht mancher Kostenträger Aussonderungseinrichtungen dieser Größenordung (ca. 400 Insassen) für alle behinderten Menschen zumutbar sein sollen, darf man vermutlich nicht allzu zimperlich an die Kontrollen herangehen.”

Bereits vor zehn Jahren stand diese Anstalt in der Kritik. Damals wurden Insassen Humangenetikern für fremdnützige Forschungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden Bewohner körperlich gezüchtigt und gedemütigt. Trotz Versuche der der damaligen Stiftsleitung, die Übergriffe zu vertuschen, kamen diese ans Licht und die Staatsanwaltschaft ermittelte. gba

Der neue Sankt-Josefs-Stift-Skandal in den Medien (Auswahl)

Bericht des Bayerischen Rundfunks
Video des Senders TV-Touring
Artikel der Süddeutschen Zeitung
Artikel der Würzburger Main-Post 

Eltern behinderter Kinder bangen um Kindergeld

kobinet-nachrichten 25.09.2009 - 06:48
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Düsseldorf (kobinet) Mit großer Sorge beobachtet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) eine neue Verwaltungspraxis der Sozialämter bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfeleistung wird unter anderem volljährigen Menschen mit Behinderung gezahlt, die voll erwerbsgemindert sind. In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen.

Der Wegfall des Kindergeldes bedeutet für die Eltern starke finanzielle Einbußen. Denn Kindergeld wird nach dem Einkommensteuergesetz für ein behindertes Kind lebenslang gewährt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Mit dieser Regelung nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Mehrkosten, die Eltern aufgrund der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen des Kindes entstehen. Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle “Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes” des Verbandes hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Mustereinspruch und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. moh

Link zum Mustereinspruch 

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