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Archive für 20.1.2010
Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
20.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Behinderung oder Erkrankung in ihrem Alltag, bei ihrer Ausbildung oder bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen.
Mobilitätshilfen, zu denen Gehstöcke, Rollstühle oder auch behindertengerechte Fahrzeuganpassungen gehören, sorgen dafür, auch mit Behinderung mobil zu bleiben. Alltagshilfen z. B. im Bad und Haushalt erhalten die Selbständigkeit. Computerhilfsmittel unterstützen die Kommunikation. Auch am Arbeitsplatz werden technische Hilfen für eine behindertengerechte Anpassung eingesetzt. Darüber hinaus sind Hilfsmittel zur Pflege, wie Betten oder Notrufanlagen, ein wichtiger Bereich.
Das Angebot ist groß, doch das geeignete Hilfsmittel zu finden und vor allem zu klären ob die Kosten dafür übernommen werden, ist nicht so einfach.
Wer kommt für die Kosten auf?
Im Sozialgesetzbuch ist geregelt welcher Kostenträger zuständig ist. Das ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und dem Einsatz der Hilfsmittel.
Hilfsmittel über die Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist zuständig für Hilfsmittel, die ihre Versicherten im privaten Bereich benötigen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die dem unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung dienen oder zur Pflege erforderlich sind. Gegenstände des täglichen Bedarfs sind ausgenommen. Für schulpflichtige Kinder können die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, die den Schulbesuch ermöglichen. Das kann z. B. eine Brille sein oder die Sprachausgabe für ein blindes Kind sein.
Die Krankenkassen sind nicht zuständig für Hilfsmittel am Arbeitsplatz, für die Ausbildung oder das Studium.
Wird ein Hilfsmittel benötigt, ist die Verordnung durch einen Arzt erforderlich. Auf der Verordnung sollte so genau wie möglich stehen, welches Produkt der Arzt für richtig hält. So ist es z.B. bei einem Rollstuhl wichtig, genau das Modell zu erhalten, welches tatsächlich den Anforderungen des Nutzers entspricht. Die Auswahl sollte nicht dem Lieferanten überlassen werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt einen Überblick über Produkte für die Kosten relativ problemlos übernommen werden. In diesem Verzeichnis erhält jedes Produkt eine 12-stellige Nummer, die auf der Verordnung erscheinen sollte. Falls der Arzt es für erforderlich hält, können auch Hilfsmittel verschrieben werden, die nicht im Verzeichnis gelistet sind.
Mit einem Rezept gehen Sie zu einem Fachhändler oder in ein Sanitätshaus. Dort wird ein Kostenvoranschlag für die Krankenkasse erstellt. Stimmt die Krankenkasse zu, kann das Hilfsmittel geliefert werden. Einige Hilfsmittel können über Apotheken bezogen werden.
Auch bei verordneten Hilfsmitteln werden von den Krankenkassen nicht alle Kosten übernommen. Es sind Zuzahlungen erforderlich und es werden für manche Produkte nur Festbeträge gezahlt.
Mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Hier finden Sie das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung in der REHADAT
Hilfsmittel über andere Kostenträger
Werden Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung gebraucht, sind weitere Kostenträger zuständig. Das sind die Rentenversicherungsträger, wenn man mehr als 15 Jahre gearbeitet hat, die Arbeitsagentur für alle, die weniger als 15 Jahre beschäftigt sind. Für Empfänger von ALG II ist die ARGE oder die Kommune zuständig.
Arbeitgeber können über das Integrationsamt Mittel für die Anpassung eines Arbeitsplatzes erhalten, wenn es um die Beschäftigung eines Schwerbehinderten geht.
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn Hilfsmittel nach einem Unfall oder durch eine Berufskrankheit erforderlich werden.
Das Sozialamt kann Kosten übernehmen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Einkommensabhängig können auch Hilfsmittel finanziert werden, die nicht dem unmittelbarem Ausgleich der Behinderung dienen oder für die Ausbildung erforderlich sind.
Ist die Zuständigkeit eines Kostenträgers klar, sollte man sich mit den verantwortlichen Stellen über das weitere Vorgehen abstimmen. Es ist unwahrscheinlich, dass privat gekaufte Hilfsmittel nachträglich erstattet werden.
Bei unklarer Zuständigkeit kann eine der gemeinsamen Reha-Servicestellen weiterhelfen, die bundesweit eingerichtet wurden.
Adressen der Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation
Auswahl eines Hilfsmittel
An der Auswahl eines Hilfsmittels sollten Sie sich so weit wie möglich beteiligen, auch wenn es durch einen Arzt verordnet wird. Informieren Sie sich über mögliche Varianten und fragen Sie nach zusätzlichen Kosten. Bei komplizierten Hilfsmitteln ist eine ausführliche Einweisung und Trainingsphase erforderlich, die zum Leistungsumfang des Lieferanten gehört. Oft empfiehlt sich eine Testphase, bevor man sich für ein Produkt entscheidet. Auch die Frage nach Reparaturen und Ersatzmöglichkeiten sollte gestellt werden.
Ein Hilfsmittel ist nur dann sinnvoll, wenn es als Unterstützung akzeptiert ist und richtig verwendet wird.
Beraten können Hilfsmittelberatungsstellen, der Fachhandel und die Sanitätshäuser.
Einen Überblick über alle in Deutschland erhältlichen Hilfsmittel bietet die REHADAT-Hilfsmitteldatenbank. Darüber hinaus finden Sie in der REHADAT-Datenbank eine Übersicht spezieller Hilfsmittelberatungsstellen.
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Noten sagen nicht alles
20.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Pflegeheime jetzt bundesweit bewertet - Kritik an Gewichtung
Pflegeheime haben einen schlechten Ruf: Zu teuer, zu wenig Personal, schlechte Versorgung. Kein Wunder, dass viele Angehörige verunsichert sind, wenn sie auf der Suche nach einem Heim sind. Orientierung sollen die neuen Pflegenoten geben. Sie werden von Prüfern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vergeben. Die Noten sind allerdings umstritten - auch, weil zwei Drittel der bislang getesteten Heime gute Bewertungen bekamen, Experten aber sehr wohl Mängel feststellen.
Seit Anfang Juli 2009 läuft die Prüfung der bundesweit rund 10 300 Pflegeheime. Bereits im Dezember sollten die Ergebnisse für die ersten 1057 Einrichtungen im Internet stehen, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband in Berlin, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Unter www.pflegenoten.de bekommen Verbraucher Informationen zu den Pflegenoten. Die Ergebnisse werden in zwei Formen veröffentlicht. Basis der Noten sind 82 Einzelbewertungen. Auf “Pflege” entfallen zum Beispiel 35 Kriterien, auf “Soziale Betreuung” 10.
Trügerischer Mittelwert
Bei der Pflege wird unter anderem geprüft, ob der “Ernährungszustand angemessen” ist, im Bereich “Soziale Betreuung”, ob es Gruppenangebote gibt. Aus allen Bewertungen eines Bereiches wird der Mittelwert errechnet. 7,5 bis 8,7 entspricht der Note zwei. Diese Berechnung steht in der Kritik. Denn der Schutz vor Wundliegen zählt für die Endnote genauso viel wie ein gut lesbarer Speiseplan. “Die Kriterien sind nicht gewichtet”, erklärt Eckart Schnabel, der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Gerontologie an der Technischen Universität Dortmund. “Es gibt aber Kriterien, die viel wichtiger sind als andere.”
Laut Schnabel sind Befragungen von Bewohnern zu ihrer allgemeinen Zufriedenheit wenig aussagekräftig. In der Regel äußerten sich Menschen viel positiver, als es ihrer Situation entspricht. Schnabel rät: “Gehen Sie in das Heim und reden Sie selbst mit Bewohnern und Personal und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck.”
18.01.2010 | Der Neue Tag
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