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Heizkosten bei Hartz IV pauschaliert
Millionen von Hartz IV Beziehern müssen sich warm anziehen - wahrscheinlich im wahrsten Sinne des Wortes, denn die neue Bundesregierung hat in ihren Koalitionsgesprächen vereinbart zu prüfen, auf Grundlage der vorhandenen Gesetze, die Energiekosten, also Heizkosten, und Nebenkosten sowie unter Umständen die Kosten der Unterkunft, also die Miete, zu pauschalieren. Das würde bedeuten, dass nur ein fixer Betrag für die Heizkosten der Hartz IV Empfänger zur Verfügung stünde. Wäre dieser aufgebraucht, müsste die Heizung abgestellt und der zweite Pullover (wenn vorhanden) aus dem Schrank geholte werden, oder aber vom Regelsatz zugesteuert werden, d.h., es stünde weniger für den Lebensunterhalt zur Verfügung.
Nach der bisherigen Regelung ist es so, das die Hartz IV Bezieher ihre tatsächlichen Heiz- und Mietkosten in voller Höhe ersetzt bekommen (sofern sie sich in angemessenen Grenzen halten).
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