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Archiv der Kategorie Diskriminierung
Kein Behindertentransport?
20.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Anzeige: Fahrer soll gegen Rollstuhlfahrerin ausfällig geworden sein - Probleme mit Linienverkehr
Weiden. (fku) “Jetzt ist das Maß voll.” Immer wieder, sagt Martina Komm, stehe sie im Alltag vor Problemen, weil ihre 14-jährige Tochter Nadine nun mal auf einen Rollstuhl angewiesen sei. Eine der größten Hürden seien Fahrten mit dem Linienbus. Nachdem jetzt auch noch ein Fahrer ausfällig gegen ihre Tochter geworden sein soll, erstattete Martina Komm Anzeige. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung.
Hintergrund ist ein Vorfall vom vergangenen Freitag. Auf dem Weg zur Schule wartete Nadine an der Haltestelle Rehbachstraße auf den Bus. So wie Mutter und Tochter das Geschehen schildern, kam daraufhin der Fahrer zu Nadine, um ihr beim Einstieg zu helfen.
Dabei soll er gefragt haben, was eigentlich wäre, wenn ein Fahrer Rückenprobleme habe. Ob deshalb nicht die Eltern warten und selbst beim Einsteigen helfen könnten. Nadine entgegnete, dass dies nicht möglich sei. Außerdem habe sie ein Recht darauf, befördert zu werden. Hierauf, so die 14-Jährige, sei der Fahrer laut geworden: Wir sind doch kein Behindertentransport. Und weil sich der Rollstuhl beim Hereinheben auch noch verklemmte, soll der Mann gegen das Lenk-Rad getreten haben, um es zu lösen - mit dem Ergebnis, dass es beschädigt wurde. Zu guter Letzt habe er Nadine, die eine Halskrause trug, mit viel Schwung in den Bus geschoben und ihre Wirbelverletzung damit verschlimmert. “Klein und hilflos” habe sie sich da gefühlt, erzählt die Schülerin.
Vorwürfe relativiert
Wolfgang Wies, dessen Unternehmen die Buslinien in Weiden betreibt, will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. Wenn der Satz mit dem Behindertentransport gefallen sei, sei das sicher “sehr unglücklich”. Man müsse aber auch die Lage seines Mitarbeiters kennen: Er habe den Rollstuhl komplett anheben müssen und sich dabei den Rücken verrissen. Insofern könnte die Äußerung auch im Affekt gefallen sein. Auch dass das Lenk-Rad beschädigt worden wäre, sei nicht bekannt.
Überhaupt, so Wies, sei das Hereinheben eines - schweren - Rollstuhls problematisch. “Das kann eigentlich nicht die Aufgabe des Fahrers sein.” Weibliche Angestellte, gibt er zu bedenken, seien dazu nicht in der Lage. Und Wies sieht noch ein weiteres Problem: Während der Mitarbeiter am Freitag im Schnee stand, hätten die Fahrgäste einfach zugesehen: “Und keiner hilft ihm.” So oder so sei das Verhalten des Fahrers aber nicht akzeptabel, meint Martina Komm, zumal er die Tochter “schon mehrmals angegangen ist.” Sie wandte sich deshalb an die Polizei und Alexander Grundler, den Behindertenbeauftragten der Stadt. Auch ein Gesprächstermin mit OB Kurt Seggewiß ist anberaumt.
Der 39-jährigen Mutter wird es dann nicht nur um den Vorfall vom Freitag gehen, der im Grunde bloß das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Probleme mit dem Linienverkehr gebe es schon länger - bisher allerdings nicht innerhalb der Stadt, sondern auf der Strecke von Weiden nach Neustadt, wo Nadine zur Schule geht. Dort würden oftmals auch ältere Reisebusse mit Treppen eingesetzt. Und während manche Fahrer Nadine dann extra in den Bus tragen, käme es auch regelmäßig vor, dass die 14-Jährige schlicht an der Haltestelle zurückgelassen werde. Der Besuch bei Freundinnen sei bei so viel Ungewissheit natürlich nur mehr schwer möglich. Dabei, sagt Martina Komm, hätten sie und ihre Tochter “sowieso schon so viel zu kämpfen”.
Von (fku) | 18.02.2010 | Netzcode: 2205819 | Weiden
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Wie bitte? Behindertenparkplatz?
30.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Frankfurt a.M. (CeBeeF) Wer kennt sie nicht, die verständnisvollen Zeitgenossen, die doch nur “mal eben ganz kurz” und “nur für fünf Minuten” ihr Auto auf dem Behindertenparkplatz abstellen? Einer nach dem anderen. Die meisten Autoanarchos halten das für ein Kavaliersdelikt. Für viele behinderte Menschen bedeutet es jedoch, von einem weiter entferntern Parkplatz das Fahrtziel mit dem Rolli oder mit den Krücken nicht erreichen zu können. Parkplatz ist hierzulande leider Kampfplatz.Ein amüsantes YouTube-Video zeigt, wie Reporter Theo West “Behinderten” hilft, die auf einem Behindertenparkplatz parken. Ein origineller Aktionstipp.
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Vorurteile gegen sozial Schwache und Behinderte
20.12.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Menschen, die man gemeinhin als sozial schwach betrachtet, erfahren immer wieder stille Ausgrenzung und offene Feindschaft. Ein Teil der Bevölkerung folgt dabei stereotypen Zerrbildern und pauschalen Urteilen, betrachtet Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose, aber auch Behinderte als Störfaktor in einer auf Leistung und Konkurrenz ausgerichteten Gesellschaft
Sozial Schwache als Feindbild
Der “Sozialbetrüger”, der es sich auf Kosten der Allgemeinheit in der “sozialen Hängematte” bequem macht, ist eine bekannte Figur der öffentlichen Debatte. Boulevardzeitungen versorgen das Publikum regelmäßig mit Geschichten über “Schmarotzer”, die mit listigen Tricks die Sozialämter um hunderttausende von Mark prellen. Die Leser können den Eindruck gewinnen, große Teile des deutschen Sozialbudgets wanderten in die Taschen gewitzter Nichtstuer, denen Verwaltung und Steuerzahler hilflos aufsitzen. Während der asoziale Trickbetrüger die Sensationsberichte beherrscht, ist auf der Straße der Wohnungslose der sichtbare Normverletzer. Als “Penner”, “Alki” oder “Tippelbruder” tituliert, sieht er sich dem Vorwurf ausgesetzt, er habe sich die Lebensform frei gewählt, im Vertrauen darauf, dass ihn die Allgemeinheit subventioniert. Erwarten darf er bestenfalls Mitleid, oft genug schlägt ihm Aggression entgegen. Jugendliche Rechtsradikale machten seit der deutschen Vereinigung immer wieder Wohnungslose zu Opfern ihrer Gewalttaten. Auch die Bewohner sozialer Brennpunkte sind ein beliebtes Objekt von Vorurteilen. In fast jeder Stadt sind Quartiere als “Asozialensiedlung” oder “Glasscherbenviertel” verrufen. Wer dort wohnt, trägt das Stigma seiner Umgebung. Allein die Adresse auf dem Briefumschlag kann die Chancen einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle oder eine bessere Wohnung verringern. Wie andere Vorurteile sind auch die gegen sozial Benachteiligte erlernt. Eltern, die ihren Kindern Wohnungslose als warnendes Beispiel präsentieren, setzen den Lernprozess in Gang. Auch das abfällige Reden über Sozialhilfeempfänger fördert das Entstehen entsprechender Kategorien bei den Nachwachsenden. Das Leitbild des Erfolgreichen und Leistungsfähigen macht den sozial Schwachen zum Normverletzer. Der Beobachter, der nur den “Versager” oder “Faulenzer” wahrnimmt, hinterfragt die eigenen Kategorien selten. Dabei enthalten sie eine Reihe von Widersprüchen. Dass mancher Steuerhinterzieher für die Allgemeinheit mehr Kosten verursacht als viele Sozialhilfeklienten, führt beim Steuerhinterzieher nicht zu einer vergleichbaren Stigmatisierung. Darüber hinaus fußt die Feindschaft gegen sozial Schwache oft auf der Fiktion der Vollbeschäftigung. Sie drückt sich im Alltag in der Parole aus: “Wer arbeiten will, findet auch Arbeit.” Die pauschale Herabsetzung von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen erhält ihre Schärfe im Ausblenden der wirtschaftlichen Realität, besonders der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Wie andere stigmatisierte Gruppen erscheinen auch sozial Schwache durch die Brille des Vorurteils als gleichförmige Masse. Individuelle Armutskarrieren verblassen. Wie einer in eine schwierige Lebenslage gerät und wie schwer dabei seine persönliche Verantwortung wiegt, erschließt sich nur dem differenzierten Blick. Den typischen Armen gibt es nicht. Wie sozialwissenschaftliche Forschungen ergaben, trifft Armut unterschiedliche Menschen unterschiedlich lange, und dabei verfolgen die Betroffenen individuelle Strategien im Umgang mit ihrer Lage. Ebenso uneinheitlich ist die Gruppe der Wohnungslosen, deren Situation viele Ursachen haben kann. Der Verlust der Arbeitsstelle, Mietschulden, die Entlassung aus einem Heim oder aus der Haft, seelische Probleme, Sucht oder das Zerbrechen einer Beziehung können am Beginn eines Lebens auf der Straße stehen. Dabei erklärt selten persönliches Fehlverhalten allein die Wohnungslosigkeit. In der Zahl der Obdachlosen spiegelt sich auch das Fehlen von Arbeitsstellen sowie der Mangel an billigem Wohnraum wider.
Armut als soziale Wirklichkeit
Berichte aus der Praxis zeigen, wie stark Vorurteile den Blick auf die Wirklichkeit verstellen. Weder Wohlfahrtsverbände noch Verwaltungen bestätigen die Annahme, dass eine größere Zahl der Sozialhilfeempfänger das soziale Netz missbraucht. Vielmehr heben Experten hervor, dass ein beträchtlicher Teil der Berechtigten aus Scham oder Unwissenheit seine Ansprüche nicht geltend macht. Wie einschlägige Statistiken zeigen, leben in Deutschland mehr Arme, als Sozialhilfeempfänger registriert sind. Im Jahr 2002 bezogen dem Statistischen Bundesamt zufolge 3,3 Prozent der Bevölkerung Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Im selben Jahr zählte der Datenreport des Statistischen Bundesamtes 11,1 Prozent der Bevölkerung als arm. Das Einkommen dieses Teils der Bevölkerung betrug weniger als die Hälfte des jeweiligen regionalen Mittelwertes aller Einkommen. Länger andauernde Arbeitslosigkeit ist ein Hauptgrund des Bezugs von Sozialhilfe. Der Anstieg der Empfängerzahlen in den 1980er Jahren erklärt sich vor allem aus den sich verschlechternden Bedingungen des Arbeitsmarktes. Besonders nicht oder schlecht ausgebildete Arbeitnehmer verloren aufgrund verbesserter Produktionstechniken ihre Stelle. Armut trifft Kinder in überdurchschnittlichem Maß. 8,7 Prozent der Kinder unter sieben Jahren lebten im Jahr 2002 von Sozialhilfe. Auch die besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Gruppe der Nichtdeutschen ist in überdurchschnittlichem Maß auf Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Ihre Quote lag im Jahr 2002 bei 8,4 Prozent, bei nichtdeutschen Kindern unter sieben Jahren sogar bei 15,9 Prozent. Zu den Risikogruppen der Armut gehören außerdem allein erziehende Mütter und kinderreiche Familien. Befunde der dynamischen Armutsforschung widerlegen die Behauptung, die Sozialhilfe sei die Hängematte der Faulen. Eine Untersuchung zum Sozialhilfebezug in Bremen zeigte, dass die meisten Empfänger nur kurze Zeit Sozialhilfe erhielten. Der Anteil der Kurzzeitbezieher ist dabei in den 1990er Jahren im Vergleich zu den 1980er Jahren gestiegen. Nur ein knappes Zehntel der Empfänger erhielt ununterbrochen fünf Jahre oder länger Sozialhilfe. Bei einem großen Teil der Langzeitbezieher handelte es sich um Alleinerziehende, allein stehende Frauen und Ältere. Die meisten Antragsteller brauchten die Sozialhilfe nach kurzer Zeit nicht mehr. Den Bremer Zahlen zufolge nutzten die meisten Empfänger die Hilfe so, wie der Gesetzgeber sie gedacht hatte: Als Hilfe, um wieder in den Stand zu kommen, für sich selbst aufzukommen. Sensationsberichte und öffentliche Debatten erwecken mitunter den Eindruck, man müsse seine Bedürftigkeit nur behaupten, um Sozialhilfe zu erhalten. In Wirklichkeit sind die bürokratischen Hürden hoch. Der Antragsteller muss Lebens- und Einkommenssituation offen legen, lückenlose Kontoauszüge der vergangenen Jahre und persönliche Dokumente vorlegen und sich detaillierten Fragen aussetzen. Auto, Schmuck und Bausparverträge muss er zu Geld machen und nachweisen, dass Angehörige nicht für ihn aufkommen können. Viele Berechtigte verzichten auf den Antrag, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Mit dem “Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (Hartz IV) vereinigte die Bundesregierung im Januar 2005 die Sozialhilfe für Erwerbsfähige und die Arbeitslosenhilfe zum “Arbeitslosengeld II”. Sozialhilfe oder Sozialgeld erhält seither nur noch, wer nicht erwerbsfähig ist. Ob und wie sich der Umbau auf die Stigmatisierung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auswirkt, werden die kommenden Jahre zeigen.
Armut und Ausgrenzung
Armut gilt als Makel. Aus Scham ziehen sich die Betroffenen zurück. Sie beteiligen sich kaum an der öffentlichen Debatte und solidarisieren sich selten. Die Auseinandersetzung über Armut bestimmen Menschen ohne eigene Armutserfahrung. Deshalb bleiben Vorurteile gegen sozial Schwache oft unwidersprochen. Ein Teufelskreis kommt in Gang, wenn Vorurteile die Betroffenen hindern, ihre Lage zu verbessern. Das gilt etwa für die Bewohner der “sozialen Brennpunkte”, stigmatisierter Stadtviertel also, von denen die Stadtbevölkerung sich distanziert. Manche der Viertel sind das noch heute sichtbare Ergebnis einer bis in die 1970er Jahre hinein verfolgten Strategie der Stadtverwaltungen. Die kommunalen Behörden wiesen vermeintlich oder tatsächlich sozial abweichende Menschen in bestimmte Siedlungen ein, etwa Mietschuldner, Alkoholkranke oder so genannte Landfahrer, um sie aus anderen Wohngebieten fernzuhalten. Die Wohnungen in solchen Siedlungen verfügten oft weder über ein Bad noch über ausreichende Heizung und Isolation. Die Verwaltungen schufen damit Zonen der Deklassierten, aus denen herauszukommen besonders die Nachwachsenden geringe Chancen hatten. Die Siedlungen fußten auf der Logik von Schuld und Bewährung. Die Bewohner sollten sich in den primitiven Unterkünften erst einer besseren Bleibe als würdig erweisen und damit das Recht auf eine Sozialwohnung in anderen Stadtvierteln erwerben. Inzwischen haben Kommunalverwaltungen ihren Kurs geändert. Sozialpädagogische Konzepte führten dazu, dass städtische Ämter und Wohlfahrtsverbände gezielter auf individuelle Notlagen eingehen. Trotzdem blieben viele Quartiere soziale Brennpunkte. Steigende Arbeitslosigkeit besonders unter Jugendlichen sowie die Wohnungsnot in vielen Städten beschränken die Chancen der Bewohner, ihre Lebenslage zu verbessern. Wer es sich leisten kann, verlässt ärmere Stadtviertel, zurück bleiben diejenigen, die keine andere Wahl haben. So konzentrieren sich die Notlagen in manchen Bezirken: Arbeitslosigkeit, Bildungsferne, Armut, Demoralisierung, Drogensucht und ein schlechter Ruf. Die Wohnbedingungen provozieren einen Zirkelschluss: Der Beobachter schließt aus der verwahrlosten Optik der Viertel, deren Bewohner wollten sich nicht integrieren. Gleichzeitig verringert eben dieses Vorurteil die Chance Betroffener, ihre Situation zu verbessern.
Aufklärung
Vorurteilen gegen sozial Schwache kann eine Öffentlichkeitsarbeit entgegentreten, die über die Ursachen von Armut und sozialer Benachteiligung informiert: Im Jahr 2005 legte die Bundesregierung den “Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht” vor; das Deutsche Kinderhilfswerk analysierte Armut und Ausgrenzung von Kindern 2004 in einem “Kinderreport”. Auch auf lokaler Ebene versuchen Verbände wie etwa die Caritas, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Informationen über sozial benachteiligte Gruppen zu verbreiten. Die Betroffenen selbst tragen ebenfalls zur Öffentlichkeitsarbeit bei, etwa mit Straßenzeitungsprojekten. Rund dreißig Straßenzeitungen erscheinen regelmäßig in Deutschland, zum Beispiel “die Stütze” in Berlin, “Hinz&Kunzt” in Hamburg oder “Trottwar” in Stuttgart. Im Juni 2005 schätzte der “Bundesverband der sozialen Straßenzeitungen” die Auflage der Blätter in Deutschland auf rund eine Viertelmillion. Die Projekte sollen Wohnungslosen als Verkäufern Arbeit und Einkommen verschaffen und die Bürgerinnen und Bürger auf die Notlage ausgegrenzter Menschen aufmerksam machen.
Vorurteile gegen Behinderte
Während gegenüber sozial Benachteiligten ein vorwurfsvoller und lauter Ton herrscht, vollzieht sich die Ausgrenzung Behinderter leiser. Viele Behinderte sehen sich isoliert, weil Nichtbehinderte sie aus Angst, falsch zu reagieren, zu übersehen versuchen. Wo Kontakte zustande kommen, bleiben sie oft befangen, etwa weil Nichtbehinderte in ihrer Unsicherheit die Behinderung ihres Gegenübers krampfhaft überspielen, um der Situation den Anschein der Normalität zu geben. Als “Irrelevanzregel” bezeichneten sozialwissenschaftliche Untersuchungen diese Strategie. Dabei leiden Behinderte oft weniger darunter, dass Nichtbehinderte etwas Falsches sagen, als darunter, dass sie das Gespräch von vornherein vermeiden. Die Trennung zwischen Behinderten und Nichtbehinderten im Alltag ist ein Grund für die Hilflosigkeit. Würde man sich öfter begegnen, könnte sich das Verhältnis entspannen. Mitunter stoßen aber Versuche auf Widerstand, die Trennung zu überwinden. Behinderte berichten, dass man ihnen den Zutritt zu Lokalen verwehrt oder dass Fluggesellschaften es ablehnen, sie mitzunehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erweist sich als schwierig. So berichtete der Berliner Landesbeauftragte für Behinderte, Martin Marquard, im Jahr 2003, viele Arbeitgeber der freien Wirtschaft hätten Behinderte auch dann nicht oder nur zögerlich eingestellt, wenn die Bewerber gut qualifiziert waren: “Behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - so denken viele Arbeitgeber - passten nun einmal nicht in das Bild eines modernen dynamischen Unternehmens. Behinderte Menschen könnten vielleicht imageschädigend sein.”
Normalität und Abweichung
Vorurteile gegen Behinderte gehören zum gesellschaftlichen Vorrat an stereotypen Wahrnehmungsmustern, die schon Kinder im Laufe ihres Hineinwachsens in die Gesellschaft, ihrer Sozialisation, erlernen. Das entsprechende Repertoire der Vorstellungen spiegeln Kinofilme und Märchen wider, in denen körperliche Abweichungen oft das Böse kennzeichnen. Die Hexe in “Hänsel und Gretel” etwa ist bucklig und hässlich. Andere körperliche Entstellungen sind Strafen: Weil Konrad, der Daumenlutscher aus Heinrich Hoffmanns “Struwwelpeter”, das Lutschen nicht lässt, schneidet ihm der Schneider mit einer großen Schere beide Daumen ab. Die Guten dagegen sind oft Ausprägungen des herrschenden Schönheitsideals, ob es im Märchen die schöne Prinzessin ist oder im Hollywoodfilm die gefeierte Diva. Populäre Kultur, Werbung und die für den beruflichen Erfolg vorausgesetzten Anforderungsprofile folgen dem Ideal des Gesunden, Schönen und Leistungsfähigen. Die Normalität, der Behinderte widersprechen, ist eine gesellschaftliche Übereinkunft und nicht naturgegeben. So unterscheidet sich das Selbstverständnis vieler Behinderter von der Perspektive der Bevölkerungsmehrheit. Der spastisch gelähmte Autor Ferdi Saal fordert: “Die Behinderung ist als persönlicher Eigenwert anzuerkennen, das heißt, in einem Menschen nicht das reparaturbedürftige Wesen als eine Panne der Natur oder gar des Schöpfers zu sehen, sondern eine Individualität, die es nicht gäbe, wenn ihr Träger nicht behindert wäre.” Behinderte stoßen auf viele Barrieren von eher sozialer als medizinischer Natur. Rollstuhlfahrer bekommen das täglich zu spüren. Die Architektur der Städte orientiert sich an Nichtbehinderten, trotz vieler Verbesserungen der vergangenen Jahre. Bauliche Hindernisse schließen Behinderte von Veranstaltungen aus und damit von Chancen auf sozialen Kontakt. Erst die an Nichtbehinderten orientierte Norm sorgt dabei für die Behinderung. Seit 1994 verbietet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich die Diskriminierung von Behinderten. Den Artikel 3, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verbrieft, ergänzt seither der Satz: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Das Verbot verhindert zwar Ausgrenzung und Vorurteile nicht. Immerhin können sich diejenigen auf den Grundsatz berufen, die Diskriminierung bekämpfen. Weitere Gesetze sollen die Ausgrenzung von Behinderten abbauen, etwa das “Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen” aus dem Jahr 2002. Unterschiedliche Antworten fand im Jahr 2005 die Frage, ob die Bundesrepublik ein besonderes Antidiskriminierungsgesetz braucht, das auch die Diskriminierung Behinderter rechtlich sanktioniert. Während die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen für das Gesetz stimmten, sprachen sich CDU, CSU, FDP und Wirtschaftsverbände dagegen aus. Sie befürchteten, der damit verbundene bürokratische Aufwand schrecke Unternehmer von Neueinstellungen ab. Selbsthilfe-Organisationen, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände versuchen in Zeitschriften, Ausstellungen oder im Internet den Informationsstand der Bevölkerung über die Lage Behinderter zu erhöhen. Noch wirkungsvoller dürfte es sein, den Alltagskontakt zwischen Behinderten und Nichtbehinderten zur Normalität werden zu lassen. Man könnte die Ausgrenzung aufweichen und die soziale Kompetenz Nichtbehinderter stärken, wenn man Behinderte in Regelschulen integrierte, statt sie in Sonderschulen auf Abstand zu halten. Schulen in verschiedenen Bundesländern haben durch Formen integrierenden Unterrichts damit begonnen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Eltern behinderter Kinder empfinden den Prozess zu mehr Integration im Schulwesen indes als zäh. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, nannte im Jahr 2004 die bis dahin erreiche Quote von 13 Prozent behinderter Kinder in integrativen Schulformen “ernüchternd”.
Peter Widmann
Quelle: http://www1.bpb.de/publikationen/BP3IF1,2,0,Vorurteile_gegen_sozial_Schwache_und_Behinderte.html
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Heizkosten bei Hartz IV pauschaliert
23.11.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Millionen von Hartz IV Beziehern müssen sich warm anziehen - wahrscheinlich im wahrsten Sinne des Wortes, denn die neue Bundesregierung hat in ihren Koalitionsgesprächen vereinbart zu prüfen, auf Grundlage der vorhandenen Gesetze, die Energiekosten, also Heizkosten, und Nebenkosten sowie unter Umständen die Kosten der Unterkunft, also die Miete, zu pauschalieren. Das würde bedeuten, dass nur ein fixer Betrag für die Heizkosten der Hartz IV Empfänger zur Verfügung stünde. Wäre dieser aufgebraucht, müsste die Heizung abgestellt und der zweite Pullover (wenn vorhanden) aus dem Schrank geholte werden, oder aber vom Regelsatz zugesteuert werden, d.h., es stünde weniger für den Lebensunterhalt zur Verfügung.
Nach der bisherigen Regelung ist es so, das die Hartz IV Bezieher ihre tatsächlichen Heiz- und Mietkosten in voller Höhe ersetzt bekommen (sofern sie sich in angemessenen Grenzen halten).
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Zahnmediziner: Behinderten werden Zahnbehandlungen vorenthalten
15.11.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Berlin (kobinet) In der zahnmedizinischen Versorgung werden behinderten Menschen in Deutschland Leistungen oft vorenthalten. Von Zahnärzten wurden auf der 26. Jahrestagung des Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO) am 13. und 14. November rigide politische Rahmenbedingungen und Richtlinien in Verbindung mit Ausbildungsdefiziten im Zahnmedizinstudium dafür verantwortlich gemacht. “Das ist unterlassene Hilfeleistung”, kritisiert Dr. Volker Holthaus aus Bad Segeberg. Die zahnmedizinische Versorgung behinderter Menschen sei in Deutschland ein Stiefkind. Die Zahngesundheit von behinderten, betagten, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen sei deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen.
Dabei, so die Experten für Zahngesundheit, seien Verbesserungen leicht möglich. Neue Untersuchungen zeigten, dass bei geriatrischen Patienten mit Zahnproblemen selbst mit bescheidenen finanziellen Mitteln eine Verbesserung des Zustandes in wenigen Sitzungen erzielt werden könne. Ebenso kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass “eine regelmäßige zahnmedizinische Betreuung von älteren Menschen, die in Heimen oder selbstständig leben, den jeweiligen Behandlungsaufwand sowie die anfallenden Kosten niedrig halten und eine deutliche Verbesserung des oralen und allgemeinen Gesundheitszustandes bewirken könnte”.
Doch solche Erkenntnisse stoßen bei den Verantwortlichen bislang auf taube Ohren. “Erforderlich wären politische Rahmenbedingungen, die es uns ermöglichen, behinderte Patienten adäquat prophylaktisch und prothetisch zu versorgen”, stellt Dr. Holthaus fest. “Ebenso wäre es nötig, angehende Zahnärzte besser auf die Behandlung solcher Patienten schon im Studium vorzubereiten”, fordert der Vorsitzende der AG für zahnärztliche Behindertenbehandlung im BDO.
Doch trotz zahlreicher Bemühungen habe sich die Situation in den letzten Jahren eher verschärft als verbessert. “Die Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung sind inzwischen so eng gefasst, dass wohlmeinende Sachbearbeiter der Krankenkassen keinerlei Spielraum mehr haben”, beschreibt Holthaus seine Erfahrungen. hjr
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Australien diskutiert Lockerung der Einreise für Behinderte
15.11.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Canberra (kobinet) Familien dürfen nicht in Australien einreisen, wenn ein Familienmitglied behindert oder gesundheitlich beeinträchtigt ist. Begründung: Das koste die Steuerzahler im Laufe seines Lebens mindestens 20.000 AUD. Ein Parlamentsausschuss erwägt nun, diese Regeln zu lockern, berichtet die australische Nachrichtenagentur ABC News. Eine nationale Untersuchung in Australien ergab, dass Familien ihre behinderten Kinder aufgeben, um den australischen Immigrationskriterien zu genügen. “Mir würde nicht erlaubt, in dieses Land zu immigrieren, selbst wenn ich sicherstellen könnte, dass ich einen vernünftige Beitrag leiste”, empört sich der blinde Vorsitzende des UN-Komitees für die Rechte Behinderter, Professor Ron McCallum. Er sagte dem Untersuchungsausschuss, die Regeln verletzten die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Australiens.
Die Expertin für Einwanderungsgesetze der Universität Sydney, Professor Mary Crock, berichtete dem Ausschuss, dass einige verzweifelte Familien Kinder zurückließen, um den Kriterien zu genügen. Es gäbe Familien, die buchstäblich ein behindertes Familienmitglied abschütteln, was fürchterliche Auswirkungen auf das Kind habe. Dr. Dinesh Wadiwel von der nationalen ethnischen Behindertenvereinigung erzählte dem Ausschuss, einige Familien nähmen an, sie könnten ihre behinderten Kindern nach Australien bringen, sobald sie sich niedergelassen hätten. Unglücklicherweise müssten jedoch viele Familien jahrelang auf eine Familienzusammenführung warten, die bei manchen nie komme. Die Menschenrechtskommission betonte gegenüber dem Ausschuss, die sozialen Beiträge der Immigranten müssten veranschlagt werden, nicht nur ihre Kosten für das Gesundheitssystem. hjr
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
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Freifahrten im ÖPNV Baden-Württemberg auf der Streichliste
12.11.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
http://www.kobinet-nachrichten.org
Stuttgart (kobinet) Wie die SPD-Landtagsfraktion bekannt gibt, plant die Landesregierung Baden-Württembergs die Landeszuschüsse an die Verkehrsbetriebe für die Beförderung behinderter Menschen (allein im “Ländle” 30 Millionen Euro) einzusparen. Über eine Bundesratsinitiative soll dies auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden. gba Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard BartzIm Musterländle, dessen scheidender Ministerpräsident, aber auch sein designierter Nachfolger lautstark die FDP-Pläne nach Steuersenkungen gegen Volkes Meinung den Rücken stärken, macht man sich bereits Gedanken, wie diese finanziert werden können. Nach alter Manier geht man wieder daran, Leistungen für behinderte Menschen auf den Prüfstand zu stellen. Aber so einfach ist das nicht mehr. Wie wäre es, wenn die Herren dort mal den Artikel 20 der UN-Konvention lesen würden: Dort steht geschrieben: ” Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen, indem sie unter anderem a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten fördern. (..) (Schattenübersetzung des Netzwerkes Artikel 3). Die Landesregierung Baden-Württembergs hat im Bundesrat der Konvention zugestimmt und kann sich schon nicht mehr daran erinnern?
Während alle Welt sich Gedanken darüber macht, wie man diese Konvention am besten in die Praxis umsetzt, versucht Ministerpräsident Oettinger die Uhr rückwärts zu drehen. Gleichzeitig verteidigt man das Steuergeschenk an die Hotelbetriebe in Deutschland, das aus scheinbar heiterem Himmel gefallen kam.
Grob überschlägig sind die 30 Millionen der Betrag, der den baden-württembergischen Hoteliers diese Woche aus dem Stand heraus und im allgemeinen Unverständnis als Mehrwertsteuersatz-Senkung geschenkt wurde. Eine Hotelübernachtung kostet nun statt 19 % nur noch 7 % MwSt.
Die Frage, warum die Mehrwertsteuer auf Medikamente nicht auf 7 % gesenkt wird, erklärt das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten übrigens wie folgt (Auszug): ” Für 75 Prozent der Waren des täglichen Bedarfs gilt in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent - vom Grundnahrungsmittel bis zu orthopädischem Gerät. Davon profitieren vor allem die Menschen mit niedrigem Einkommen. Diese verminderten Mehrwertsteuersätze in Deutschland auszuweiten, lehnt die Bundesregierung ab. Denn: Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz, zum Beispiel auf alle Arzneimittel, schlägt sich nicht zwangsläufig in Preissenkungen nieder. Es ist zweifelhaft, ob Sie wirklich davon profitieren würden. Außerdem ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Mit der Ausdehnung ermäßigter Mehrwertsteuersätze würden wichtige Steuereinnahmen verloren gehen, die der Staat derzeit dringend braucht - um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken.”Also will man sich das dringend gebrauchte Geld dadurch wieder beschaffen, dass man bei den behinderten Bürgerinnen und Bürgern spart. Falls da nicht der Bundesrat einen Riegel vorschiebt, verstehe ich die Welt nicht mehr. Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Marcel W. schrieb am 12.11.2009, 14:40
Freifahrt ist für uns sehr unverzichtbar!
Wir, Gehörlose, sind besonderes auf Freifahrt angewiesen. Gehörlose stellen eine sprachliche Minderheit in der Bevölkerung da. Sie haben wenige Kontaktmöglichkeiten, da sie häufig weit voneinander entfernt wohnen. Als Gehörlose sind sie auf die Gebärdensprache als Kommunikationsmittel angewiesen. Die Welt, in der wir leben, ist eine hörende Welt. Ohne Freifahrt bedeutet für uns Isolation, sozialer Isolation, Abgeschiedenheit, Rückzug, Vereinsamung, und die seelischen und körperlichen Folgen daraus, genau das möchte ich schon als Beschwerden klarstellen.Ganz sicher werden auch anderen Behindertengruppen auf Freifahrt dringend angewiesen, um genauso ähnliche Zustände wie bei uns zu vermeiden. S. Stern schrieb am 12.11.2009, 12:01
Nachtrag zu meinem Leserbrief
Adel … ähm, Eckel verpflichtet!
Und auch hier zum Nachlesen: jungle-world.com/artikel/2009/46/39740.html .Gruß,
S. Stern S. Stern schrieb am 12.11.2009, 10:42
Deshalb also (noch) kein Beauftragter für die Bela
Deshalb also (noch) kein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung, um Sozialabbau gaanz locker durchsetzen zu können, zum Wohle der ganz “Edlen” (Eckligen).
Darauf ein Weizen und ein Korn, Herr Öttinger und andere dergleichen aus’m Ländle und anderswo!S. Stern
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Noch viel zu tun für barrierefreie Kirchen
8.11.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Neustadt/Weinstraße (kobinet) Dass es auf dem Weg zu barrierefreien Kirchen noch viel zu tun gibt, zeigt das kobinet-Interview mit Anja Dellmann, die sich als Integrationsbeauftragte des protestantischen Dekanats Neustadt/Weinstraße für mehr Barrierefreiheit in der Kirche stark macht. Anja Dellmann ist 42 Jahre alt, Diplompsychologin und psychologische Sachverständige und arbeitet beim Club Aktiv in Kaiserslautern.
kobinet-nachrichten: Frau Dellmann, was sind Ihre Aufgaben als Integrationsbeauftragte beim protestantischen Dekanat?
Anja Dellmann: Als Integrationsbeauftragte des protestantischen Dekanates in Neustadt an der Weinstraße bin ich, gemeinsam mit einem Pfarrer, für die Belange behinderter Menschen in allen 18 Kirchengemeinden des Dekanates (Kirchenkreises) zuständig. Dazu gehört zunächst einmal ein offenes Ohr, wenn Beschwerden oder Vorschläge zum Beispiel hinsichtlich der Realisierung behindertengerechter Parkmöglichkeiten vor Kirchengebäuden kommen oder barrierefreier Eingangsbereiche. Dann bin ich gerade dabei nach und nach die Kirchengemeinden aufzusuchen und mich dort vorzustellen. Dabei schaue ich mir zunächst einmal an, ob die Kirchen barrierefrei oder zumindest barrierearm zugänglich sind. Ferner, ob ein Behindertenparkplatz vorhanden ist, ob Gesangbücher in Großdruck zur Verfügung stehen und ob die Kirchen mit Induktionsschleifen ausgestattet sind.
kobinet-nachrichten: Welche Erfahrungen haben Sie damit bisher in den einzelnen Gemeinden gemacht?
Anja Dellmann: Um ehrlich zu sein, bislang hauptsächlich negative. Ich stoße mit meinen Fragen häufig auf Ängste der Kirchengemeinden, die sich von mir kontrolliert und bewertet fühlen. Viele Presbyterien befürchten, dass immens hohe Kosten auf sie zukommen, wenn sie eine echte Barrierefreiheit im weitesten Sinne in ihren Gemeinden realisieren sollen. Das ist durchaus realistisch. Deshalb versuche ich eher Hilfestellung als Beraterin anzubieten und möchte mit den Presbyterien gemeinsam überlegen, wie eine größtmögliche Barrierefreiheit möglichst kostengünstig hergestellt werden kann.
kobinet-nachrichten: Wie ist die Resonanz der Gemeinden darauf?
Anja Dellmann: Bisher hat leider noch niemand von diesem Angebot gebrauch gemacht. Auf Nachfragen diesbezüglich bekomme ich keine Antwort. Nun muss ich aber auch dazu sagen, dass ich erst seit knapp einem Jahr im Amt bin. Davor hat sich niemand um die Belange behinderter Menschen in unserem Dekanat gekümmert. Gewisse Berührungsängste seitens der Gemeinden sind deshalb durchaus verständlich. Nur, dass so gar keine Resonanz kommt, betrübt mich schon sehr. In anderen Dekanaten ist es übrigens nicht anders. Wir treffen uns in regelmäßigen Abständen mit mehreren Integrationsbeauftragten im so genannten Behindertenkonvent der Landeskirche. Die Kollegen dort berichten von ähnlichen Erfahrungen.
kobinet-nachrichten: Was müsste Ihrer Meinung nach verändert werden damit Sie Ihre Aufgaben zufriedenstellend erfüllen können?
Anja Dellmann: Auf einer Tagung des Behindertenkonventes hat der damalige Oberkirchenrat und jetzt amtierende Kirchenpräsident Christian Schad sinngemäß gesagt, dass zunächst die Barrieren in den Köpfen entfernt werden müssten, um Barrierefreiheit in den Kirchen herstellen zu können. Damit ist alles gesagt. Dem stimme ich voll zu.
kobinet-nachrichten: Welche Hilfe brauchen Sie, um dies umzusetzen?
Anja Dellmann: Ich benötige zunächst einmal die Bereitschaft jedes einzelnen Gemeindemitgliedes, vor allem aber jener in den Entscheidungsgremien, den Presbyterien, darüber nachzudenken, was Menschen mit Behinderungen brauchen, um am Gemeindeleben teilnehmen zu können. Dann muss die Bereitschaft zur Veränderung vorhanden sein und schließlich noch Menschen, die helfen, Dinge entsprechend zu ändern. Die Mitarbeit und das Einbeziehen anderer Gemeindeglieder ist mir dabei sehr wichtig, weil ich das Amt der Integrationsbeauftragten nicht personalisieren möchte. Was mir aber bei alldem am wichtigsten erscheint und daran mangelt es leider erheblich, ist das Mitfühlen und die Bereitschaft zum teilen. Ich möchte dazu ein ganz aktuelles Beispiel aus einer Kirchengemeinde in meinem Dekanat geben: Unmittelbar vor dem Gemeindehaus der betreffenden Gemeinde befinden sich 5 Parkplätze. Ich machte den Vorschlag, einen davon als Behindertenparkplatz zu markieren. Der Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung: “Wir haben ja selber nicht genügend Parkplätze; da können wir nicht noch einen für Behinderte abgeben.” Diese Reaktion hat mich menschlich schwer enttäuscht. Hinzu kommt, dass sich etwa 50 Meter vom Gemeindehaus entfernt ein großer Parkplatz befindet, der für nicht mobilitätseingeschränkte Menschen problemlos zugänglich ist. An diesem Beispiel kann man sehen, dass ich mit meiner Arbeit noch ganz am Anfang stehe und dass noch enorm viel zu tun ist.
kobinet-nachrichten: Dazu wünsche ich Ihnen viel Kraft.
Anja Dellmann: Ich versuche nun diese Problematik mit Dorothee Sölles Art anzugehen - mit revolutionärer Geduld.
kobinet-nachrichten: Meinen Sie, Sie schaffen das?
Anja Dellmann: Warten wir es ab…
moh
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Sabine Dittmann schrieb am 08.11.2009, 10:16
Barrieren in den Köpfen Ich habe da in Kiel ganz ähnliche Erfahrungen gemacht. Es gibt sehr wenige Kirchengemeinden, die baulich für Menschen mit Behinderung geeignet sind und die sich für Rollstuhlfahrer wie mich anbieten. Schlimmer sind aber nach meiner Erfahrung auch die Barrieren in den Köpfen: Obwohl ich immer wieder angeboten habe, bei der Planung mitzuhelfen, damit Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderung geeignet sind, wurden meine Vorschläge ignoriert. Der damals zuständige Pastor sagte mir, er sei nicht der Meinung, dass Menschen mit Behinderung überall dabei sein müssten (es ging um eine Gemeindefreizeit). Ich habe dann versucht mich bei der Kirchenleitung zu beschweren. In der Nordelbischen Kirche gibt es Beauftragte für alles mögliche, aber keinen Behindertenbeauftragten. So ist mein Protest im Sand verlaufen. Und das Kirchenamt in Kiel konnte mir auch nicht sagen, welche Kirchen barrierefrei zugänglich sind. Fazit: Die Kirche hat von Inklusion noch nie etwas gehört. Da herrscht immer noch das uralte Weltbild, Menschen mit Behinderung müsse man betüdeln, sie können und sollen keine Aufgaben in der Gemeinde übernehmen, und sie wissen auch nicht selber, was gut für sie ist. Im Grunde suche ich immer noch nach einer neuen Gemeinde, mache dabei aber immer wieder diskriminierende Erfahrungen. Und ich würde mich auch immer noch gerne engagieren, um die Barrieren in den Köpfen abzubauen. Aber dafür scheint in der Kirche keine Bereitschaft zu bestehen.
Peter Kahle schrieb am 07.11.2009, 23:31
Kirche Ein Behinderter kommt eher Himmel als in die Kirche
Wasilios Katsioulis schrieb am 07.11.2009, 10:01
hierzu passend aus der Bibel Matthäus 5,46ff: “Wenn ihr nur die liebt, die euch lieben, welchen Lohn habt ihr dafür wohl verdient? Denn das machen auch die Zöllner. Und wenn ihr nur zu euren Brüdern freundlich seid, was tut ihr damit Besonderes?” Viel Erfolg bei dieser sehr wichtigen Initiative!
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Recht auf ambulante Pflege oder Zwang ins Heim?
27.10.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Hamburg (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention spielt in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Hamburg eine wichtige Rolle, bei dem es um die Frage geht, ob eine ambulante Hilfe gewährt wird oder es den Zwang gibt, ins Heim zu gehen. Am Dienstag, den 27. Oktober, findet um 14.00 Uhr vor dem Sozialgericht Hamburg (Raum 106) die mündliche Verhandlung in Sachen R. ./. Freie und Hansestadt Hamburg statt. Dies teilte Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg mit.Frau R. benötigt in erheblichem Umfang pflegerische Assistenz, lebt aber selbstständig und selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung. Sie wird von einem ambulanten Pflegedienst und ihrer Mutter versorgt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg ihr nicht ausreichend Pflegeassistent bewilligt. Geht es nach dem Willen der schwarz-grün regierten Stadt, soll Frau R. ihr selbstständiges Leben aufgeben und in ein Heim einziehen, in dem die Versorgung billiger wäre. Das würde für sie auch bedeuten, dass der Kontakt zu ihrer Mutter erheblich begrenzt würde. Nach Auffassung ihres Rechtsanwaltes Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte wäre das eine Verletzung der Grundrechte seiner Mandantin: “Nur weil sie behindert ist und einen hohen Pflegebedarf hat, kann ihr nicht die selbstständige Lebensführung durch eine Art Zwangseinweisung ins Heim untersagt werden.”“Bislang behaupteten die Grünen für eine Antidiskriminierungspolitik zu stehen. Dass in einer von den Grünen mitregierten Stadt, ein solcher Verstoß gegen die Menschenrechte einer behinderten Frau durchgesetzt werden soll, zeigt, dass dieser Anspruch offenbar nicht mehr so ernst gemeint ist”, kritisiert Dr. Oliver Tolmein. Die Vorschrift aus dem Sozialgesetzbuch auf die sich die Stadt stützt - § 13 SGB XII - verstößt nach Auffassung der Kanzlei Menschen und Rechte gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das erstmals in einem sozialgerichtlichen Prozess eine wichtige Rolle spielt. Artikel 19 des Gesetzes zu dem - vor kurzem auch in Deutschland in kraft getretenen - Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt 2008 Teil II Nr. 35, 1419 ff.) regelt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Vertragsstaaten, auch Deutschland, haben sich in dieser Vorschrift verpflichtet volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause, einschließlich der persönlichen Assistenz, gewähren, schreibt Dr. Oliver Tolmein.
Die Freie und Hansestadt Hamburg vertritt in diesem Verfahren nunmehr die Auffassung, dass das Menschenrechtsübereinkommen auch nach seiner Umsetzung ins deutsche Recht die Auslegung von Sozialrechtsnormen nicht beeinflussen könnte, da es sich ebenfalls nur um einfaches Gesetzesrecht und nicht um höherrangiges Recht handelte. Eine andere Sichtweise, sei schon aus Kostengründen abzulehnen. Außerdem würde Artikel 19 des Abkommens einer Einweisung ins Heim gegen den Willen der Betroffenen auch nicht entgegenstehen. In der Vorschrift werde nur ein Anspruch auf notwendige Assistenz gegeben, hier sei diese Assistenz zur Vermeidung von Ausgrenzung aber nicht notwendig, da es ja um ein “geeignetes Heim” gehe. Dazu erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte: “Die Auffassung der Hansestadt Hamburg ist rechtlich nicht haltbar. Das Menschenrechtsübereinkommen würde, wenn man es so interpretierte, zu einem unbedeutenden Stück Papier. Vor allem aber zeigt die Hansestadt eine bestürzende Ignoranz, was die Menschenrechte von Behinderten angeht. Die Einweisung gegen den Willen der Betroffenen in ein Heim ist vergleichbar einer freiheitsentziehenden Maßnahme, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dramatisch einschränkt. Genau diesen dramatischen Eingriffen soll Artikel 19 entgegentreten.”
(Az. S 61 SO 328/08)
Im Rahmen der öffentlichen Gerichtsverhandlung werden auch Zeugen zum Beispiel eines Heimes, aber auch aus einer autonomen Behindertenberatung gehört werden. moh
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,22223/ticket,g_a_s_t
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Britin tötet sich nach jahrelangen Gang-Schikanen
29.9.2009 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Nach jahrelangen Schikanen durch eine Gruppe Jugendlicher hat eine verzweifelte Frau in Großbritannien sich und ihre behinderte Tochter umgebracht.
Fiona Pilkington verbrannte gemeinsam mit ihrer 18-jährigen Tochter in ihrem Auto, nachdem wiederholte Anrufe bei Polizei und Behörden ohne Folgen blieben, wie eine Untersuchung des Todesfalls ergab. Ein Untersuchungsausschuss kam zu dem Schluss, dass die Untätigkeit der Polizei mit dazu beigetragen habe, dass die Frau aus Bullwell in Mittelengland schließlich Selbstmord verübte und ihre Tochter mit in den Tod nahm.
Den Ermittlungen zufolge wurde die alleinerziehende Mutter mit ihrer geistig behinderten Tochter und ihrem Sohn über Jahre hinweg von einer Gruppe Jugendlicher drangsaliert, die ihr Haus mit Steinen, Eiern und Mehl bewarfen und dagegen urinierten. Die Tochter sei von den Jugendlichen regelmäßig mit Schmähungen beleidigt worden. Der Sohn wurde von den Angreifern mit einer Eisenstange verprügelt, ohne dass die Behörden dem Fall nachgingen.
Die Familie habe in ihrem eigenen Haus regelrecht “unter Belagerung” gelebt, beschrieb die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses. Pilkington, die sich rund um die Uhr um ihre Kinder kümmerte, habe sich einen Umzug in ein anderes Viertel nicht leisten können und durch die Schikane an Depressionen und Schlaflosigkeit gelitten. Über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg habe Pilkington in 33 Anrufen bei der Polizei um Hilfe gegen die gewalttätige Jugendgang gebeten. Den Anrufen sei bei der Polizei “keine Priorität eingeräumt worden”, sagte die Chefin des Untersuchungsausschusses. Zudem hätten die örtlichen Behörden und die Polizei ihre Informationen zu dem Fall nicht ausgetauscht.
Polizeichef Chris Eyre entschuldigte sich bei der Familie der Toten. Innenminister Alan Johnson beschrieb den Fall als “schockierend und extrem verstörend”. Polizei und Behörden müssten “harte Lehren” daraus ziehen.
© AFP
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