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Archive für 1.1.2010
Was ändert sich 2010?
1.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Ab 1. Januar 2010 treten wichtige Änderungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft.
Diese Änderungen betreffen vor allem den Finanzbereich, denn dort verbessert sich die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditabschlüssen, bei Anlageberatungen und im Fall einer Kontopfändung. Auch für Telefonkunden wird es im neuen Jahr Verbesserungen geben. Die folgende Zusammenstellung zeigt alle wichtigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen für das kommende Jahr.
Pflegeleistungen: höhere Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen im Bereich der häuslichen und stationären Pflege werden zum 1. Januar 2010 erneut erhöht.
- Empfänger von Pflegegeld erhalten in jeder der drei Pflegestufen monatlich 10 Euro mehr.
- Wird die Pflege nicht von einem Angehörigen, sondern von einer Fachkraft erbracht, besteht in der ersten Pflegestufe ab 1. Januar 2010 ein Anspruch auf 440 Euro, in der zweiten Stufe auf 1.040 Euro und in der dritten Stufe auf 1.510 Euro pro Monat. Die Pflegekasse übernimmt hierbei entweder die festgelegten Anteile für Pflegesachleistungen zu Hause oder für teilstationäre Tages- und Nachtpflege.
- Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert oder muss ein Pflegebedürftiger vorübergehend in einer stationären Kurzzeitpflege betreut werden, übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten bis zu 1.510 Euro im Jahr.
- Bei vollstationärer Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung erhöht sich der Betrag ab 1. Januar 2010 nur in der dritten Pflegestufe; gezahlt werden ebenfalls 1.510 Euro monatlich oder in einem Härtefall sogar 1.825 Euro.
Die nächste Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgt zum 1. Januar 2012.
Zuschuss zum Gesundheitsfonds aus Steuermitteln
Zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen wird dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2010 ein weiterer Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro aus Steuermitteln gewährt.Durch den zusätzlichen Zuschuss werden die Versicherten entlastet. Es wird vermieden, dass die Krankenkassen nahezu flächendeckend Zusatzbeiträge erheben müssen und damit den Versicherten in erheblichem Umfang Kaufkraft entziehen.
Steuerliche Entlastungen
Anhebung der Freibeträge für Kinder und Kindergeld
Der Koalitionsvertrag enthält auch Maßnahmen für ein steuerliches Sofortprogramm zur Krisenentschärfung. Im entsprechenden Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz), das der Bundestag am 04.12.2009 verabschiedet hat (Abstimmung im Bundesrat am 18.12.2009), sind auch Entlastungen vorgesehen, von denen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar profitieren:Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern ist die Anhebung der Freibeträge für Kinder vorgesehen. Für jedes Kind erhöht sich der Freibetrag von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro ab 2010. Zugleich wird, um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern, das monatliche Kindergeld ab dem 1.1.2010 für jedes Kind um 20 Euro erhöht. Das Kindergeld beträgt dann monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
Familiengerechte Steuersätze bei Erbschaften
Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen wird durch einen neuen Steuertarif gesenkt. Die Entlastung beträgt – abhängig von der Höhe der Erbschaft – zwischen 5 und 15 Prozent. So gilt ab dem 1. Januar 2010 für Geschwister, Nichten und Neffen beispielsweise bei einer Erbschaft von bis zu 75.000 Euro ein Steuersatz von 15 Prozent (bisher: 30 Prozent), bei einer Erbschaft von über 75.000 Euro bis 300.000 Euro ein Steuersatz von 20 Prozent (bisher 30Prozent) und für eine Erbschaft von über 300.000 bis 600.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent (bisher 30 Prozent).
Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen
Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern u. ä. dürften für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger werden. Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird auf 7 Prozent ermäßigt (bisher 19 Prozent). Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird auf 7 Prozent ermäßigt (bisher 19 Prozent).
Bürgerentlastungsgesetz: Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar
- Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden ab 1. Januar 2010 steuerlich entlastet. Bisher konnten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jährlich maximal 1.500 Euro ihres Krankenversicherungsbeitrages von der Steuer absetzen. Ab 2010 können sie die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen. Hat der Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung, zieht das Finanzamt von den gezahlten Beiträgen vier Prozent ab. Einen Höchstbetrag gibt es nicht, so dass alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich aufgewandten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden können.
- Privatversicherte dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur dann komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die über einen anderen Tarif privat krankenversichert sind, können die Beiträge nur in Höhe der so genannten Basisabsicherung steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die private Krankenversicherung den genauen Anteil.
- Arbeitnehmer, die geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und die Höchstgrenze von 1.900 Euro (für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner), bzw. 2.800 Euro (für Selbständige) nicht überschreiten, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen.
Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz
Strom- und Gaszähler
Ab dem 1. Januar 2010 muss in Neubauten und bei umfassenden Umbauten in bestehenden Gebäuden eine neue Ablesetechnik für Strom und Gas eingebaut werden. Die sogenannten intelligenten Zähler sollen den tatsächlichen Gas- und Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Sie können somit Aufschluss über das eigene Verbrauchsverhalten liefern. Technisch möglich ist bei einigen Geräten auch die Fernablesung des Verbrauchs. Verbraucher können auf Wunsch die neuen Energiezähler von einem Messstellenbetreiber einbauen lassen, auch wenn sie nicht in Neubauten und umfassend umgebauten Häusern wohnen. Der Einbau muss aber technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar sein.
Haushaltslampen
Ab 1. September 2010 dürfen keine klaren Glühlampen ab 75 Watt mehr in den europäischen Handel gebracht werden (gleiches gilt auch für bestimmte Halogenleuchten mit 75 Watt). In diesem Segment dürfen künftig nur noch Lampen in den Effizienzklassen B und C in den Handel gebracht werden. Bereits im Markt lagernde Glüh- und Halogenlampen dürfen die Händler über den Stichtag hinaus noch verkaufen.
Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten
Um den Stromverbrauch bei Haushalts- und Bürogeräten flächendeckend und dauerhaft zu senken, treten ab 2010 schrittweise erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik (zum Beispiel bei Fenstern) in Kraft. Bei folgenden Ausstattungen bzw. energiebetriebenen Geräten müssen die Hersteller ab 2010 die Energieeffizienzvorgaben der EU einhalten:
- Vom 7. Januar 2010 an darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) je nach Funktionsumfang ein bis zwei Watt nicht überschreiten (der Verbrauch im absoluten Off-Betrieb darf ein Watt nicht übersteigen). Mit weiteren Verschärfungen in den kommenden Jahren will die EU erreichen, dass sich der Stromverbrauch für alle in Europa verkauften Produkte im Stand-by-Betrieb bis 2020 um fast drei Viertel verringert.
- Ab 20. August 2010 soll jedes neue Fernsehgerät maximal so viel Strom verbrauchen wie ein zurzeit verkauftes Durchschnittsgerät. Die Vorgaben für einzelne Modelle orientieren sich an der Bildschirmgröße und werden ab April 2012 erneut verschärft. Ab August 2011 muss jeder Fernseher zudem mit einer automatischen Stand-by-Schaltung ausgestattet sein.
- Für Kühl- und Gefriergeräte gelten ab Juli 2010 neue Verbrauchsobergrenzen (bis Juli 2015 werden die Verbrauchsobergrenzen noch zwei weitere Male abgesenkt). Geräte der heutigen Energieklassen “B” bis “G” werden ab Sommer 2010 bereits vom Markt verschwinden.
- Ab Juli 2013 darf auch die heutige A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Übrig bleiben nur Kühl- und Gefriergeräte, deren Verbrauch derzeit mit dem Siegel “A+” oder “A++” angegeben ist (sowie in Zukunft auch A+++).
- Bei externen Netzteilen von Haushalts- und Bürogeräten gelten ab 27. April 2010 niedrigere Verbrauchswerte, damit sollen Stromverluste bis zum Jahr 2020 um fast ein Drittel verringert werden.
- Die Energieverbrauchswerte von Digitalempfängern werden ab dem 25. Februar 2010 in zwei Stufen (2. Stufe am 25. Februar 2012) auf maximal 5 Watt im Betriebsmodus und 0,5 Watt im Stand-by-Betrieb reduziert. Die Ausnahme bilden Set-Top-Boxen mit HD-Funktion: Diese dürfen im Betrieb ab 2010 maximal 8 Watt und ab 2014 max. 6 Watt verbrauchen. Damit soll der Energieverbrauch dieser Empfangsgeräte bis 2014 europaweit um 65 Prozent reduziert werden. Außerdem müssen sie in Zukunft – wie Fernsehgeräte – über eine Abschaltautomatik verfügen.
Lebensmittelsicherheit und Erzeugung von Lebensmitteln
2010 treten neue europaweite Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen in Lebensmitteln in Kraft. In der EU-Kontaminantenverordnung VO (EG) 1881/2006 werden durch eine Änderungsverordnung Höchstgehaltsregelungen für Ochratoxin A in Gewürzen, Gewürzmischungen und Süßholz aufgenommen. Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2010 und stärken den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor einer zu hohen Belastung mit Schimmelpilzgiften.
Auch werden die zulässigen Höchstgehalte für Aflatoxine in bestimmten Lebensmitteln an die Beschlüsse der Codex Alimentarius Kommission angeglichen. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Probenahme von Lebensmitteln und deren Analyse auf Schimmelpilzgifte angepasst.
Durch diese Änderungen wird eine international einheitliche Grundlage für die Lebensmittelüberwachung geschaffen. Das senkt den bürokratischen Aufwand für die zuständigen Behörden und schafft gleichzeitig mehr Transparenz für die beteiligten Wirtschaftsunternehmen.
Kommunikationsdienste: Telefon und Internet
Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gibt es ab 1. März 2010 Preisobergrenzen bei 0180er-Servicenummern: für Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf und für Anrufe aus dem Mobilfunknetz 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf. Weiterhin werden Regelungen gegen untergeschobene Wechselverträge eingeführt.Das mit dem gleichen Gesetz eingeführte Verbot der heimlichen Ortung von Mobilfunkgeräten gilt bereits seit 4. August 2009.
Roaming - Entgelte
Die Entgelte für mobiles grenzüberschreitendes Telefonieren in den EU-Mitgliedsländern werden am 1. Juli 2010 in einem weiteren Schritt gesenkt. Der Höchstpreis beträgt dann 39 Cent netto pro Minute (zuzüglich Mehrwertsteuer). Für angenommene Anrufe auf dem Mobilfunkgerät dürfen dann maximal 15 Cent (zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnet werden.Spätestens ab 1. März 2010 müssen die Anbieter den Roamingkunden die Gelegenheit bieten, bei der Datenübertragung monatliche Höchstgrenzen für ihre Nutzungsentgelte festzulegen. Bei Erreichen von 80 Prozent des festgelegten Volumens muss der Kunde informiert werden.Finanzen: Kredite, Anlegerschutz und Pfändungsschutzkonto
Beratungsprotokoll “Geldanlage”
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Wesentliche Elemente des Beratungsprotokolls sind der Anlass und die Dauer der Beratung, die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden, die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe. Darüber hinaus wird die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung von drei auf zehn Jahre verlängert.
Pfändungsschutzkonto
Nach bisher geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird.Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Mit diesem pfändungsfreien Betrag kann der Schuldner seine Geldgeschäfte bargeldlos abwickeln. Im Ergebnis bleibt damit die Funktionsfähigkeit des Girokontos – in Form eines Guthabenkontos – für den Schuldner erhalten.
Verbraucherkredite
Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der Kunden ab 11. Juni 2010 gestärkt. Insbesondere werden Kreditverträge für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter vergleichbar. Zur besseren Orientierung der Kunden werden einheitliche Muster für diverse Kreditverträge eingeführt, aus denen sämtliche Kosten des Kredits deutlich hervorgehen müssen.Weiterhin wird einer Lockvogelwerbung für Verbraucherdarlehen ein Riegel vorgeschoben: Künftig darf nur noch mit einem realistischen effektiven Jahreszins geworben werden. Die Bank muss den beworbenen Zinssatz an mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich vergeben.
Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 wird geregelt, welche Daten von Verbrauchern in die Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring) einfließen dürfen. Die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen werden verbessert.Ferner werden Auskunfteien verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage das Ergebnis des Scoring, den so genannten Scorewert, und die Grundzüge der Berechnung mitzuteilen. Hierdurch können die Betroffenen künftig fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen. Das Gesetz tritt am 1. April 2010 in Kraft.
Gesetzliche Änderungen für Kraftfahrzeughalter 2010
Zum 1. Januar 2010 treten einige gesetzliche Änderungen für Kraftfahrzeughalter in Kraft. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft hin. Im einzelnen gelten folgende Neuregelungen: Ab 1. Januar 2010 wird die bisherige AU-Plakette nicht mehr ausgegeben. Die Plakette wird bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) entfernt und auf Wunsch mit einem weißen Aufkleber verdeckt, um eine mögliche Beschädigung am vorderen Kennzeichen zu vermeiden.Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Haupt- wie auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurden.Neu im Bußgeldkatalog: der Tatbestand “Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt”. Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Nimmt dann jemand einen Pkw in Betrieb, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss er in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Handelt es sich um einen LKW oder gar einen Bus, müssen 180 bzw. 270 Euro bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 Euro zahlen.In einzelnen Bundesländern wird probeweise die Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet zugelassen. Dies betrifft unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Damit ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.Mit Inkrafttreten einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie ab 11.06.2010 müssen die Autohersteller und -händler bei ihren Finanzierungsmodellen schon in der Werbung mit transparenten Angaben zum effektiven Jahreszins aufwarten. Damit entfallen Lockangebote, die sich später als teurer herausstellen.
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Anti-Armuts-Agenda gefordert
1.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
kobinet-nachrichten 01.01.2010 - 09:22
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Berlin (kobinet) Zum Auftakt des Europäischen Jahres gegen Armut und Ausgrenzung forderte heute der Paritätische Wohlfahrtsverband die Bundesregierung auf, ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Armutsbekämpfung vorzulegen. Angesichts der dramatisch gewachsenen Kinderarmut und der auch 2010 anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise sei es Zeit für Taten statt Symbolpolitik.
“Die als größte Sozialreform der Nachkriegsgeschichte gedachte Agenda 2010 ist hart auf dem Boden der Wirklichkeit zerschellt. Nach mehr als fünf Jahren Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt und Hartz IV steht unser Land vor der größten sozialen Zerreißprobe der letzten 60 Jahre”, bilanziert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Die Zahl der Hartz IV-Bezieher konnte seit 2005 kaum reduziert werden, so eine Analyse des Verbandes. Laut Armutsbericht der Bundesregierung ist insbesondere die Kinderarmut in Deutschland dramatisch gestiegen.
“Die Agenda 2010 war ein Fahrplan in die Perspektivlosigkeit. Sieben Millionen Menschen, darunter zwei Millionen Kinder, wurden mit pauschalierten Armutssätzen abgespeist und ins gesellschaftliche Abseits gedrängt”, kritisiert Schneider. “Wir brauchen einen sozialpolitischen Neuanfang.”
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, im heute beginnenden Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung ein armutspolitisches Gesamtkonzept vorzulegen. “Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein politisches Handlungsdefizit. Angesichts der sozialen Verwerfungen in unserem Land sollte die Bundesregierung nicht Werbeagenturen, sondern Taten sprechen lassen. Deutschland muss sich jetzt entscheiden, ob es den kalten Weg der Ausgrenzung oder einen beherzten Weg echter Teilhabe gehen will”, so Schneider.
Als Maßnahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Paritätische die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro, einen eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatz sowie die Wiedereinführung einmaliger Leistungen im Bedarfsfall. Zudem fordert der Verband den Ausbau öffentlicher Beschäftigung, um Langzeitarbeitslosen dauerhafte Perspektiven zu eröffnen. Schließlich sei es notwendig, dass die soziale Infrastruktur ausgebaut und Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur einkommensschwachen Familien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. sch
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Neues Wohnformengesetz tritt in Kraft
1.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
kobinet-nachrichten 01.01.2010 - 10:00
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Mainz (kobinet) Mit dem neuen Jahr treten auch eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. In Rheinland-Pfalz tritt heute zum Beispiel des neue Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) als Nachfolge für das Heimgesetz in Kraft.
Der Fokus des neuen Gesetzes liegt nicht mehr wie beim bisherigen Heimgesetz auf den Heimen, sondern differenziert zwischen verschiedenen Wohnformen und Abhängigkeitsgraden. Wenn behinderte, ältere oder pflegebedürftige Menschen von einem Anbieter in hohem Maße und in verschiedenen Bereichen abhängig sind, werden die Kontrollen nach wie vor streng gehandhabt. Bei Wohnformen mit neuen konzeptionellen Ausrichtungen und selbstorganisierten Wohnformen reduzieren sich diese Kontrollen. Damit will die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht nur die Schaffung alternativer Wohnformen erleichtern und fördern, sondern auch die Öffnung der Einrichtungen voran treiben. Die Mitwirkung der Betroffenen und die Informationen über die Einrichtungen und Angebote werden darüber hinaus verbessert. moh
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