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Zusatzbeitrag: Wie hoch darf er sein, wer muss zahlen?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen von nun mit Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung rechnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag.

Warum sind Zusatzbeiträge notwendig?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell ein Defizit von 7,8 Milliarden Euro. Laut Kassen liegt das daran, dass Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen sind. Dieses Defizit soll nun von den Mitgliedern allein - ohne Beteiligung der Arbeitgeber- ausgeglichen werden.

Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?

Die Obergrenze des Zusatzbeitrages beträgt ein Prozent des Brutto- Monatseinkommens. Bis zur einem  Betrag von acht Euro können Zusatzbeiträge ohne Einkommensprüfung erhoben werden.

Wie hoch darf der Zusatzbeitrag maximal sein?

Will eine Krankenkasse mehr als acht Euro Zusatzbeitrag, muss sie erst einmal kontrollieren, wie hoch das Einkommen der Versicherten ist. Das aus der Beitragsbemessungsgrenze (3750 Euro Brutto-Monatseinkommen) rührende Maximum sind 37,5 Euro im Monat.

Wie informiert mich die Kasse darüber, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt?

Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, benötigt sie nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. “Es genügt eine Mitteilung”, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Je nach Satzung reiche es aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen.

Muss der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?

Nein. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich nicht. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss von den Mitgliedern allein getragen werden.

Müssen Mitversicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen?

Nein. Den Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder einer Kasse bezahlen, nicht aber die beitragsfrei Mitversicherten.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag für Bedürftige?

Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.

Müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag zahlen?

Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssen die Zusatzbeiträge zahlen, sagt Kurt Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.

Wie und wie lange bekommt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag von mir?

Der Arbeitgeber zieht den Betrag automatisch vom Nettolohn ab - und das unbefristet. Mit einer Rücknahme der Zusatzbeiträge sollten Versicherten besser nicht rechnen, meinen Experten.

Kann ich die Krankenversicherung nun kündigen?

Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Einführung des Zusatzbeitrages?

Eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende: Wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Meist genügt eine schriftliche, formlose Kündigung.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen?

Nein. Gesetzlich Krankenversicherte in einem Wahltarif können nicht sofort wechseln, um Zusatzbeiträge zu umgehen. Denn wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hin.

Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?

Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Beiträge genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar seien. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziert sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.

Welche Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern?

  • Die DAK will ab Februar 2010 pauschal acht Euro zusätzlich erheben.

  • Die KKH-Allianz will im ersten Halbjahr 2010 nachziehen.

  • Die BKK Gesundheit will ab Februar oder März acht Euro mehr, die ktpBKK ab 1. April.

  • Die BKK Westfalen Lippe kündigte an, ebenfalls einen pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben, der aber über acht Euro liegen werde.

Experten erwarten, dass 2010 auch andere große Krankenkassen solche Extra-Prämien von ihren Mitglieder fordern werden.

Welche Krankenkassen erheben keinen Zusatzbeitrag?

Zurzeit haben die Techniker Krankenkasse TK sowie einige Länder-AOKs mitgeteilt, im Jahr 2010 noch keine Zusatzbeiträge erheben zu wollen.

Warum dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben?

Die sogenannten Zusatzbeiträge, die als Extra-Prämien den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, sind ein Nebenprodukt des Gesundheitsfonds. Dieser bescherte den Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz. Sie bekommen ihre Zuweisungen direkt aus dem Fonds. Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben.

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