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Archive für 21.1.2010

Notfall-Kontakt im Handy

Frankfurt a.M. (CeBeeF) Mehrere Hilfsorganisationen empfehlen, im Handy sogenannte ICE-Notfallnummern zu speichern. Die Telefonnummern haben trotz ihrer Abkürzung nichts mit der Deutschen Bahn zu tun. “ICE” ist ein internationaler Code (in case of emergency), der für “im Notfall” steht.

Die Retter finden bei Verkehrs-  oder Unfallopfern häufig Handys. Wenn die Menschen bewusstlos sind oder unter Schock stehen, können Angehörige oder Freunde vielfach nicht schnell ermittelt werden. Immer mehr Menschen verfügen inzwischen über ein Mobiltelefon. Das kann auch dazu dienen, in einer Notsituation oder bei einem Unfall schnell einen Angehörigen oder Vertrauten zu benachrichtigen.

Unter dem internationalen Code “ICE” sollten Namen und Telefonnummern von Vertrauensperson im elektronischen Telefonbuch des Handys gespeichert sein. Stehen mehrere Personen dafür zur Verfügung, so empfehlen Ärzte und Sanitäter, sie jeweils unter ICE 1, ICE 2 und so weiter einzutragen. Neben dem internationalen Code kann auch das deutsche Kürzel “IN” verwendet werden.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) geben diesen Ratschlag. Der Arbeitersamariterbund (ASB) warnt hingegen davor, dass diese ICE-Nummern von Dritten missbräuchlich verwendet werden könnten.

Weitere Informationen zu diesem Thema: www.imnotfall.de

Neues Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern

Düsseldorf (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.

Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt nach Informationen des Verbandes unter anderem die Änderungen, die sich durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar 2010 ergeben haben. Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes. Eingegangen wird ferner auf den gestiegenen Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können. Ausführlicher als bisher und anhand vieler konkreter Beispiele wird erläutert, wie Eltern überprüfen können, ob ihnen im Jahr 2010 ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung zusteht. Berücksichtigt wird dabei die aktuelle Fassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die 2009 stark überarbeitet wurde und für die Familienkassen verbindlich ist.

Erstmals dargestellt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung des Kindergeldes an das Sozialamt erfolgen kann. Das Steuermerkblatt 2009/2010 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik “Recht und Politik” kostenlos als Download zur Verfügung. moh

Wer die ab Februar 2010 erhältliche gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 90 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag - DIN lang - an den:

BVKM
Stichwort “Steuermerkblatt”
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf

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