Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Barrierefrei im Alltag Blog für Oktober, 2009.
- Aktionen & Projekte (39)
- Barrierefrei im Alltag (69)
- Barrierefreier Wohnraum (14)
- Barrierefreies Weiden (22)
- Betreutes Wohnen (5)
- Diskriminierung (28)
- Gerichtsurteile (49)
- Informatives (58)
- Lyrisches (2)
- Pflegegeld (8)
- Rund um Pflege (25)
- Rund um Senioren (28)
- St. Michael Zentrum (12)
- Stadt Weiden (5)
- Wohnungssuche (14)
- Zum Nachdenken (21)
- 6.5.2010: Buchvorstellung Heinz Freckmann: Krücke: Eroberung des Glücks
- 27.4.2010: Pressemitteilung der Stadt Weiden i. d. OPf. vom 21.04.2010
- 18.3.2010: Barrierefreie Küchen jetzt bei KüchenQUELLE
- 15.3.2010: Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!
- 3.3.2010: Staat darf Abwrackprämie nicht anrechnen
- 22.2.2010: Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
- 20.2.2010: Kein Behindertentransport?
- 19.2.2010: Hublift für das Foyer des Weidener Rathauses
- 15.2.2010: Johnny Cash: "American VI"
- 8.2.2010: Auch tagsüber in guten Händen
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009
- Dezember 2008
- November 2008
- Oktober 2008
- September 2008
- August 2008
- Juli 2008
- Juni 2008
- Mai 2008
- April 2008
- März 2008
- Februar 2008
- Januar 2008
- Dezember 2007
- November 2007
- Oktober 2007
- September 2007
Archive für Oktober 2009
Recht auf ambulante Pflege oder Zwang ins Heim?
27.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Hamburg (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention spielt in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Hamburg eine wichtige Rolle, bei dem es um die Frage geht, ob eine ambulante Hilfe gewährt wird oder es den Zwang gibt, ins Heim zu gehen. Am Dienstag, den 27. Oktober, findet um 14.00 Uhr vor dem Sozialgericht Hamburg (Raum 106) die mündliche Verhandlung in Sachen R. ./. Freie und Hansestadt Hamburg statt. Dies teilte Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg mit.Frau R. benötigt in erheblichem Umfang pflegerische Assistenz, lebt aber selbstständig und selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung. Sie wird von einem ambulanten Pflegedienst und ihrer Mutter versorgt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg ihr nicht ausreichend Pflegeassistent bewilligt. Geht es nach dem Willen der schwarz-grün regierten Stadt, soll Frau R. ihr selbstständiges Leben aufgeben und in ein Heim einziehen, in dem die Versorgung billiger wäre. Das würde für sie auch bedeuten, dass der Kontakt zu ihrer Mutter erheblich begrenzt würde. Nach Auffassung ihres Rechtsanwaltes Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte wäre das eine Verletzung der Grundrechte seiner Mandantin: “Nur weil sie behindert ist und einen hohen Pflegebedarf hat, kann ihr nicht die selbstständige Lebensführung durch eine Art Zwangseinweisung ins Heim untersagt werden.”“Bislang behaupteten die Grünen für eine Antidiskriminierungspolitik zu stehen. Dass in einer von den Grünen mitregierten Stadt, ein solcher Verstoß gegen die Menschenrechte einer behinderten Frau durchgesetzt werden soll, zeigt, dass dieser Anspruch offenbar nicht mehr so ernst gemeint ist”, kritisiert Dr. Oliver Tolmein. Die Vorschrift aus dem Sozialgesetzbuch auf die sich die Stadt stützt - § 13 SGB XII - verstößt nach Auffassung der Kanzlei Menschen und Rechte gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das erstmals in einem sozialgerichtlichen Prozess eine wichtige Rolle spielt. Artikel 19 des Gesetzes zu dem - vor kurzem auch in Deutschland in kraft getretenen - Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt 2008 Teil II Nr. 35, 1419 ff.) regelt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Vertragsstaaten, auch Deutschland, haben sich in dieser Vorschrift verpflichtet volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause, einschließlich der persönlichen Assistenz, gewähren, schreibt Dr. Oliver Tolmein.
Die Freie und Hansestadt Hamburg vertritt in diesem Verfahren nunmehr die Auffassung, dass das Menschenrechtsübereinkommen auch nach seiner Umsetzung ins deutsche Recht die Auslegung von Sozialrechtsnormen nicht beeinflussen könnte, da es sich ebenfalls nur um einfaches Gesetzesrecht und nicht um höherrangiges Recht handelte. Eine andere Sichtweise, sei schon aus Kostengründen abzulehnen. Außerdem würde Artikel 19 des Abkommens einer Einweisung ins Heim gegen den Willen der Betroffenen auch nicht entgegenstehen. In der Vorschrift werde nur ein Anspruch auf notwendige Assistenz gegeben, hier sei diese Assistenz zur Vermeidung von Ausgrenzung aber nicht notwendig, da es ja um ein “geeignetes Heim” gehe. Dazu erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte: “Die Auffassung der Hansestadt Hamburg ist rechtlich nicht haltbar. Das Menschenrechtsübereinkommen würde, wenn man es so interpretierte, zu einem unbedeutenden Stück Papier. Vor allem aber zeigt die Hansestadt eine bestürzende Ignoranz, was die Menschenrechte von Behinderten angeht. Die Einweisung gegen den Willen der Betroffenen in ein Heim ist vergleichbar einer freiheitsentziehenden Maßnahme, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dramatisch einschränkt. Genau diesen dramatischen Eingriffen soll Artikel 19 entgegentreten.”
(Az. S 61 SO 328/08)
Im Rahmen der öffentlichen Gerichtsverhandlung werden auch Zeugen zum Beispiel eines Heimes, aber auch aus einer autonomen Behindertenberatung gehört werden. moh
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,22223/ticket,g_a_s_t
Geschrieben in Informatives, Rund um Pflege, Diskriminierung | Keine Kommentare »
Ab sofort Seniorenfachstelle beim Amt für Soziales
25.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Unsere Gesellschaft altert in mehrfacher Hinsicht: absolut in der Gesamtzahl der älteren Menschen, relativ im Verhältnis der Generationen untereinander und strukturell bezogen auf ein höheres Durchschnittsalter und deutlich steigende Hochaltrigkeit.
Eine Bevölkerungsvorausberechnung besagt, dass in Weiden i. d. OPf. die Pflegefälle im Jahr 2020 im Vergleich zu den Pflegefällen im Jahr 2002 um 14,8 % anwachsen werden.
Der Wandel in der Familie hat oftmals den Wegfall von häuslichen Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten zur Folge. Dazu kommen vielfach erhebliche finanzielle Belastungen, die zu Versorgungsängsten führen. Zusammen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind dies die Rahmenbedingungen, die den Bedarf an Unterstützungs-, Entlastungs- und Versorgungsmaßnahmen bei zunehmender Hochaltrigkeit ansteigen lassen.
Seniorenpolitik, seniorenspezifische Themen, Aufgaben und Angebote gewinnen aufgrund der steigenden Zahl älterer und hochaltriger Menschen immer mehr an Bedeutung.
Die neue Fachstelle bei der Stadt Weiden i. d. OPf. hat im Besonderen die Aufgabe der Seniorenfachberatung für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie deren Angehörige. Ziel ist die Erhaltung, Förderung und Sicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
Darüber hinaus geht es um allgemeine Beratung und Information über Vorsorgemöglichkeiten, Wohnen und Pflege im Alter sowie um sog. hilfeerschließende persönliche Beratung und Vermittlung z.B bei Demenz und psychischen Auffälligkeiten im Alter.
Personell besetzt ist die Seniorenfachstelle mit zwei Planstellen, die vom Jugendamt in das Sozialamt umgegliedert wurden. Teamleiterin ist Frau Bärbel Otto mit ihren Mitarbeitern, Herr Josef Meier und Tobias Roderer. Zu finden ist die Seniorenfachstelle vorläufig im Neuen Rathaus Zi. Nr. 2.14. Mittelfristig soll die Seniorenfachstelle ihre Räume im Maria-Seltmann-Haus beziehen.
Telefonisch erreichbar unter: 09 61 / 81 - 50 20 u. 81 - 50 21.
Pressemitteilung der Stadt Weiden i. d. OPf
Geschrieben in Rund um Senioren, Barrierefreies Weiden | Keine Kommentare »
Der Weidener Seniorentag – ein großes Vergnügen für alle Beteiligten
17.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Nach über zwanzig Jahren fand am Dienstag den 13. Oktober 2009 in der Weidener Max-Reger-Halle der Seniorentag statt. Der Saal, der Platz für 600 Gäste bot, füllte sich schnell an diesem Nachmittag.
Zahlreiche Seniorenclubs, Seniorenheime, Selbsthilfegruppen und Ehrengäste, darunter Oberbürgermeister der Stadt Weiden Kurt Seggewiß, der Behindertenbeauftragte Alexander Grundler, die Gleichstellungsbeauftragte Monika Langner, der Seniorenbeauftragte Alfons Heidingsfelder und Vertreter des Stadtrates waren erschienen, um gemeinsam eine schöne Zeit zu genießen.

Vor Ort war auch eine kleine Gruppe des St. Michael-Zentrums in Begleitung von Einrichtungsleiter Günter Daubenmerkl, die Selbsthilfegruppe Barrierefrei im Alltag, sowie einige Bewohner aus dem Betreuten Wohnen des SMZ. Eine großzügige Spende der Volksbank Weiden in Höhe von 2.500 Euro, ermöglichte den Gästen einen freien Eintritt und den Genuss von kostenlosem Kaffee und Kuchen.
Die Weidener Stadtkapelle eröffnete den Nachmittag mit einem kräftigen Marsch und war auch für die weitere musikalische Unterhaltung zuständig. Durch das Veranstaltungsprogramm führte Hans Hofmann von den Lustigen Konradern. Dann betrat Oberbürgermeister Kurt Seggewiß das Podium und begrüßte in seiner Rede die anwesenden Gäste, und wünschte allen einen unterhaltsamen Nachmittag. Auch der Vertreter der Volksbank Uwe Renger hielt eine kleine Ansprache und wies darauf hin, dass die Spenden für die Stadt Weiden kein reines Geschenk seien, sondern als Investition für die Region zu sehen sind, um etwas zu bewirken.

Nachdem die Redner die Bühne verlassen hatten, spielte die Stadtkapelle wieder kräftig auf. Die Theatergruppe des Maria-Seltmann-Hauses wartete mit einem Sketch von Kurt Tucholsky auf „Wo kommen die Löcher im Käse her?“ Das dargebotene Schauspiel lies nicht erahnen, dass die jüngste Schauspielerin 64 und die älteste 80 Jahre alt war. Mit frischem Schwung und voller Heiterkeit speilten sie ihre Rollen und das Publikum war vollends begeistert, was der tosende Beifall zeigte.

Endlich war es soweit und der Überraschungsgast Josef Piendl, alias „Bäff“ betrat die Bühne. Seiner Berufung als Humorist, Gstanzlsänger, Liedermacher und Musikkabarettist machte er alle Ehre und unterhielt die anwesenden Gäste mit seiner mitreißenden Art. „Bäff“ sorgte dafür, dass an diesem Nachmittag so mancher seine Schmerzen, seine Gebrechen, oder seine Traurigkeit vergaß und stattdessen eine Stunde voll Freude und Heiterkeit genießen konnte.

Das gut zwei Stunden andauernde Programm neigte sich dem Ende und Hans Hofmann bedankte sich in seiner Abschlussrede bei allen Mitwirkenden und bei den Gästen, für das zahlreiche Erscheinen. Alles in allem war es eine wahrlich gelungene Veranstaltung, die hoffentlich im nächsten Jahr wieder stattfinden wird. Denn es wäre schade, wenn weitere zwanzig Jahre vergehen würden, bis wieder ein so gelungener Seniorennachmittag stattfinden würde.
Für die Bewohner des St. Michael-Zentrums organisierte Uwe Barth, von Barrierefrei im Alltag, noch eine handsignierte Autogrammkarte von „Bäff“. Das anschließende Gruppenfoto machte diesen Nachmittag für die „Damen vom St. Michael-Zentrum“ sicherlich zu einem unvergessenen Ereignis, an das sie sich immer wieder gerne erinnern werden.

Geschrieben in Informatives, Rund um Senioren, Aktionen & Projekte, Barrierefreies Weiden | Keine Kommentare »
Pflege: Schwarz-Gelb will ungerechte Kopfpauschale einführen
16.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Nach aktuellen Medienberichten plant die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung, die solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung umzustellen auf eine Finanzierung durch Pauschalbeträge. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, bayerische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Pflegepolitik:
Schwarz-Gelb macht ein Ende mit der Solidarität in der Pflege. Die Kanzlerin persönlich hat die Katze aus dem Sack gelassen. Sie lässt verlauten, die neue Bundesregierung wolle die Pflegeversicherung schrittweise auf einen Pauschalbetrag umstellen. Das heißt: Keine einkommensbezogenen Beiträge mehr, sondern eine ungerechte Kopfpauschale. Künftig soll die Friseurin das Gleiche zahlen wie Josef
Ackermann oder Ministerpräsident Seehofer. Das benachteiligt Einkommensschwache massiv und entlastet die Starken. Das ist ungerecht!
CDU/CSU und FDP zeigen endlich ihr wahres Gesicht. Sie betreiben reine Klientelpolitik: Das Ganze nutzt nämlich vor allem den Arbeitgebern, die sich nicht mehr an den Versicherungskosten beteiligen müssen, der Versicherungsindustrie, die die Zusatzversicherungen verkaufen können, und den Starken dieser Gesellschaft, die sich künftig der Solidarität mit den Schwachen entziehen.
Wir Grüne bleiben dabei: Schwarz-Gelb sollte sich lieber Gedanken machen über eine vernünftige Reform des Solidarsystems. Wir brauchen eine solidarische Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger und unter Einbeziehung aller Einkommensarten. Das ist sozial gerecht und schafft neue finanzielle Spielräume. Zur Abfederung der Kosten des demografischen Wandels wollen wir eine solidarische Demografiereserve. Im bestehenden Solidarsystem wird damit eine finanzielle Rücklage geschaffen, aus der die steigenden Kosten der Zukunft bezahlt werden können. Das ist sozial gerecht und gerecht gegenüber den kommenden Generationen.
Geschrieben in Informatives, Rund um Pflege, Zum Nachdenken | Keine Kommentare »
Behindertengerechte Wohnraumgestaltung
15.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Menschen mit Behinderung können häufig nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine behindertengerechte Wohnung verfügen. Zum Leistungsangebot der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören deshalb auch Wohnungshilfen.
Sie umfassen vor allem Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung sind möglich.
Leistungen der Rehabilitationsträger
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) können Wohnungshilfen gewährt werden als
- Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder
- als begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben.
Auf Anhieb den richtigen Antrag beim richtigen Träger zu stellen, ist nicht ganz einfach. Das liegt zum einen an den komplizierten Regelungen unseres Sozialrechts. Zum anderen kommen als zuständige Rehabilitationsträger ganz unterschiedliche Stellen in Betracht, z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die öffentliche Jugendhilfe oder die Träger der Sozialhilfe.
Um Ihnen die Sache zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Sie sind zwar meist bei einem der Träger angesiedelt, beraten jedoch trägerübergreifend. Für Sie bedeutet das: Sie haben nur einen Ansprechpartner, auch wenn noch unklar ist, von welchem Träger Sie am Ende die Leistung erhalten werden. Bei Bedarf wird das Integrationsamt an der Beratung beteiligt, um einen Hilfebedarf nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch IX, Teil 2) zu klären. Droht oder besteht Pflegebedürftigkeit, wird auch die zuständige Pflegekasse einbezogen.
Leistungen der Integrationsämter
In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den sonstigen Rehabilitationsträgern erbringen auch die Integrationsämter Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum. Gewährt werden diese als begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben. Sie sollen also dazu beitragen, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können.
Die Integrationsämter übernehmen nur Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum, für die der Rehabilitationsträger nicht zuständig ist.
Zur Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
Leistungen der Pflegekassen
Wer pflegebedürftig ist, kann finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die dazu dienen, sein individuelles Wohnumfeld zu verbessern. Auch die Pflegekassen gewähren also Wohnungshilfen. Hier haben sie das Ziel, im Einzelfall die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zumindest erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Pro Gesamtmaßnahme können bis zu 2.557 Euro gezahlt werden.
Weitere Hinweise zum Zuschuss der Pflegekassen finden Sie auf der Internetseite www.nullbarriere.de.
Behindertengerechte Umgestaltung
Die Umgestaltung von Wohnraum für Menschen mit einer Behinderung bedarf der sorgfältigen Planung. Es muss nicht nur darüber nachgedacht werden, welche Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, sondern auch darüber, wie sie konkret umgesetzt werden. Zur Erleichterung der Planung wurden DIN-Normen festgelegt, die verbindlich Auskunft darüber geben, welche Maße z.B. eingehalten werden müssen und was sonst zu beachten ist.
Zur Beratung über die behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung stehen Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und in der Regel auch die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter zur Verfügung. Bei Fragen zur technischen und baulichen Ausstattung kann im Einzelfall auch ein Beauftragter für die baulichen Belange behinderter Menschen im Baudezernat zu Rate gezogen werden.
Geschrieben in Informatives, Rund um Pflege, Rund um Senioren, Barrierefrei im Alltag, Barrierefreier Wohnraum | Keine Kommentare »
DIN 18040 kommt bald.
12.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
© nullbarriere.de
Berlin (kobinet) Im Idealfall treten die DIN 18040-1 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude” und die DIN 18040-2 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen” bereits Anfang des Jahres 2010 in Kraft. Das berichtet das Webportal nullbarriere.de.
Ziel der beiden Normen ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums, dessen Nutzung möglichst allen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Die DIN 18040 stellt also dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie gilt für Neubauten, sollte allerdings auch sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.
Besonders berücksichtigt wurden bei der Ausarbeitung Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen sowie Personen, die auf Mobilitätshilfen oder Rollstühle angewiesen sind. Einige Anforderungen sollen darüber hinaus Erleichterungen für Kinder, Erwachsene mit Kinderwagen oder Gepäck, ältere Menschen, großwüchsige und kleinwüchsige Personen sowie Betroffene mit kognitiven Einschränkungen gewährleisten.
Lob und Kritik von allen Beteiligten
Der vorliegende Normenentwurf versucht, den besonderen Bedürfnissen von beeinträchtigen Menschen gerecht zu werden und lässt dennoch gleichzeitig ausreichenden Gestaltungsspielraum für flexible, individuelle Umsetzungen. “In diesem Sinne ist er ziel- und nicht lösungsorientiert formuliert, denn das Anwenden von DIN-Normen ersetzt nicht das Mitdenken”, erklärt Carsten Ruhe, der Vorsitzende des Referates “Barrierefreies Planen und Bauen” beim Deutschen Schwerhörigenbund für den er unter anderem seit 1998 auch Mitglied im zuständigen Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung ist. Bei allem Lob über die besondere Berücksichtigung des “Zwei-Sinne-Prinzips” für Hörbehinderte und Sehbehinderte kritisiert der Diplom-Ingenieur allerdings, dass an zahlreichen Stellen in den Formulierungen der Forderungen von “sollen” statt “müssen” die Rede sei.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kritisiert in erster Linie den zu großen Interpretationsspielraum des neuen Normenentwurfs und fordert zumindest eine teilweise stärkere Festlegung auf bestimmte Maße. “Ein Türdrücker muss für einen Rollstuhlfahrer nun einmal in genormten Höhe sein, ein Gestaltungsspielraum von 40 Zentimetern kann hier leicht zu unüberwindbaren Hürden führen”, argumentiert Christian Steinmann, ein Experte für barrierefreies Bauen beim BSK. Darüber hinaus wird das Fehlen von Arbeits- und Beherbergungsstätten sowie des öffentlichen Verkehrsraumes in der künftigen Norm bemängelt. Außerdem wünscht sich der Verband eine eindeutige Definition zur Dimensionierung von Bewegungsflächen. Nicht zuletzt, so Diplom-Ingenieur Steinmann, hätte er sich statt der zwei Teile eine einheitliche DIN 18040 gewünscht.
Man habe kleinere Details zur Nachbesserung vorgeschlagen, sei aber aufgrund der eigenen Mitwirkung des Verbandes grundsätzlich auf einer Linie mit dem Normenentwurf, sagt Hans-Karl Peter, Projektmitarbeiter beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Auch er hat stellenweise Schwierigkeiten mit ungenauen sprachlichen Formulierungen: So sei die Unterscheidung zwischen Sehbehinderung und Blindheit nicht durchgängig und könne deshalb beim Lesen der Norm zu Verwechslungen dieser Beeinträchtigungen führen.
Für die Architekten, die sowohl mit der barrierefreien Planung öffentlicher Einrichtungen als auch des privat genutzten Wohnraumes unerlässlich sind, lobt die zuständige Referentin bei der Bundesarchitektenkammer Barbara Schlesinger die künftigen Möglichkeiten flexibler Planung und kreativer Lösungen im Interesse aller, die auf barrierefreies Bauen angewiesen sind. Bezüglich der Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und allgemeiner Anforderungen auf Mindeststandardniveau habe man große Fortschritte gemacht. Ihre Kammer begrüße die Vereinfachung und Überschaubarkeit, die Aufnahme sensorischer Einschränkungen ebenso wie die gelungene Lesbarkeit und Gliederung der DIN 18040. Der Entwurf nenne zwar anschaulich Beispiele für mögliche Lösungen zur Barrierefreiheit, lasse aber auch Raum für andere Wege zum formulierten Ziel. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme regen Landeskammern und die Bundesarchitektenkammer an, die Mindestbreite für Flure und Verkehrsflächen nicht auf eine Breite von 1,50 Metern zu fixieren. Diese strenge Regelung sei weder bei einem längeren Flur mit Ausweichmöglichkeiten in ausreichenden Mindestabständen noch auf kurzen Stichgängen nötig. Weiterhin wird für den zweiten Teil der Norm im Wohnungsbereich eine stärkere Differenzierung der Nutzergruppen vorgeschlagen.
Prof. Dr. Gerhard Loeschcke, der den Normenausschuss seit Anfang des Jahres 2007 als Vorsitzender leitet, steckt den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten der DIN 18040 ab: Ab Oktober wird es noch drei jeweils zweitägige Konsultationen über die Einsprüche und Stellungnahmen geben. Im Idealfall, und der sei natürlich das erklärte Ziel, so Professor Loeschcke, würden dann beide Teile der DIN 18040 zeitgleich bereits am Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten. sch
Geschrieben in Informatives, Barrierefrei im Alltag, Barrierefreier Wohnraum | Keine Kommentare »
Behinderte Menschen können ein Recht auf Haustiere haben
12.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Behinderte dürfen im Einzelfall ein Haustier in der Wohnung halten auch wenn die Hausordnung dies untersagt. Im entschiedenen Fall hatte eine contergan geschädigte Arbeitslose trotz Verbots einen Dackel in der Wohnung gehalten, obgleich dies nach der Hausordnung nicht erlaubt war. Mitbewohner, die sich durch das Bellen des Hundes belästigt gefühlt hatten, hatten die Entfernung des Hundes verlangt. Die Hundehalterin hatte vor Gericht geltend gemacht, dass sie den Hund brauche, weil sie auf Grund ihrer Behinderung an die Wohnung gebunden sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe. Daher könnten Mitbewohner laut Grundgesetz das Hundeverbot nicht durchsetzen, begründete das Gericht seine Entscheidung. BayOblG - Az: 2 Z BR 81/01
Geschrieben in Gerichtsurteile | Keine Kommentare »
Neue Richtlinien zur Pflegebedarfsfeststellung
11.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz Berlin (kobinet) Quasi als Abschiedsgeschenk hat die große Koalition die neuen Richtlinien zur Begutachtung des Pflegebedarfes nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) in Kraft gesetzt. Die Lektüre lohnt sich nicht nur für Betroffene. Der Laie erfährt, mit welcher Präzision die Dienstleistung “Pflege” an den Menschen gebracht wird. Kein Detail bleibt außen vor: “Der im Rahmen regelmäßiger Toilettengänge erforderliche Wechsel von Inkontinenzprodukten ist von seinem zeitlichen Aufwand her in der Regel sehr viel geringer ausgeprägt als ein Wechsel, dem eine unkontrollierte und ungeregelte Harnblasen- und Darmentleerung zugrunde liegt.” Die Mutter eines Babys hätte das sicherlich einfacher ausdrücken können.
Schwierig wird es jedoch auf Seite 50. Hier wurde eine gravierende Änderung in die Richtlinie aufgenommen: “Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute). Bisher wurden die Zeiten einzeln auf volle Minuten gerundet und dann addiert (im obigen Beispiel 6 x eine Minute = 6 Minuten). Diese Verfahrensänderung kann ohne Bedarfsänderung oder bei leichter Bedarfserhöhung dennoch zum Verlust einer Pflegestufe führen. Diese versteckte Sparmaßnahme ist ein Last-Minute-”Geschenk” der scheidenden großen Koalition!
Nach weit verbreiteter Überzeugung hat die Pflegeversicherung sehr viel zur Entmenschlichung der Pflege in Anstalten beigesteuert. Zusammen mit Haftungsregelungen geriet der Mensch gegenüber der Dokumentation seiner Bedürfnisse ins Hintertreffen. Die Pflegeversicherung ist derzeit in ihrer Konzeption als Mini-Teilkasko-Versicherung nicht zu ändern. Die betroffenen Menschen müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass diese Denkweise nicht auch noch in Bereiche streut, in denen heute die Pflicht zur Bedarfsdeckung besteht. Sollte die FDP auf ihrem - bisher im Bereich von Behinderung und Pflege noch nicht im Detail erklärten - Bürgergeld in den Koalitionsvereinbarungen beharren, wird das Ende dieser Bedarfsdeckung befürchtet. Dann hilft nur noch eine hoffentlich vorhandene Standhaftigkeit der CDU/CSU. Neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches auf den Seiten des MDS e.V.
Geschrieben in Informatives, Rund um Pflege, Rund um Senioren | Keine Kommentare »
Umfassende Risikoaufklärung vor der OP notwendig
10.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Verwaltungsgericht Mainz (Az.: BG-H 1/09.MZ)
Walter Wallenbach will sich an einer ambulanten Klinik für Schönheitsoperationen Fett absaugen lassen. Vom behandelnden Arzt wird er auf verschiedene Risiken der OP hingewiesen. Am Tag der Operation muss er ein entsprechendes Formblatt unterschreiben, auf dem mögliche Komplikationen aufgelistet sind. Nicht dabei sind allerdings Durchblutungsstörungen und sogenannte Hautnekrosen. Das sind gefährliche Entzündungsreaktionen durch absterbende Zellen. Doch nach der Fettabsaugung passiert genau dies: Die Bauchdecke des Patienten färbt sich dunkel. Erneut muss Herr Wallenbach operiert werden. Vier Wochen lang wird er nun stationär behandelt. Kann dafür der Arzt haftbar gemacht werden? Ja, meinte das Verwaltungsgericht Mainz:
Wenn der Arzt seinen Patienten nicht umfassend über die Risiken einer OP aufgeklärt, verletzt er schuldhaft seine Berufspflichten. Gerade vor reinen Schönheitsoperationen muss dies besonders umfassend und sorgfältig geschehen. Dabei muss der Arzt das Für und Wider der kosmetischen Operation mit allen Konsequenzen und Risiken schonungslos darstellen und dokumentieren.
Der Arzt muss 10.000 Euro Geldbuße zahlen.
Geschrieben in Gerichtsurteile | Keine Kommentare »
Weniger Schmerzensgeld bei schon vorhandener Krankheit
10.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 4 U 454/07)
Manja Mandarenko leidet unter den Folgen eines Fahrradunfalls. Seit sie mit einem Auto zusammengestoßen ist, kann sie kaum noch eine Nacht durchschlafen. Auch tagsüber klagt sie über Angstattacken. Ihr war deshalb ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zugesprochen worden. Das hält Frau Mandarenko aber nicht für ausreichend. Sie habe Anspruch auf ein deutlich höheres Schmerzensgeld. Das hatte man mit Blick auf frühere psychische Probleme von Frau Mandarenko abgelehnt. Auch das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken war nicht auf ihrer Seite:
Nach dem Gutachten eines Sachverständigen litt die Klägerin schon vor dem Unfall an einer depressiven Grunderkrankung. Man kann also davon ausgehen, dass auch ohne den Unfall mit der Zeit eine Verschlechterung des psychischen Zustandes eingetreten wäre. Die Folgen der Krankheit können daher nicht in vollem Umfang dem Unfallverursacher zugerechnet werden.
Frau Mandarenko wird also mit dem Schmerzensgeld von 2.500 Euro leben müssen.
Geschrieben in Gerichtsurteile | Keine Kommentare »