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Archive für Februar 2010
Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
22.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Hartz IV Urteil vom 09. Februar 2010 festgestellt, dass unabweisbarer laufender (nicht einmaliger) Bedarf als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden kann, wenn dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Urteils nun eine nähere Definition dieser Härtefälle im Wege einer Geschäftsanweisung an die örtlichen Träger herausgegeben.Nach dieser nicht abschließenden Aufzählung sind folgenden Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung über die Regelleistung hinaus zu übernehmen.
- In Ausnahmefällen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder ähnliches)
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, sofern diese gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten
- Regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern
- Im Einzelfall Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern hierfür ein besonderen Anlass besteht (zum Beispiel langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.
Darüber hinaus stellt die Geschäftsanweisung im Rahmen einer Negativliste klar, dass auch in Zukunft über den Regelsatz hinaus keine Kosten für folgenden Bedarfe übernommen werden:
- Praxisgebühr
- Bekleidung für Übergrößen
- Brille
- Waschmaschine (sofern nicht im Rahmen der Erstausstattung)
- Zahnersatz
- Orthopädische Schuhe
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.02.2010 um 16:03 Uhr (Autor: pr)
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Kein Behindertentransport?
20.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Anzeige: Fahrer soll gegen Rollstuhlfahrerin ausfällig geworden sein - Probleme mit Linienverkehr
Weiden. (fku) “Jetzt ist das Maß voll.” Immer wieder, sagt Martina Komm, stehe sie im Alltag vor Problemen, weil ihre 14-jährige Tochter Nadine nun mal auf einen Rollstuhl angewiesen sei. Eine der größten Hürden seien Fahrten mit dem Linienbus. Nachdem jetzt auch noch ein Fahrer ausfällig gegen ihre Tochter geworden sein soll, erstattete Martina Komm Anzeige. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung.
Hintergrund ist ein Vorfall vom vergangenen Freitag. Auf dem Weg zur Schule wartete Nadine an der Haltestelle Rehbachstraße auf den Bus. So wie Mutter und Tochter das Geschehen schildern, kam daraufhin der Fahrer zu Nadine, um ihr beim Einstieg zu helfen.
Dabei soll er gefragt haben, was eigentlich wäre, wenn ein Fahrer Rückenprobleme habe. Ob deshalb nicht die Eltern warten und selbst beim Einsteigen helfen könnten. Nadine entgegnete, dass dies nicht möglich sei. Außerdem habe sie ein Recht darauf, befördert zu werden. Hierauf, so die 14-Jährige, sei der Fahrer laut geworden: Wir sind doch kein Behindertentransport. Und weil sich der Rollstuhl beim Hereinheben auch noch verklemmte, soll der Mann gegen das Lenk-Rad getreten haben, um es zu lösen - mit dem Ergebnis, dass es beschädigt wurde. Zu guter Letzt habe er Nadine, die eine Halskrause trug, mit viel Schwung in den Bus geschoben und ihre Wirbelverletzung damit verschlimmert. “Klein und hilflos” habe sie sich da gefühlt, erzählt die Schülerin.
Vorwürfe relativiert
Wolfgang Wies, dessen Unternehmen die Buslinien in Weiden betreibt, will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. Wenn der Satz mit dem Behindertentransport gefallen sei, sei das sicher “sehr unglücklich”. Man müsse aber auch die Lage seines Mitarbeiters kennen: Er habe den Rollstuhl komplett anheben müssen und sich dabei den Rücken verrissen. Insofern könnte die Äußerung auch im Affekt gefallen sein. Auch dass das Lenk-Rad beschädigt worden wäre, sei nicht bekannt.
Überhaupt, so Wies, sei das Hereinheben eines - schweren - Rollstuhls problematisch. “Das kann eigentlich nicht die Aufgabe des Fahrers sein.” Weibliche Angestellte, gibt er zu bedenken, seien dazu nicht in der Lage. Und Wies sieht noch ein weiteres Problem: Während der Mitarbeiter am Freitag im Schnee stand, hätten die Fahrgäste einfach zugesehen: “Und keiner hilft ihm.” So oder so sei das Verhalten des Fahrers aber nicht akzeptabel, meint Martina Komm, zumal er die Tochter “schon mehrmals angegangen ist.” Sie wandte sich deshalb an die Polizei und Alexander Grundler, den Behindertenbeauftragten der Stadt. Auch ein Gesprächstermin mit OB Kurt Seggewiß ist anberaumt.
Der 39-jährigen Mutter wird es dann nicht nur um den Vorfall vom Freitag gehen, der im Grunde bloß das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Probleme mit dem Linienverkehr gebe es schon länger - bisher allerdings nicht innerhalb der Stadt, sondern auf der Strecke von Weiden nach Neustadt, wo Nadine zur Schule geht. Dort würden oftmals auch ältere Reisebusse mit Treppen eingesetzt. Und während manche Fahrer Nadine dann extra in den Bus tragen, käme es auch regelmäßig vor, dass die 14-Jährige schlicht an der Haltestelle zurückgelassen werde. Der Besuch bei Freundinnen sei bei so viel Ungewissheit natürlich nur mehr schwer möglich. Dabei, sagt Martina Komm, hätten sie und ihre Tochter “sowieso schon so viel zu kämpfen”.
Von (fku) | 18.02.2010 | Netzcode: 2205819 | Weiden
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Hublift für das Foyer des Weidener Rathauses
19.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Die Stadt Weiden ließ den Haupteingang und das Foyer des Neuen Rathauses behindertengerecht umbauen, um so Menschen mit Handicaps, Senioren mit Rollatoren und Müttern mit Kinderwägen den Zugang zu erleichtern.
Der Haupteingang erhielt eine Rampe und Schiebetüren. Der Zugang zum Foyer wurde mit einem Hublift (Tragkraft 225kg) ausgestattet, somit können auch Rollstuhlfahrer Ausstellungen im Foyer besichtigen und haben ungehinderten Zutritt.

Um den Lift zu betreiben benötigt man einen Schlüssel, den man an der Information erhält, aber auch der Euro-WC Schlüssel, der für die Behinderten WCs bundesweit genutzt wird, passt, um den Lift zu betreiben. Die Kippschalter sind leicht zu bedienen und zeigen die Funktionen an.
Es wird darum gebeten, nach Benutzung den Hublift wieder in der Ausgangsposition zu parken, um allen einen ungehinderten Zutritt ins Foyer zu ermöglichen.

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Johnny Cash: “American VI”
15.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Mit “American VI: Ain’t No Grave” erscheint am 26. Februar der letzte Teil von Johnny Cashs “American Recordings”-Sessions. Das Album wurde erneut von Rick Rubin produziert …
Johnny Cash schrieb im Laufe seiner Karriere über 500 Songs, verkaufte mehr als 53 Millionen Tonträger und wurde mit 15 Grammys ausgezeichnet. Der Hollywood-Film “Walk The Line” setzte ihm ein weiteres Denkmal und unterstrich einmal mehr, warum Johnny Cash zur Legende wurde. “American VI: Ain’t No Grave”, der sechste und letzte Teil von Johnny Cashs gefeierter “American Recordings”-Reihe, erscheint am 26. Februar - an dem Tag, an dem der 2003 verstorbene “Man in Black” seinen 78. Geburtstag gefeiert hätte. Wie bereits die Vorgänger wurde auch “American VI” von Rick Rubin produziert.
Die auf “American VI” versammelten Cash-Interpretationen stammen aus ganz unterschiedlichen Epochen der Musikgeschichte und umspannen dabei ein gewaltiges Klangspektrum: Die Ikone präsentiert unter anderem “Redemption Day” von Sheryl Crow, “For The Good Times” von seinem guten Freund Kris Kristofferson, Tom Paxtons “Can’t Help But Wonder Where I’m Bound”, Bob Nolans “Cool Water”, das zuversichtliche “Last Night I Had The Strangest Dream” von Ed McCurdy, “Satisfied Mind” von J.H. “Red” Hayes und Jack Rhodes, den Abschiedssong “Aloha Oe” der letzten Hawaiianischen Königin Lili’uokalani sowie die bis dato unveröffentlichte Eigenkomposition “I Corinthians: 15:55″, die während der letzten drei Jahre vor seinem Tod entstand.
Zwischen der Fertigstellung von “American IV: The Man Comes Around” und Cashs Tod am 12. September 2003 nahmen Rubin und er eine ganze Reihe von Songs auf. Ein Teil dieser Aufnahmen erschien bereits 2006 als “American V: A Hundred Highways”, und mit “American VI: Ain’t No Grave” endet nun die Serie, die 1994 mit dem Album “American Recordings” begann.
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Auch tagsüber in guten Händen
8.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Von (ps) | 05.02.2010 | Netzcode: 2182945 | Weiden
Neue Einrichtung für pflegebedürftige Erwachsene
Weiden. (ps) Nachfrage ist vorhanden. “Auf uns sind immer wieder Angehörige zugekommen, die einen Pflegefall in der Familie haben. Den können sie zwar abends und am Wochenende selbst betreuen, aber tagsüber müssen sie in die Arbeit”, erzählt Sabine Kroy-Leci. Die Lösung: Eine Einrichtung für Tagespflege. Die eröffnet nun am Montag, 8. Februar, in der Mozartstraße ihre Pforten.
Von außen hat sich die ehemalige Gaststätte Waldheim wenig verändert. Nur große Schilder des Pflegedienstes Sonnenschein weisen auf die neue Einrichtung hin. Innen allerdings hat sich seit Anfang Oktober, als die Geschäftsführerinnen Christine Späth und Sabine Kroy-Leci mit dem Umbau begonnen haben, viel getan. In der ehemaligen Gaststube wurde ein gemütlicher Ess- und Aufenthaltsbereich eingerichtet. Die Küche wurde frisch aufpoliert. Dahinter schließt sich im ehemaligen Saal ein Ruheraum an, samt Snoezelenzimmer zur Entspannung. Der Toiletten- und Duschbereich wurde mit spezieller Farbgebung ansprechend gestaltet. Im Obergeschoss finden sich neben den Büros ein Therapie- und ein weiterer Ruheraum.
Hilfe für Angehörige
Gut 250 Quadratmeter stehen den Gästen der Tageseinrichtung künftig im Hauptgebäude zur Verfügung. Aufgrund der bisherigen Anfragen gehen die beiden Geschäftsführerinnen davon aus, dass ein Großteil der Betreuten an demenziellen Erkrankungen leiden wird. “Viele haben einfach Angst, ihre Mutter verlässt die Wohnung während sie in der Arbeit sind und findet dann nicht mehr zurück”, erklärt Sabine Kroy-Leci. Aber auch Erwachsene mit anderen Beeinträchtigungen können die Einrichtung in Anspruch nehmen.
Ob einen Vormittag pro Woche, einmal im Monat oder jede Woche montags bis freitags: Die Betreuungszeiten können individuell vereinbart werden. Je nach Betreuungszeit und Pflegestufe richtet sich dann der Tagespflegesatz für die betroffene Person, der von der Pflegekasse bezuschusst werden kann. Personen, die keine Pflegeeinstufung haben, müssen die gesamten Kosten privat aufbringen. Die Einrichtung ist ausschließlich für pflegebedürftige Erwachsene - nicht für Kinder oder Jugendliche - zugelassen.
“Wir bieten einen Hol- und Bringdienst an und natürlich Verpflegung”, sagt Sabine Kroy-Leci. Daneben sieht der Beschäftigungsplan unter anderem Singkreis, Gedächtnistraining, Gymnastik, kreative Gruppenstunden oder Leserunden vor. “Die Leute sollen bei uns nicht einfach nur am Sofa liegen, sondern beschäftigt werden und auch miteinander plaudern. Das fehlt vielen, die sonst den ganzen Tag allein Zuhause sind”, weiß Christine Späth. Wer will, kann sich beim Zubereiten von Nachspeisen oder Kuchen mit einbringen. Mit drei Vollzeitkräften und einer Teilzeitkraft - darunter eine Gerontotherapeutin - nimmt die Einrichtung am Montag ihren Betrieb auf. “Wir rechnen zunächst mit drei bis fünf Personen”, sagt Kroy-Leci. Insgesamt hält die Einrichtung 25 Plätze bereit.
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Umsetzung der Rechte von Behinderten gefordert
8.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Der neue Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), fordert, behinderte Menschen endlich von Geburt an voll in die Gesellschaft zu integrieren.
Ihre Rechte dürften nicht länger nur auf dem Papier stehen. “Mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zu deren Umsetzung ohne Wenn und Aber verpflichtet”, sagte Hüppe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Dortmund. Der frühere Bundestagsabgeordnete tritt sein Amt am 1. Januar an. Er löst Karin Evers-Meyer (SPD) ab, die seit 2005 Behindertenbeauftragte war.
Die UN-Konvention schreibe die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung von Kindesbeinen an in die Gesellschaft vor, sagte Hüppe. Ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung lasse Vorurteile erst gar nicht entstehen. Der CDU-Politiker äußerte die Hoffnung, dass dann in Zukunft Arbeitgeber auch ohne Appelle gehandicapte Menschen einstellen, “weil sie deren Fähigkeiten und Leistungen aus der gemeinsamen Schul-, Studium- und Ausbildungszeit kennen.”
Bund, Länder und Kommunen müssten unverzüglich mit dem Abbau von Barrieren etwa in Gebäuden, Veranstaltungsstätten und Verkehrsmitteln beginnen, forderte Hüppe. Falls die Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber zur Finanzierung von Hilfen und Hilfsmitteln für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz nicht ausreichten, müssten dafür auch Steuermittel verwendet werden. Die Abgabe müssen Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten zahlen, wenn sie nicht mindestens 5 Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Sie liegt monatlich zwischen 103 und 260 Euro für jede nicht mit einem Behinderten besetzten Stelle. (dpa)
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Zusatzbeitrag: Wie hoch darf er sein, wer muss zahlen?
4.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen von nun mit Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung rechnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag.
Warum sind Zusatzbeiträge notwendig?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell ein Defizit von 7,8 Milliarden Euro. Laut Kassen liegt das daran, dass Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen sind. Dieses Defizit soll nun von den Mitgliedern allein - ohne Beteiligung der Arbeitgeber- ausgeglichen werden.
Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?
Die Obergrenze des Zusatzbeitrages beträgt ein Prozent des Brutto- Monatseinkommens. Bis zur einem Betrag von acht Euro können Zusatzbeiträge ohne Einkommensprüfung erhoben werden.
Wie hoch darf der Zusatzbeitrag maximal sein?
Will eine Krankenkasse mehr als acht Euro Zusatzbeitrag, muss sie erst einmal kontrollieren, wie hoch das Einkommen der Versicherten ist. Das aus der Beitragsbemessungsgrenze (3750 Euro Brutto-Monatseinkommen) rührende Maximum sind 37,5 Euro im Monat.
Wie informiert mich die Kasse darüber, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt?
Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, benötigt sie nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. “Es genügt eine Mitteilung”, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Je nach Satzung reiche es aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen.
Muss der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?
Nein. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich nicht. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss von den Mitgliedern allein getragen werden.
Müssen Mitversicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen?
Nein. Den Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder einer Kasse bezahlen, nicht aber die beitragsfrei Mitversicherten.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag für Bedürftige?
Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.
Müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag zahlen?
Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssen die Zusatzbeiträge zahlen, sagt Kurt Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.
Wie und wie lange bekommt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag von mir?
Der Arbeitgeber zieht den Betrag automatisch vom Nettolohn ab - und das unbefristet. Mit einer Rücknahme der Zusatzbeiträge sollten Versicherten besser nicht rechnen, meinen Experten.
Kann ich die Krankenversicherung nun kündigen?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Einführung des Zusatzbeitrages?
Eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende: Wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Meist genügt eine schriftliche, formlose Kündigung.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen?
Nein. Gesetzlich Krankenversicherte in einem Wahltarif können nicht sofort wechseln, um Zusatzbeiträge zu umgehen. Denn wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hin.
Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?
Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Beiträge genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar seien. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziert sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.
Welche Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern?
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Die DAK will ab Februar 2010 pauschal acht Euro zusätzlich erheben.
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Die KKH-Allianz will im ersten Halbjahr 2010 nachziehen.
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Die BKK Gesundheit will ab Februar oder März acht Euro mehr, die ktpBKK ab 1. April.
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Die BKK Westfalen Lippe kündigte an, ebenfalls einen pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben, der aber über acht Euro liegen werde.
Experten erwarten, dass 2010 auch andere große Krankenkassen solche Extra-Prämien von ihren Mitglieder fordern werden.
Welche Krankenkassen erheben keinen Zusatzbeitrag?
Zurzeit haben die Techniker Krankenkasse TK sowie einige Länder-AOKs mitgeteilt, im Jahr 2010 noch keine Zusatzbeiträge erheben zu wollen.
Warum dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben?
Die sogenannten Zusatzbeiträge, die als Extra-Prämien den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, sind ein Nebenprodukt des Gesundheitsfonds. Dieser bescherte den Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz. Sie bekommen ihre Zuweisungen direkt aus dem Fonds. Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben.
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Assistenzpflegebedarf nun auch im Krankenhaus
3.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
14.07.09 - Diesem und anderen erleichternden Gesetzen für Pflegebedürftige hat der Bundesrat nun zugestimmt. Denn auch im Krankenhaus herrscht ein Pflegebedarf, der nicht durch das medizinische Personal vor Ort gedeckt werden kann.
Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Juni das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus beschlossen. Der Bundesrates stimmte dem mittlerweile zu.
Eigentlich entsprach die Handhabung bisher ja eher einem gesetzlichen Notstand: Im Krankenhaus gab es keinen Anspruch auf Pflegeassistenz, was wohl manchen Behinderten, der im Alltag auf seine Assistenz zählen konnte, von stationären Maßnahmen abrücken ließ, denn im Krankenhaus müsste er auf die Assistenz verzichten. Nun also ein Einsehen seitens der Gesetzgeber.
Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus sieht wichtige Verbesserungen für bestimmte pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem Gesetz werden Erleichterungen für diejenigen festgelegt, die ihre Pflege nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) durch besondere Pflegekräfte sicherstellen. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung.
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen können besondere Pflegekräfte (Assistenzpflegekräfte) beschäftigen. Damit die kontinuierliche Spezialpflege auch bei einem Krankenhausaufenthalt gesichert ist, dürfen diese Assistenzpflegekräfte jetzt auch mit ins Krankenhaus genommen werden. Nach dem neuen Gesetz werden die Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernommen. Dies war bislang nicht möglich.
Pflegegeld auch im Krankenhaus
Weiter wird das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei Krankenhaus ersetzender häuslicher Krankenpflege sowie bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation entgegen der bisherigen Rechtslage für die gesamte Dauer gezahlt. Für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts wird zukünftig auch Hilfe zur Pflege gewährt. Damit wird der Träger der Sozialhilfe, der bereits vor der Aufnahme des Pflegebedürftigen in ein Krankenhaus zur Leistung verpflichtet ist, künftig zur Weiterleistung verpflichtet.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit |
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