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Archive für 17.12.2009

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Nach der Neuregelung des Sozialgesetzbuches IX gelten für die Reaktion der Ämter auf Anträge kürzere Fristen. Spätestens 14 Tage nach Antragstellung muss intern zwischen den Behörden geklärt sein, wer zuständig ist. Wenn Sie nichts anderes hören, ist die Stelle zuständig, bei der Sie den Antrag eingereicht haben. Über den Antrag entschieden werden muss nach einer weiteren Woche. Wird er doch noch an eine andere Behörde weitergegeben, hat diese drei Wochen bis zur endgültigen Klärung Zeit.

Eventuell notwendige Gutachten müssen nach zwei Wochen vorliegen und Entscheidungen anhand der Gutachten zwei Wochen später gefallen sein. Normalerweise können Sie zwischen drei möglichst wohnortnahen Sachverständigen wählen, auf Antrag aber auch andere Gutachter hinzuziehen.

Das Gesetz verpflichtet alle Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Sozialamt, Jugendamt, Rentenversicherung, etc.) zur Einrichtung von gemeinsamen Anlaufstelllen, den so genannten Servicestellen. In unserer Adress-Datenbank können Sie diese Servicestellen bundesweit finden. Die gemeinsame Servicestelle hat alle Ihre Anfragen und Anträge entgegenzunehmen und muss dann klären, wer zuständig ist und sich bei Ihnen zurückmeldet.

Einfach gesagt:

Sie können Geld oder Hilfe bekommen. Zum Beispiel von Ihrer Kranken-Kasse. Oder vom Sozial-Amt. Oder vom Jugend-Amt. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Oft ist es schwierig zu wissen, wo Sie den Antrag stellen müssen. Darum gibt es jetzt in jeder Stadt einen Behinderten-Beauftragten. Dort können Sie fragen, wo Sie den Antrag stellen müssen.

Wie lange Sie höchstens warten müssen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, müssen Sie höchstens 2 Wochen warten. Dann muss jemand Ihnen sagen, welche Stelle sich um den Antrag kümmern muss. Diese Stelle muss dann eine Woche später sagen, ob Sie das Geld oder die Hilfe bekommen.

Wenn der Antrag nicht bei der richtigen Stelle ist. Vielleicht haben Sie den Antrag beim falschen Amt gestellt. Dann muss das Amt den Antrag an das andere Amt weiter geben. Das andere Amt muss Ihnen dann nach 3 Wochen sagen, ob Sie das Geld oder die Hilfe bekommen.

Vielleicht braucht die Stelle noch ein Gutachten. Im Gutachten steht, ob Sie die Hilfe wirklich brauchen. Dafür müssen Sie sich mit dem Gutachter treffen. Der Gutachter stellt Ihnen vielleicht Fragen. Oder er untersucht Sie. Dann schreibt er das Gutachten. Meistens können Sie zwischen 3 Gutachtern wählen. Wenn Sie einen anderen Gutachter wollen, können Sie dafür auch einen Antrag stellen. Das Gutachten muss nach 2 Wochen fertig sein.

Wenn das Gutachten beim Amt ist, muss das Amt nach 2 Wochen sagen, ob Sie die Hilfe oder das Geld bekommen.

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