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Archive für 29.9.2009

Britin tötet sich nach jahrelangen Gang-Schikanen

Nach jahrelangen Schikanen durch eine Gruppe Jugendlicher hat eine verzweifelte Frau in Großbritannien sich und ihre behinderte Tochter umgebracht.

Fiona Pilkington verbrannte gemeinsam mit ihrer 18-jährigen Tochter in ihrem Auto, nachdem wiederholte Anrufe bei Polizei und Behörden ohne Folgen blieben, wie eine Untersuchung des Todesfalls ergab. Ein Untersuchungsausschuss kam zu dem Schluss, dass die Untätigkeit der Polizei mit dazu beigetragen habe, dass die Frau aus Bullwell in Mittelengland schließlich Selbstmord verübte und ihre Tochter mit in den Tod nahm.

Den Ermittlungen zufolge wurde die alleinerziehende Mutter mit ihrer geistig behinderten Tochter und ihrem Sohn über Jahre hinweg von einer Gruppe Jugendlicher drangsaliert, die ihr Haus mit Steinen, Eiern und Mehl bewarfen und dagegen urinierten. Die Tochter sei von den Jugendlichen regelmäßig mit Schmähungen beleidigt worden. Der Sohn wurde von den Angreifern mit einer Eisenstange verprügelt, ohne dass die Behörden dem Fall nachgingen.

Die Familie habe in ihrem eigenen Haus regelrecht “unter Belagerung” gelebt, beschrieb die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses. Pilkington, die sich rund um die Uhr um ihre Kinder kümmerte, habe sich einen Umzug in ein anderes Viertel nicht leisten können und durch die Schikane an Depressionen und Schlaflosigkeit gelitten. Über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg habe Pilkington in 33 Anrufen bei der Polizei um Hilfe gegen die gewalttätige Jugendgang gebeten. Den Anrufen sei bei der Polizei “keine Priorität eingeräumt worden”, sagte die Chefin des Untersuchungsausschusses. Zudem hätten die örtlichen Behörden und die Polizei ihre Informationen zu dem Fall nicht ausgetauscht.

Polizeichef Chris Eyre entschuldigte sich bei der Familie der Toten. Innenminister Alan Johnson beschrieb den Fall als “schockierend und extrem verstörend”. Polizei und Behörden müssten “harte Lehren” daraus ziehen.

© AFP

Hartz IV: Darlehen für Mietkaution darf nicht mit ALG II verrechnet werden

Freiburg  - Einer Hartz IV-Bezieherin, die von der Sozialbehörde ein Darlehen für die Mietkaution bekommen hat, muss das Darlehen nicht vom monatlichen Regelsatz zurückzahlen. Das entschied das Sozialgericht Freiburg in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 30. Juni 2008, AZ: S 6 AS 2426/08 ER).

Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Behörde ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt und behielt für die Rückzahlung monatlich 35 Euro der Regelleistung ein. Das Sozialgericht Freiburg verpflichtete nun die Behörde dazu, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Falles die volle Leistung auszuzahlen. Denn die Verrechnung von Tilgungsraten mit laufenden Leistungen sei nur bei Darlehen für Leistungen möglich, die grundsätzlich im Regelsatz enthalten seien (Paragraf 23, Absatz 1, Satz 3 SGB II). Der Vorschuss für die Mietkaution zähle hingegen zu den Leistungen für Heizung und Unterkunft, so dass eine Aufrechnung von Tilgungsraten gesetzlich ausgeschlossen sei, betonten die Richter. Das Darlehen könne erst dann zurückgefordert werden, wenn die Hilfebedürftige über pfändbares Einkommen beziehungsweise Vermögen verfüge.

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