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Archiv der Kategorie Barrierefreier Wohnraum
Barrierefreie Küchen jetzt bei KüchenQUELLE
18.3.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Barrierefreie Küchen jetzt bei Küchen Quelle
Menschen mit Handicaps haben es im Alltag schwer, vor allem was eine barrierefreie Umgebung betrifft. Die Probleme fangen bereits in der Wohnung an, wenn die Inneneinrichtung nicht auf das Krankheitsbild abgestimmt ist.
Gerade die Küche ist oft eine Problemzone, noch zumal wenn die betroffene Person selbst gerne noch den Kochlöffel schwingen möchte. Meist stößt man an Grenzen, aufgrund zu vieler Barrieren in der Küche, keine unterfahrbare Arbeitsfläche für Rollstuhlfahrer, der Kühlschrank ist zu tief, die Mikrowelle zu hoch, die Hängeschränke unerreichbar. Das ist nur ein Teil der Probleme, die Menschen mit Handicaps in der Küche zu schaffen machen. Je nach Behinderung benötigt man andere Lösungen für den Küchenbereich, um selbstständig zurechtzukommen und wieder Spaß am Kochen zu haben.
Zum Glück gibt es immer mehr Anbieter die auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingehen und barrierefreie Küchen anbieten. So auch die KüchenQUELLE. Unter http://www.kuechen-quelle.de/Einbaukuechen/Barrierefreie-Kuechen/ finden Interessierte tolle Beispiel-Küchen. Die vielen Details werden durch einfaches Anklicken erklärt, egal ob es um eine absenkbare Arbeitsplatte geht, um die Hebelifttechnik für die Hängeschränke oder aber um Küchengeräte in Sicht und Griffhöhe.
Für die individuelle Lösung kommt gern ein Berater nach Hause, und plant gemeinsam mit dem Betroffenen die optimale Küche, zugeschnitten auf die Bedürfnisse und die vorliegende Behinderung. Wenn Sie auch noch auf der Suche nach der richtigen Küche sind, versuchen sie es doch mal bei KüchenQuelle und klicken sich durch die angebotenen barrierefreien Küchen.

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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind steuerlich absetzbar
7.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09) sind Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses / einer Wohnung als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer absetzbar.
Nach § 33 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wird die Einkommenssteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist diese Steuerermäßigung allerdings ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige durch seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält.
Im Streitfall wurde der Kläger durch einen Schlaganfall im Jahre 1999 schwerbehindert. Um ihm trotz seiner außergewöhnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, wurden verschiedene Umbaumaßnahmen an dem Einfamilienhaus des Klägers vorgenommen. Die von der Krankenkasse nicht bezuschussten Kosten für den Bau einer Rollstuhlrampe, die Einrichtung eines behindertengerechten Bades sowie die Umwandlung des ebenerdigen Arbeitszimmers in einen Schlafraum machte der Kläger ca. 140.000 DM in seiner Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, gewährte jedoch den Behinderten-Pauschalbetrag in Höhe von 7.200 DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 DM. Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen Mannes wurde in erster Instanz mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einer Belastung der Kläger, weil sie für ihre Aufwendungen einen Gegenwert erlangt hätten.
Der Bundesfinanzhof entschied nun (AZ: VI R 7/09), dass die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.
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Neues Wohnformengesetz tritt in Kraft
1.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
kobinet-nachrichten 01.01.2010 - 10:00
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Mainz (kobinet) Mit dem neuen Jahr treten auch eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. In Rheinland-Pfalz tritt heute zum Beispiel des neue Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) als Nachfolge für das Heimgesetz in Kraft.
Der Fokus des neuen Gesetzes liegt nicht mehr wie beim bisherigen Heimgesetz auf den Heimen, sondern differenziert zwischen verschiedenen Wohnformen und Abhängigkeitsgraden. Wenn behinderte, ältere oder pflegebedürftige Menschen von einem Anbieter in hohem Maße und in verschiedenen Bereichen abhängig sind, werden die Kontrollen nach wie vor streng gehandhabt. Bei Wohnformen mit neuen konzeptionellen Ausrichtungen und selbstorganisierten Wohnformen reduzieren sich diese Kontrollen. Damit will die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht nur die Schaffung alternativer Wohnformen erleichtern und fördern, sondern auch die Öffnung der Einrichtungen voran treiben. Die Mitwirkung der Betroffenen und die Informationen über die Einrichtungen und Angebote werden darüber hinaus verbessert. moh
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Behindertengerechte Wohnraumgestaltung
15.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Menschen mit Behinderung können häufig nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine behindertengerechte Wohnung verfügen. Zum Leistungsangebot der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören deshalb auch Wohnungshilfen.
Sie umfassen vor allem Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung sind möglich.
Leistungen der Rehabilitationsträger
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) können Wohnungshilfen gewährt werden als
- Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder
- als begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben.
Auf Anhieb den richtigen Antrag beim richtigen Träger zu stellen, ist nicht ganz einfach. Das liegt zum einen an den komplizierten Regelungen unseres Sozialrechts. Zum anderen kommen als zuständige Rehabilitationsträger ganz unterschiedliche Stellen in Betracht, z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die öffentliche Jugendhilfe oder die Träger der Sozialhilfe.
Um Ihnen die Sache zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Sie sind zwar meist bei einem der Träger angesiedelt, beraten jedoch trägerübergreifend. Für Sie bedeutet das: Sie haben nur einen Ansprechpartner, auch wenn noch unklar ist, von welchem Träger Sie am Ende die Leistung erhalten werden. Bei Bedarf wird das Integrationsamt an der Beratung beteiligt, um einen Hilfebedarf nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch IX, Teil 2) zu klären. Droht oder besteht Pflegebedürftigkeit, wird auch die zuständige Pflegekasse einbezogen.
Leistungen der Integrationsämter
In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den sonstigen Rehabilitationsträgern erbringen auch die Integrationsämter Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum. Gewährt werden diese als begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben. Sie sollen also dazu beitragen, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können.
Die Integrationsämter übernehmen nur Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum, für die der Rehabilitationsträger nicht zuständig ist.
Zur Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
Leistungen der Pflegekassen
Wer pflegebedürftig ist, kann finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die dazu dienen, sein individuelles Wohnumfeld zu verbessern. Auch die Pflegekassen gewähren also Wohnungshilfen. Hier haben sie das Ziel, im Einzelfall die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zumindest erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Pro Gesamtmaßnahme können bis zu 2.557 Euro gezahlt werden.
Weitere Hinweise zum Zuschuss der Pflegekassen finden Sie auf der Internetseite www.nullbarriere.de.
Behindertengerechte Umgestaltung
Die Umgestaltung von Wohnraum für Menschen mit einer Behinderung bedarf der sorgfältigen Planung. Es muss nicht nur darüber nachgedacht werden, welche Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, sondern auch darüber, wie sie konkret umgesetzt werden. Zur Erleichterung der Planung wurden DIN-Normen festgelegt, die verbindlich Auskunft darüber geben, welche Maße z.B. eingehalten werden müssen und was sonst zu beachten ist.
Zur Beratung über die behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung stehen Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und in der Regel auch die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter zur Verfügung. Bei Fragen zur technischen und baulichen Ausstattung kann im Einzelfall auch ein Beauftragter für die baulichen Belange behinderter Menschen im Baudezernat zu Rate gezogen werden.
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DIN 18040 kommt bald.
12.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
© nullbarriere.de
Berlin (kobinet) Im Idealfall treten die DIN 18040-1 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude” und die DIN 18040-2 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen” bereits Anfang des Jahres 2010 in Kraft. Das berichtet das Webportal nullbarriere.de.
Ziel der beiden Normen ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums, dessen Nutzung möglichst allen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Die DIN 18040 stellt also dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie gilt für Neubauten, sollte allerdings auch sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.
Besonders berücksichtigt wurden bei der Ausarbeitung Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen sowie Personen, die auf Mobilitätshilfen oder Rollstühle angewiesen sind. Einige Anforderungen sollen darüber hinaus Erleichterungen für Kinder, Erwachsene mit Kinderwagen oder Gepäck, ältere Menschen, großwüchsige und kleinwüchsige Personen sowie Betroffene mit kognitiven Einschränkungen gewährleisten.
Lob und Kritik von allen Beteiligten
Der vorliegende Normenentwurf versucht, den besonderen Bedürfnissen von beeinträchtigen Menschen gerecht zu werden und lässt dennoch gleichzeitig ausreichenden Gestaltungsspielraum für flexible, individuelle Umsetzungen. “In diesem Sinne ist er ziel- und nicht lösungsorientiert formuliert, denn das Anwenden von DIN-Normen ersetzt nicht das Mitdenken”, erklärt Carsten Ruhe, der Vorsitzende des Referates “Barrierefreies Planen und Bauen” beim Deutschen Schwerhörigenbund für den er unter anderem seit 1998 auch Mitglied im zuständigen Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung ist. Bei allem Lob über die besondere Berücksichtigung des “Zwei-Sinne-Prinzips” für Hörbehinderte und Sehbehinderte kritisiert der Diplom-Ingenieur allerdings, dass an zahlreichen Stellen in den Formulierungen der Forderungen von “sollen” statt “müssen” die Rede sei.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kritisiert in erster Linie den zu großen Interpretationsspielraum des neuen Normenentwurfs und fordert zumindest eine teilweise stärkere Festlegung auf bestimmte Maße. “Ein Türdrücker muss für einen Rollstuhlfahrer nun einmal in genormten Höhe sein, ein Gestaltungsspielraum von 40 Zentimetern kann hier leicht zu unüberwindbaren Hürden führen”, argumentiert Christian Steinmann, ein Experte für barrierefreies Bauen beim BSK. Darüber hinaus wird das Fehlen von Arbeits- und Beherbergungsstätten sowie des öffentlichen Verkehrsraumes in der künftigen Norm bemängelt. Außerdem wünscht sich der Verband eine eindeutige Definition zur Dimensionierung von Bewegungsflächen. Nicht zuletzt, so Diplom-Ingenieur Steinmann, hätte er sich statt der zwei Teile eine einheitliche DIN 18040 gewünscht.
Man habe kleinere Details zur Nachbesserung vorgeschlagen, sei aber aufgrund der eigenen Mitwirkung des Verbandes grundsätzlich auf einer Linie mit dem Normenentwurf, sagt Hans-Karl Peter, Projektmitarbeiter beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Auch er hat stellenweise Schwierigkeiten mit ungenauen sprachlichen Formulierungen: So sei die Unterscheidung zwischen Sehbehinderung und Blindheit nicht durchgängig und könne deshalb beim Lesen der Norm zu Verwechslungen dieser Beeinträchtigungen führen.
Für die Architekten, die sowohl mit der barrierefreien Planung öffentlicher Einrichtungen als auch des privat genutzten Wohnraumes unerlässlich sind, lobt die zuständige Referentin bei der Bundesarchitektenkammer Barbara Schlesinger die künftigen Möglichkeiten flexibler Planung und kreativer Lösungen im Interesse aller, die auf barrierefreies Bauen angewiesen sind. Bezüglich der Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und allgemeiner Anforderungen auf Mindeststandardniveau habe man große Fortschritte gemacht. Ihre Kammer begrüße die Vereinfachung und Überschaubarkeit, die Aufnahme sensorischer Einschränkungen ebenso wie die gelungene Lesbarkeit und Gliederung der DIN 18040. Der Entwurf nenne zwar anschaulich Beispiele für mögliche Lösungen zur Barrierefreiheit, lasse aber auch Raum für andere Wege zum formulierten Ziel. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme regen Landeskammern und die Bundesarchitektenkammer an, die Mindestbreite für Flure und Verkehrsflächen nicht auf eine Breite von 1,50 Metern zu fixieren. Diese strenge Regelung sei weder bei einem längeren Flur mit Ausweichmöglichkeiten in ausreichenden Mindestabständen noch auf kurzen Stichgängen nötig. Weiterhin wird für den zweiten Teil der Norm im Wohnungsbereich eine stärkere Differenzierung der Nutzergruppen vorgeschlagen.
Prof. Dr. Gerhard Loeschcke, der den Normenausschuss seit Anfang des Jahres 2007 als Vorsitzender leitet, steckt den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten der DIN 18040 ab: Ab Oktober wird es noch drei jeweils zweitägige Konsultationen über die Einsprüche und Stellungnahmen geben. Im Idealfall, und der sei natürlich das erklärte Ziel, so Professor Loeschcke, würden dann beide Teile der DIN 18040 zeitgleich bereits am Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten. sch
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Anforderungen an Wohnraum für Schwerbehinderte
8.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Wer Wohnraum behindertengerecht planen oder umgestalten möchte, benötigt Informationen darüber, welche konkreten Anforderungen die Barrierefreiheit an eine Wohnung stellt. Diese Informationen finden sich in DIN-Normen, die vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wurden.
Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer nehmen über die technischen Baubestimmungen auf sie Bezug und machen sie so - ganz oder teilweise - zu verbindlich geltendem Recht. Unabhängig davon kann der Inhalt der DIN-Normen dadurch Verbindlichkeit erlangen, dass Sie ihn zum Inhalt Ihres Bauvertrages machen.
Aktuell gelten für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 aus dem Jahr 1992. Sie legen Mindeststandards fest, entsprechen aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sind ergänzungsbedürftig. Ob sie im Sommer 2009 durch die kürzlich veröffentlichte Nachfolge-Norm DIN 18040 ersetzt werden, bleibt abzuwarten.
DIN 18025: Barrierefreie Wohnungen
Ziel der DIN-Norm ist es, Menschen mit Behinderung das selbstbestimmte Wohnen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Der erste Teil der Norm widmet sich den besonderen Anforderungen an Wohnraum für Rollstuhlbenutzer, der zweite geht auf die Bedürfnisse von Menschen mit anderen Behinderungen ein.
DIN 18025-1: Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer sind nicht nur Schwellen und Stufen zu vermeiden. Es muss auch auf die Breite der Türen und Durchgänge sowie die Erreichbarkeit von Schaltern und Griffen (z.B. an Fenstern) geachtet werden. Bewegungsflächen von mindestens 150 cm x 150 cm sorgen dafür, dass vorhandene Einrichtungen z.B. in Küche, Bad oder Fahrstuhl problemlos genutzt werden können. Moderne Küchen sind als Überecklösung zu planen, damit von der Arbeitsplatte zur Spüle bzw. zum Kochbereich nur eine 45 Grad-Drehung notwendig ist. Herd, Arbeitsplatte und Spüle müssen unterfahrbar sein.
DIN 18025-2: Barrierefreie Wohnungen
Die Norm konkretisiert die Anforderungen an Wohnraum für
- Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte),
- Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten (z.B. gehbehinderte Menschen),
- Menschen mit sonstigen Behinderungen,
- klein- und großwüchsige Menschen und
- Personen mit einer geistigen Behinderung.
Menschen mit Hörbehinderungen benötigen zum Beispiel ausgeglichene raumakustische Bedingungen, damit Geräusche und Laute gut verständlich sind. Um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern, sollten die Räume hell und schattenlos ausgeleuchtet sein. Störende Blendungen sollten vermieden werden. Türklingel und Telefon müssen durch optische Signale wie Blinklichter in allen Räumen ergänzt sein.
Bei blinden Menschen sind Orientierungsmöglichkeiten mit taktilen (tastbaren) Elementen besonders wichtig. So ist der Übergang des Fußbodens zu Treppenstufen mit taktilem Material zu kennzeichnen. Gleiches gilt für den Anfang und das Ende von Treppenhandläufen.
Die beispielhafte Auflistung zeigt, dass die Barrierefreiheit bei jeder Personengruppe andere Anforderungen an den Wohnraum stellt. Die baulichen Maßnahmen werden durch technische Ausstattungen ergänzt, deren Auswahl ebenfalls von den besonderen Bedürfnissen des Menschen und der Art seiner Behinderung abhängig sind.
Betroffene und Planer sollten sich grundsätzlich frühzeitig - nämlich bereits bei Planungsbeginn - mit Fachleuten aus dem Bereich des barrierefreien Bauens beraten, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Viele Merkmale des barrierefreien Wohnens können kostenneutral geplant werden. Auch die Umsetzung im Bestand lässt sich zu akzeptablen Kosten realisieren. Dafür ist es erforderlich, dass entsprechende Anforderungen bei der Planung erfasst und auch bei Neubauten und bei der Modernisierung durchgesetzt werden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die lokalen Behindertenverbände und Beratungsstellen für Wohnraumanpassung zur Verfügung. Mehr dazu unter Behindertengerechte Wohnraumumgestaltung.
Ausblick: DIN 18040 (Entwurf)
Nach jahrelangem Ringen um eine neue Normierung der Anforderungen an barrierefreies Bauen hat das Institut für Normung im Februar 2009 den Entwurf der DIN 18040 veröffentlicht. Die Norm war in Auftrag gegeben worden, nachdem der 2. Entwurf der DIN 18030, der das gleiche Ziel verfolgt hatte, im Januar 2006 endgültig am Widerstand der beteiligten Interessengruppen gescheitert war.
Die DIN 18040 besteht aus zwei Teilen. Der erste enthält die Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude und der zweite die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Inhaltlich werden im zweiten Teil die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 zusammengefasst, fortentwickelt und durch Anforderungen an Wohnraum für Menschen mit einer Sinnesbehinderung ergänzt, die bislang nur unzureichend Berücksichtigung fanden.
Ob sich die neue DIN-Norm durchsetzen wird, hängt davon ab, ob sie erneut Widerstand bei den betroffenen Interessengruppen hervorruft oder nicht. Die Einspruchsfrist endet am 16. Juni 2009. Wer den Entwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon anwenden möchte, muss dies ausdrücklich vereinbaren, denn es ist nicht auszuschließen, dass die endgültige Fassung der Norm vom vorliegenden Entwurf abweichen wird.
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Wohnformen im Alter - Zuhause – im Betreuten Wohnen – oder im Seniorenheim
25.7.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Im Maria-Seltmann-Haus in Weiden fand am 22. Juli 2008 von 15.00 bis 16.30 Uhr ein Vortrag zum Thema Wohnformen im Alter statt. Dass dieses Thema viele Menschen brennend interessiert und sie die Frage bewegt, wo und wie man seinen Lebensabend verbringt, zeigte sich durch das zahlreich erschienene Publikum an diesem Nachmittag.
Wenn man älter wird, stellt man sich irgendwann die Frage wohin im Alter? Geht man in ein Senioreheim, nutzt man lieber das Betreute Wohnen oder bevorzugt man das Wohnen zu Hause. In dem Vortrag erhielten die Besucher von den kompetenten Referenten einen detaillierten Überblick über die Wohnformen, die in Weiden und Umgebung angeboten werden.
Als Referenten geladen waren der Leiter des St. Michael-Zentrums Herr Günter Daubenmerkl, vom Kursana Domizil war Frau Caroline Kett anwesend, die Kurzeitpflege der Diakonie Weiden war vertreten durch Frau Dorothee Rösel-Hammer. Das Konzept Betreutes Wohnen Hagemann wurde vom Ehepaar Hagemann vorgestellt und den Abschluss bildete der Vortrag von Frau Monika Hager über AOVE – Wohnen im Alter zu Hause.
Die Organisatorin der Veranstaltung war Alexandra Bock, sie studiert Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Arbeit mit Senioren an der Fachhochschule in Nürnberg. Seit März 2008 macht sie im Maria-Seltmann-Haus ein Praktikum. Für ihr Projekt kontaktierte Frau Bock die Referenten und diese sagten umgehend ihre Hilfe zu, um über das Thema Wohnen im Alter zu informieren.
Den ersten Vortrag hielt Frau Kett und stellte das Kursana (Erholung für den Körper) Domizil vor. Insgesamt gibt es deutschlandweit 96 Einrichtungen und eine davon das St. Josef Haus ist vor Ort in Weiden zu finden. Nach einer kurzen Vorstellung zur Person wurden die Besonderheiten der Kursana Einrichtung hervorgehoben und Informationen zu den Aktivitäten vorgetragen. Das St. Josef hat eine Kapazität von 99 Einzel- und 14 Doppelzimmern und kann bis zu 127 Bewohner aufnehmen. Die „geschlossene“ Demenzstation klang etwas verfremdend, da hier schon vom Wortklang her der Wohlfühlfaktor verloren geht.
Das St. Michael Zentrum der Diakonie Weiden wurde von Herrn Günter Daubenmerkl vorgestellt. Eine ausführliche Präsentation verdeutlichte nach der Vorstellung der eigenen Person, die Wohnformen im Alter, von der Stationären Pflege, über Kurzzeitpflege bis hin zum Betreuten Wohnen, wobei immer der Bezug zum St. Michael-Zentrum gegeben war. Auch hier wurden die Besonderheiten der Einrichtung aufgezeigt und der Leitsatz „So viel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig“ kommt besonders im Betreuten Wohnen zu Geltung. Hier stehen in zwei Bauabschnitten insgesamt 69 Wohnungen mit Einbauküchen zur Verfügung und im Zentrum selbst 56 Pflegeappartements, um den Bedürfnissen der Bewohner nachzukommen.
Sowohl im St. Michael-Zentrum als auch im Kursana Domizil werden Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Betreutes Wohnen angeboten. Beide Einrichtungen weisen equivalente Therapie-und Beschäftigungspläne auf und haben viele ähnliche Angebote. Die Atmosphäre und Umsetzung ist aber in jeder der Einrichtungen eigenständig und so sollte man sich durch persönliche Informationsbesuche ein eigenes Bild von jedem der Häuser machen.
Im dritten Vortrag stellte Frau Dorothee Rösel-Hammer die Kurzzeitpflege des Diakonischen Werkes vor. Mit Bildern vom letzten Sommerfest vermittelte sie den Besuchern den familiären Flair ihrer Station. Da im Haus in der Sebastianstraße lediglich Platz für maximal 21 Bewohner ist, kennt hier jeder jeden und auch die Schwestern sind vertraut mit den Senioren, die hier meist zur Kurzzeitpflege untergebracht sind. Die Kurzzeitpflegestation begrenzt durch ihre räumliche Größe, bietet ihren Bewohnern so viel Abwechslung wie möglich und kümmert sich, um die Belange und Dienstleistungen, die benötigt werden. Die Präsentation selbst war zu den beiden vorherigen leider nicht ganz so gelungen.
Im nachfolgenden Beitrag stellten Frau Dr. Gabriele Hagemann und ihr Mann Burkhard Hagemann das Familiär Betreute Wohnen Hagemann in Altenstadt / WN vor. Hier wurde ein großes Wohnhaus genutzt, in dem 44 nicht möbilierte Ein- und Zweizimmerwohnungen zur Verfügung stehen. Hier soll der familiäre Faktor im Vordergrund stehen, aber bei 44 Wohnungen kann man eigentlich nicht mehr von familiär sprechen. Auch die Präsentation war eher ein Durcheinander da hier die Abfolge und der Vortrag nicht stimmig waren.
Eine Alternative sollte das Konzept „Alt werden zu Hause“ der AOVE (Arbeitsgemeinschaft Obere Vils-Ehenbach) vorgetragen von Monika Hager darstellen. Hier sind im Landkreis Amberg-Sulzbach Senioren befragt worden, was Ihnen in der Region fehle. Die gegründete Arbeitsgemeinschaft machte sich dann Gedanken und es wurden sogenannte Alltagsbegleiter geschaffen, die mit den Senioren im Umland spazieren gehen, sich unterhalten, einkaufen gehen, usw. – wobei diese Leistung von den Betroffenen natürlich bezahlt werden muss. Somit müssen die Senioren zahlen, um ihre Einsamkeit zu bekämpfen, ob das der richtige Weg ist, ist fraglich. Besser wäre es, wenn man hier die Nachbarschaft mobilisiert hätte, und die sich etwas Zeit für die Senioren in ihrer Umgebung nehmen würden. Denn die meisten Senioren leben von einer geringen Rente und können sich dann den Luxus einer Unterhaltung oder eines Spaziergangs nicht leisten. Der Ansatz ist sicherlich lobenswert, aber die Umsetzung ist noch nicht das Wahre.
Alles in allem war es ein sehr informativer Nachmittag, und die Besucher konnten viel Erfahren. Nach den Vorträgen holten sich viele Besucher noch an den Tischen der Referenten Infomaterial und führten persönliche Gespräche mit den Referenten.
Es ist jedem zu raten, sich so früh wie möglich, über die Wohnformen im Alter zu informieren und sich damit auseinanderzusetzen, was für Möglichkeiten einem geboten werden.
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Möglichst viele Alternativen zum Heim schaffen.
10.5.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Berlin (kobinet) Die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und Mitinitiatorin der Bundesinitiative Daheim statt Heim, Silvia Schmidt, tritt dafür ein, dass möglichst viele Alternativen zum Heim geschaffen werden damit die Menschen ihr Wunsch- und Wahlrecht tatsächlich wahrnehmen können. Wenn nur Heimplätze angeboten würden, sei das nicht gewährleistet.
Durch Wohnberatung, den barrierefreien Umbau von Wohnungen, Schaffung von Wohnquartieren und die Gründung von Wohngemeinschaften könne mit Hilfe von flächendeckender Assistenz und Dienstleistungen die Hilfe dorthin gebracht werden, wo sie benötigt wird. moh
Mein Kommentar: ….. Langsam aber sicher scheinen sich manche doch Gedanken zu machen, was sehr erfreulich ist. Leider gibt es in den meisten Städten und Gemeinden unseres Landes, nur die Alternative HEIM, wenn man in der eigenen Wohnung aufgrund des Alters oder wegen Krankheit nicht mehr zu recht kommt. Der Mensch hat nicht die Wahl zu sagen, ins Heim will ich nicht, denn es gibt keine anderen geeigneten Wohnformen.
Das was ich schon seit Jahren bemängle, es gibt einfach (fast) keine barrierefreien Wohnungen, in denen man auch als Mensch im Rollstuhl bleiben kann, ohne gleich ins Heim zu müssen, weg von der Familie und weg aus der gewohnten Umgebung. Ein Miteinander ist hier gefragt, und um dies zu erreichen, müssen als erstes barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Auch die Wohnbaugesellschaften (die sich sozial oder gemeinnützig schimpfen) müssen endlich mal anfangen, beim Sanieren die Wohnungen – barrierefrei umzubauen – zumindest senioren und behindertenfreundlich zu gestalten. Ist es denn so schwer, die Türen zu verbreitern, ein barrierefreies Bad einzubauen, Räume mit einem Durchbruch zu verbreitern etc.
Ich denke wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Wenn wir die wohnlichen Vorrausetzungen schaffen, dann haben wir im Alter oder bei Krankheit auch die Wahl, ob wir ins Heim wollen oder lieber Zuhause mit der Familie unser Leben verbringen.
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Streit um neue DIN-Norm muss beendet werden.
21.4.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Düsseldorf (kobinet) Das Gezerre und der Streit um die neue DIN-Norm zum barrierefreien Bauen muss nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Behindertenbeauftragten Angelika Gemkow beendet werden. Verbindliche Mindeststandards für das barrierefreie Bauen müssten geschaffen werden. “Bauherren, Planer, Aufsichtsbehörden und auch Bauausführende brauchen verbindliche Planungsvorgaben, mit denen barrierefreies Bauen auch wirklich realisiert wird. Normen mit Kann-Bestimmungen und Beispiellösungen reichen nicht aus”, erklärte Angelika Gemkow. “Der vorliegende Entwurf der neuen DIN-Norm 18040 zum barrierefreien Bauen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden schafft die benötigte Rechtsicherheit. Verbindliche Normen stärken auch die Position der an den Planungen beteiligten Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung, die heute noch viel zu oft Einzelkämpfer sind”, betonte Gemkow. Sie forderte die Bundesarchitektenkammer auf, am erreichten Konsens festzuhalten. Auch vonseiten des rheinland-pfälzischen Behindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, ging letzte Woche ein Schreiben an die Bundesarchitektenkammer, in dem dieser dafür plädiert, die DIN Norm endlich Wirklichkeit werden zu lassen.
Bereits seit 1997 wird im Deutschen Institut für Normung an einem neuen Normentwurf für das barrierefreie Bauen gearbeitet. Er soll die bisher bestehenden Normen DIN 18024 und DIN 18025 in einer Norm zusammenführen. Nach mehreren gescheiterten Anläufen hat der fachlich zuständige Arbeitsausschuss für barrierefreies Bauen im Januar 2008 nach einjähriger Arbeit einstimmig einen neuen Normentwurf für das barrierefreie Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude vorgelegt (DIN 18040, Teil 1). Dieser Entwurf, der verbindliche Mindeststandards vorsieht, wurde nach überraschender Intervention durch die Bundesarchitektenkammer vom Leitungsgremium des Deutschen Instituts für Normung abgelehnt.
“Wir brauchen ein Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren. Das ist ein Gewinn für alle Menschen. Noch viel zu oft erschweren enge Türen, Treppen, Stolperfallen oder fehlende Leitsysteme den Menschen mit und ohne Behinderung die Nutzung öffentlicher Gebäude. Dies ist nicht hinnehmbar. Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für die tatsächliche Teilhabe der Menschen am normalen Leben. Trotz guter Gesetze haben wir hier noch erheblichen Nachholbedarf”, stellte Gemkow fest und forderte: “Beim Klimaschutz ziehen alle an einem Strang. Dies müssen wir auch beim Abbau von Barrieren tun. Die neue Norm ist lange überfällig. Ein Scheitern der DIN 18040 nach dem jahrelangen, außerordentlich mühevollen Ringen um den jetzt vorliegenden Kompromiss muss verhindert werden.” moh
….. mein Kommentar dazu: wir brauchen eine einheitliche DIN-Norm für den barrierefreien Bau für ganz Deutschland. In jedem Bundesland müssen die gleichen Vorraussetzungen und Bedingungen herrschen. Es bringt nichts wenn jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, das bringt keinen weiter. Und was am wichtigsten ist, die DIN-Normen müssen auch für den barrierefreien Wohnungsbau gelten. Nicht nur öffentliche Gebäude müssen barrierefrei sein, sondern auch der Wohnraum muss einheitlich barrierefrei gebaut werden, damit die Benachteiligung der behinderten und alten Menschen aufhört. Jedem steht angemessener Wohnraum zu!
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noch kein barrierefreier Wohnraum in Sicht
17.2.2008 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
auch wenn wieder einige Zeit vergangen ist, eine Änderung hat sich in Sachen barrierefreien Wohnraum noch nicht ergeben. Vor einigen Tagen hat mich ein Mann angesprochen, dessen Frau im Rollstuhl sitzt, und der dringend eine großzügige rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnung sucht. Ich habe den Mann an unserem Oberbürgermeister verwiesen, sowie an den Behindertenbeauftragten Herrn Grundler und an den Leiter des St. Michael Zentrums verwiesen. Aber soweit ich weiss, ist keine barrierefreie Wohnung vorhanden, vielleicht findet sich jemand, der einen solchen Wohnraum zur Verfügung stellt.
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