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Archiv der Kategorie Informatives
Buchvorstellung Heinz Freckmann: Krücke: Eroberung des Glücks
6.5.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
klicken sie auf das Buch um mehr zu erfahren ….
Geschrieben in Informatives, Lyrisches, Aktionen & Projekte, Barrierefrei im Alltag | 1 Kommentar »
Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!
15.3.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Härtefallansprüche können in offenen Verfahren rückwirkend geltend gemacht werden
Das BVerfG hat angeordnet, dass für besondere, wiederkehrende und atypische Bedarfe ab dem 09.02.2010 über die sog. „Härtefallklausel” ein direkter Anspruch besteht und diese direkt nach Art. 1 Abs. 1 GG beantragt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium (BMAS) eine Härtefallliste herausgegeben, in der sie konkretisieren, was sie sich als atypische Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung vorstellen können. Diese ist äußerst spärlich und eher als Anspruchsbegrenzungsliste zu verstehen. Dieses Dokument der Zeitgeschichte ist hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-II-NR-08-2010-2010-02-17.html
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Anschlussentscheidung mit Urteil vom 18.02.2010 entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren” diese Sonderbedarfe auch für Altfälle rückwirkend geltend gemacht werden können (BSG v. 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R). Dies begründete das BSG damit, dass auch in Altfällen in noch laufenden Verfahren das menschenwürdige Dasein rückwirkend gesichert sein muss.
Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende des 4. Senats, Thomas Voelzke, zudem klargestellt, dass die Härtefallliste der BA/BMAS keinesfalls eine abschließende Liste sei, sondern dass durchaus weitere Ansprüche beständen.
Der Verein Tacheles möchte vor diesem Hintergrund dringend darauf hinweisen, dass in den Fällen, die noch nicht abgeschlossen sind und die mögliche Härtefallproblematiken beinhalten könnten, die Betroffenen darauf achten sollten, dass die Verfahren nicht abgeschlossen werden. Ein Verfahren ist abgeschlossen, wenn der Bescheid bestandskräftig ist, gegen einen Widerspruchsbescheid keine Klage eingereicht wurde und wenn gegen einen abgelehnten Überprüfungsantrag kein Widerspruch eingelegt wurde.
Auch sollten – entgegen unserer vorherigen Einschätzung – keinesfalls Überprüfungsanträge zurückgezogen werden, zumindest wenn nachfolgende Härtefall-Bedarfslagen vorliegen oder vorlagen:
- Bedarfe aufgrund von Erkrankungen und medizinischer Behandlung, insofern es sich nicht um Ernährung handelt
- Lernmittel und Schulmaterialen, auch eintägige Klassenfahrten und Ausflüge
- wachstumsbedingter Bekleidungsbedarf von Kindern und Jugendlichen
- besondere Bedarfe hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe wie Vereine, Internetkosten
- Umgangskosten und Besuchskosten
- sonstige laufende außergewöhnliche Kosten
Entsprechend dieser Bedarfslagen wird Tacheles in der nächsten Zeit eine fundierte Liste erarbeiten und sie der Härtefallliste von BA/BMAS entgegenhalten, in der die jeweiligen möglichen Bedarfe konkretisiert werden.
Wenn solche Bedarfe bestanden haben, müsste der Überprüfungsantrag dahingehend konkretisiert werden und dann das Rechtsmittelverfahren weiter betrieben werden. Tacheles wird dazu entsprechende Musterschriftsätze fertig stellen, worin zumindest die Richtung der Konkretisierung aufgezeigt wird.
Sollten dahingehende Bedarfe derzeit und aktuell vorliegen, empfiehlt es sich diese unverzüglich beim SGB II – Leistungsträger zu beantragen. Werden diese abgelehnt oder reagiert die Behörde nicht zeitnah, sollte unverzüglich der Anspruch auf dem Wege einer Eilklage über das Sozialgericht durchgesetzt werden.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de
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Härtefall-Katalog zur Umsetzung des Hartz IV Urteils liegt vor
22.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Hartz IV Urteil vom 09. Februar 2010 festgestellt, dass unabweisbarer laufender (nicht einmaliger) Bedarf als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden kann, wenn dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Urteils nun eine nähere Definition dieser Härtefälle im Wege einer Geschäftsanweisung an die örtlichen Träger herausgegeben.Nach dieser nicht abschließenden Aufzählung sind folgenden Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung über die Regelleistung hinaus zu übernehmen.
- In Ausnahmefällen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder ähnliches)
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, sofern diese gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten
- Regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern
- Im Einzelfall Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern hierfür ein besonderen Anlass besteht (zum Beispiel langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.
Darüber hinaus stellt die Geschäftsanweisung im Rahmen einer Negativliste klar, dass auch in Zukunft über den Regelsatz hinaus keine Kosten für folgenden Bedarfe übernommen werden:
- Praxisgebühr
- Bekleidung für Übergrößen
- Brille
- Waschmaschine (sofern nicht im Rahmen der Erstausstattung)
- Zahnersatz
- Orthopädische Schuhe
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.02.2010 um 16:03 Uhr (Autor: pr)
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Hublift für das Foyer des Weidener Rathauses
19.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Die Stadt Weiden ließ den Haupteingang und das Foyer des Neuen Rathauses behindertengerecht umbauen, um so Menschen mit Handicaps, Senioren mit Rollatoren und Müttern mit Kinderwägen den Zugang zu erleichtern.
Der Haupteingang erhielt eine Rampe und Schiebetüren. Der Zugang zum Foyer wurde mit einem Hublift (Tragkraft 225kg) ausgestattet, somit können auch Rollstuhlfahrer Ausstellungen im Foyer besichtigen und haben ungehinderten Zutritt.

Um den Lift zu betreiben benötigt man einen Schlüssel, den man an der Information erhält, aber auch der Euro-WC Schlüssel, der für die Behinderten WCs bundesweit genutzt wird, passt, um den Lift zu betreiben. Die Kippschalter sind leicht zu bedienen und zeigen die Funktionen an.
Es wird darum gebeten, nach Benutzung den Hublift wieder in der Ausgangsposition zu parken, um allen einen ungehinderten Zutritt ins Foyer zu ermöglichen.

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Johnny Cash: “American VI”
15.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Mit “American VI: Ain’t No Grave” erscheint am 26. Februar der letzte Teil von Johnny Cashs “American Recordings”-Sessions. Das Album wurde erneut von Rick Rubin produziert …
Johnny Cash schrieb im Laufe seiner Karriere über 500 Songs, verkaufte mehr als 53 Millionen Tonträger und wurde mit 15 Grammys ausgezeichnet. Der Hollywood-Film “Walk The Line” setzte ihm ein weiteres Denkmal und unterstrich einmal mehr, warum Johnny Cash zur Legende wurde. “American VI: Ain’t No Grave”, der sechste und letzte Teil von Johnny Cashs gefeierter “American Recordings”-Reihe, erscheint am 26. Februar - an dem Tag, an dem der 2003 verstorbene “Man in Black” seinen 78. Geburtstag gefeiert hätte. Wie bereits die Vorgänger wurde auch “American VI” von Rick Rubin produziert.
Die auf “American VI” versammelten Cash-Interpretationen stammen aus ganz unterschiedlichen Epochen der Musikgeschichte und umspannen dabei ein gewaltiges Klangspektrum: Die Ikone präsentiert unter anderem “Redemption Day” von Sheryl Crow, “For The Good Times” von seinem guten Freund Kris Kristofferson, Tom Paxtons “Can’t Help But Wonder Where I’m Bound”, Bob Nolans “Cool Water”, das zuversichtliche “Last Night I Had The Strangest Dream” von Ed McCurdy, “Satisfied Mind” von J.H. “Red” Hayes und Jack Rhodes, den Abschiedssong “Aloha Oe” der letzten Hawaiianischen Königin Lili’uokalani sowie die bis dato unveröffentlichte Eigenkomposition “I Corinthians: 15:55″, die während der letzten drei Jahre vor seinem Tod entstand.
Zwischen der Fertigstellung von “American IV: The Man Comes Around” und Cashs Tod am 12. September 2003 nahmen Rubin und er eine ganze Reihe von Songs auf. Ein Teil dieser Aufnahmen erschien bereits 2006 als “American V: A Hundred Highways”, und mit “American VI: Ain’t No Grave” endet nun die Serie, die 1994 mit dem Album “American Recordings” begann.
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Zusatzbeitrag: Wie hoch darf er sein, wer muss zahlen?
4.2.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen von nun mit Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung rechnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag.
Warum sind Zusatzbeiträge notwendig?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell ein Defizit von 7,8 Milliarden Euro. Laut Kassen liegt das daran, dass Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen sind. Dieses Defizit soll nun von den Mitgliedern allein - ohne Beteiligung der Arbeitgeber- ausgeglichen werden.
Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?
Die Obergrenze des Zusatzbeitrages beträgt ein Prozent des Brutto- Monatseinkommens. Bis zur einem Betrag von acht Euro können Zusatzbeiträge ohne Einkommensprüfung erhoben werden.
Wie hoch darf der Zusatzbeitrag maximal sein?
Will eine Krankenkasse mehr als acht Euro Zusatzbeitrag, muss sie erst einmal kontrollieren, wie hoch das Einkommen der Versicherten ist. Das aus der Beitragsbemessungsgrenze (3750 Euro Brutto-Monatseinkommen) rührende Maximum sind 37,5 Euro im Monat.
Wie informiert mich die Kasse darüber, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt?
Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, benötigt sie nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. “Es genügt eine Mitteilung”, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Je nach Satzung reiche es aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen.
Muss der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?
Nein. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich nicht. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss von den Mitgliedern allein getragen werden.
Müssen Mitversicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen?
Nein. Den Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder einer Kasse bezahlen, nicht aber die beitragsfrei Mitversicherten.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag für Bedürftige?
Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.
Müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag zahlen?
Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssen die Zusatzbeiträge zahlen, sagt Kurt Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.
Wie und wie lange bekommt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag von mir?
Der Arbeitgeber zieht den Betrag automatisch vom Nettolohn ab - und das unbefristet. Mit einer Rücknahme der Zusatzbeiträge sollten Versicherten besser nicht rechnen, meinen Experten.
Kann ich die Krankenversicherung nun kündigen?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Einführung des Zusatzbeitrages?
Eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende: Wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Meist genügt eine schriftliche, formlose Kündigung.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen?
Nein. Gesetzlich Krankenversicherte in einem Wahltarif können nicht sofort wechseln, um Zusatzbeiträge zu umgehen. Denn wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hin.
Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?
Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Beiträge genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar seien. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziert sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.
Welche Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern?
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Die DAK will ab Februar 2010 pauschal acht Euro zusätzlich erheben.
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Die KKH-Allianz will im ersten Halbjahr 2010 nachziehen.
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Die BKK Gesundheit will ab Februar oder März acht Euro mehr, die ktpBKK ab 1. April.
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Die BKK Westfalen Lippe kündigte an, ebenfalls einen pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben, der aber über acht Euro liegen werde.
Experten erwarten, dass 2010 auch andere große Krankenkassen solche Extra-Prämien von ihren Mitglieder fordern werden.
Welche Krankenkassen erheben keinen Zusatzbeitrag?
Zurzeit haben die Techniker Krankenkasse TK sowie einige Länder-AOKs mitgeteilt, im Jahr 2010 noch keine Zusatzbeiträge erheben zu wollen.
Warum dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben?
Die sogenannten Zusatzbeiträge, die als Extra-Prämien den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, sind ein Nebenprodukt des Gesundheitsfonds. Dieser bescherte den Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz. Sie bekommen ihre Zuweisungen direkt aus dem Fonds. Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben.
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Wie bitte? Behindertenparkplatz?
30.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Frankfurt a.M. (CeBeeF) Wer kennt sie nicht, die verständnisvollen Zeitgenossen, die doch nur “mal eben ganz kurz” und “nur für fünf Minuten” ihr Auto auf dem Behindertenparkplatz abstellen? Einer nach dem anderen. Die meisten Autoanarchos halten das für ein Kavaliersdelikt. Für viele behinderte Menschen bedeutet es jedoch, von einem weiter entferntern Parkplatz das Fahrtziel mit dem Rolli oder mit den Krücken nicht erreichen zu können. Parkplatz ist hierzulande leider Kampfplatz.Ein amüsantes YouTube-Video zeigt, wie Reporter Theo West “Behinderten” hilft, die auf einem Behindertenparkplatz parken. Ein origineller Aktionstipp.
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Zuzahlungsbefreiung für 2010 bereits jetzt möglich
27.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Vermeiden Sie unzumutbare Belastungen: Die Befreiung von Zuzahlungen für 2010 ist bereits jetzt möglich und das Sammeln von Quittungen kann vermieden werden
Bei Zuzahlungen, die zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel betreffen, können für kranke Menschen stattliche Summen zusammenkommen. Ist die Belastung unzumutbar, kann ein Teil der Kosten erstattet werden. Dies ist der Fall, wenn gesetzliche Zuzahlungen mehr als zwei Prozent beziehungsweise bei chronisch Kranken ein Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Alles was über diese Grenze hinausgeht, kann erstattet werden.
Versicherte, die mit einer hohen Belastung rechnen, können sich bereits jetzt von den Zuzahlungen für 2010 befreien lassen. Die Krankenkassen prüfen vorausschauend das maßgebende Einkommen und Sie zahlen den Zuzahlungsbetrag für 2010 ein. Anschließend erhalten Sie den Befreiungsausweis für das gesamte Jahr – und Sie ersparen sich das mühsame Sammeln von Quittungen.
Die Einkommensgrenze wird individuell ausgehend vom Bruttoeinkommen errechnet. Bei Familien liegt das jährliche Einkommen der im Haushalt lebenden Ehegatten und Kinder zugrunde. Hierbei werden Freibeträge für den Ehegatten und die Kinder abgezogen. Die Berechnung nimmt die jeweilige Krankenkasse vor. Es wird auch geprüft, ob eine chronische Erkrankung vorliegt, die dauerhaft behandelt werden muss. Gegebenenfalls käme dann die geringere Belastungsgrenze von einem Prozent in Frage.
Befreiung von Zuzahlungen
Krankenkassen geben ihren Versicherten die Gewissheit, bei Erkrankung umfassende medizinische Leistungen zu erhalten. Für einige Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen. Damit Sie aber nicht unzumutbar belastet werden, gelten für die gesetzlichen Zuzahlungen Belastungsgrenzen.
Persönliche Belastungsgrenze
Ihre einkommensabhängige Belastungsgrenze ist dann erreicht, wenn Sie für Zuzahlungen mehr ausgeben als
· 2% der jährlichen Brutto-Einnahmen oder
· 1% der jährlichen Brutto-Einnahmen, wenn eine schwerwiegende chronische Krankheit vorliegt
Berücksichtigt für die Ermittlung der Belastungsgrenze werden Sie und im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige. Das gilt sowohl für die Ermittlung der Jahres-Brutto-Einnahmen als auch für die geleisteten Zuzahlungen.Als Familienangehörige gelten der Ehepartner oder Lebenspartner (laut Lebenspartnerschaftsgesetz) alle familienversicherten Kinder und nicht familienversicherte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dabei ist es unerheblich, ob diese Familienangehörigen bei der gleichen Krankenkasse versichert sind.
Was wird angerechnet?
Bruttoeinnahmen
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen (aller zu berücksichtigenden Angehörigen), die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dazu gehören z.B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit / der Kommune, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge. Von den Einnahmen werden folgende Freibeträge (gültig für 2009) abgezogen:
· 4.536,00 EUR für den ersten Angehörigen (z.B. der Ehegatte oder bei Alleinerziehenden das erste Kind)
· 3.864,00 EUR für jedes (weitere) zu berücksichtigende Kind
Niedrigere Belastungsgrenze
Für Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Krankheit liegt die Belastungsgrenze bei 1% der Jahres-Brutto-Einnahmen. Diese gilt dann auch für die anderen Familienangehörigen.
Schwerwiegende chronische Krankheit
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang - mindestens einmal pro Quartal - wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung). Zusätzlich muss eines der folgenden Merkmale zutreffen:
· Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (wegen dieser Erkrankung) von mindestens 60% vor.
· Es wird kontinuierlich eine medizinische Behandlung durchgeführt, ohne die sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern, die Lebenserwartung vermindern oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt würde. Das muss vom Arzt bescheinigt werden. Eine solche Bescheinigung darf der Arzt seit 01.01.2008 nur noch für diejenigen ausstellen, die sich „therapiegerecht“ verhalten. Als therapiegerechtes Verhalten gilt beispielsweise, den Therapieempfehlungen des Arztes zu folgen oder an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilzunehmen.
Für Versicherte mit anerkannter Pflegestufe II oder III oder Versicherte, die an einem Gesundheitsprogramm teilnehmen, ist meist keine ärztliche Bestätigung erforderlich.
Jüngere Versicherte (Frauen, die nach dem 01.04.1987 und Männer, die nach dem 01.04.1962 geboren sind) haben ab dem 01.01.2008 erstmals die Möglichkeit, Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen und damit zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Sie müssen sich zwingend einmalig über die Vor- und Nachteile der Früherkennungsuntersuchungen von Gebärmutterhals-, Brust- und Darmkrebs beraten lassen. Nur dann besteht im Falle einer solchen Erkrankung Anspruch auf die abgesenkte Zuzahlungsgrenze.
Frauen müssen innerhalb von 2 Kalenderjahren nach Erreichen des 20. Lebensjahres – frühestens jedoch ab 2008 – einen Nachweis über eine Beratung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs erbringen. Dies jedoch auch nur im Falle, dass eine solche Erkrankung nach dem 01.01.2010 eintritt.
Männer müssen innerhalb von 2 Kalenderjahren nach Erreichen des 50. Lebensjahres – frühestens ab 2012 nachweisen, dass sie eine Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs in Anspruch genommen haben.
Für die Beratung sowie die Untersuchung allein wird keine Praxisgebühr fällig.
Ausnahmen: Für jeweils ältere Versicherte gilt diese Regelung nicht. Wenn sie chronisch krank werden, können sie die verminderte Belastungsgrenze in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für Versicherte, die schon jetzt an einer chronischen Erkrankung leiden. Therapiegerecht müssen sie sich aber alle verhalten.
Kein oder nur geringes Einkommen
Muss ich eine Zuzahlungen leisten, auch wenn ich über kein oder nur ein geringes Einkommen verfüge?Für Versicherte ohne oder mit nur geringem Einkommen gibt es eine Sonderregelung. Diese Sonderregelung gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe getragen wird, Empfänger einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Empfänger von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.
Für diese Versicherten liegt die jährliche Belastungsgrenze bei etwa 80 Euro (etwa 40 Euro für schwerwiegend chronisch Kranke). Der Betrag berechnet sich nach dem Regelsatz für einen Haushaltsvorstand.
Befreiung von weiteren Zuzahlungen
Wann werde ich von weiteren Zuzahlungen befreit? Wie bekomme ich zu viel geleistete Zuzahlungen zurück?
Damit wir Sie von weiteren Zuzahlungen befreien bzw. Ihnen zu viel geleistete Zuzahlungen erstatten können, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Zuzahlungen nachweisen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege (Originale), die Sie selbst und ggf. zu berücksichtigende Familienangehörige betreffen. Die Belege müssen folgende Angaben enthalten:
• Für wen ist die zuzahlungspflichtige Leistung (Vor- und Zuname)
• wofür (z. B. Praxisgebühr)
• wie hoch ist die Zuzahlung
• an wen (z.B. Name der Arztpraxis) und
• wann wurde die Zuzahlung geleistet? Die meisten Krankenkassen bieten ein praktisches Nachweisheft, in dem man sich die Zuzahlungen bestätigen lassen kann. Wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht bzw. überschritten haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr stellen und mit den Zuzahlungsnachweisen einreichen. Sie erhalten dann umgehend Ihre Befreiungskarte. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Zuzahlungsbefreiung im Voraus
Kann ich mich im Voraus von Zuzahlungen befreien lassen? Ja. Falls absehbar ist, dass Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschreiten werden, können wir Sie auf Antrag bereits im Voraus für den Rest des laufenden Jahres oder auch für das ganze kommende Kalenderjahr von Ihren Zuzahlungen befreien. Und das geht so:
· Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das entsprechende Kalenderjahr.
· Wir errechnen Ihre Belastungsgrenze.
· Sie zahlen die Differenz zwischen den bereits geleisteten Zuzahlungen und der Belastungsgrenze bzw. den gesamten Betrag in Höhe der Belastungsgrenze im Voraus an ihre Krankenkasse.
Ihr Vorteil: Sie erhalten Ihre Befreiungskarte und Sie brauchen keine Zuzahlungsbelege mehr zu sammeln.
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Haiti - Land der Amputierten
24.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Berlin/Port-au-Prince (kobinet) Hilfe für behinderter Menschen wird in Haiti immer dringender benötigt. Um Tausende von Menschen mit schweren Knochenbrüchen und Amputationen versorgen zu können, schickt die Johanniter-Unfall-Hilfe Orthopädie-Experten und eine mobile Containerwerkstatt nach Haiti.In Notoperationen werden durch die Ärzte von Hilfsorganisationen täglich fast 100 Amputationen vorgenommen und hunderte offener Knochenbrüche behandelt. Wie diese Menschen nach den schweren Eingriffen künftig versorgt werden, ist noch völlig unklar. Die wenigen orthopädischen Einrichtungen in Port-au-Prince sind zerstört.
“Neben der Erstversorgung werden wir schnellstens lokale Orthopädie-Techniker ausbilden und ausrüsten, damit eine langfristige Versorgung von verletzten und behinderten Menschen sichergestellt ist. Sonst wird Haiti langfristig zum Land der Amputierten”, befürchtet Orthopädie-Fachmann Marcel Baeriswyl. Prothesen und orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen und Rollstühle könnten die Mobilität der Opfer wieder herstellen und sie in die Lage versetzen, sich um die Deckung ihrer Grundbedürfnisse nach Nahrung, Wasser und Unterkunft selbst zu kümmern.
Die Hilfe soll insbesondere Menschen mit Behinderungen zugute kommen, denn sie sind von dieser Naturkatastrophe doppelt betroffen und im derzeitigen Kampf ums Überleben stark benachteiligt, ist bei BIZEPS-INFO zu lesen. “Tausende Erdbebenopfer in Haiti haben Beine oder Arme verloren. Wir werden dafür sorgen, dass Menschen, die seit dieser Katastrophe mit einer Behinderung leben, die Chance auf eine Zukunft und ein selbstbestimmtes Leben bekommen”, wird Rupert Roniger von Licht für die Welt zitiert, der das Engagement der österreichischen Hilfsorganisation im Erdbebengebiet beschreibt.
Einen drastischen Anstieg von Behinderungen erwartet die Christoffel-Blindenmission (CBM). “Wir bangen um die Menschen mit Behinderungen, die in unseren Projekten unterstützt werden und befürchten einen drastischen Anstieg von Behinderungen unter der Bevölkerung von Port-au-Prince”, so CBM-Direktor Rainer Brockhaus. Wenn von 100.000 Toten gesprochen wird, gehen Experten davon aus, dass dreimal so viele verletzt sind. Von diesen drei Verletzten, die auf einen Toten kommen, ist einer bedroht, dauerhaft behindert zu bleiben. Diese Zahlen zeigen, wie groß die Not im Karibikstaat ist.
“Unsere Aufgabe ist es außerdem, dafür zu sorgen, dass die Menschen in unseren Projekten medizinisch versorgt werden und Menschen mit Behinderungen bei Nothilfemaßnahmen nicht vergessen werden”, sagt Brockhaus. Ein Blinder weiß nicht, wo er hingehen muss, wenn Essen verteilt wird. Ein Gehörloser kann Lautsprecherdurchsagen nicht hören und auch ein Körperbehinderter wird auf unwegsamen Gelände Probleme haben, die Stelle zu erreichen, wo Wasser zu haben ist. sch
http://www.kobinet-nachrichten.org
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Notfall-Kontakt im Handy
21.1.2010 von Barrierefrei im Alltag (Uwe Barth, Michaela Barth).
Frankfurt a.M. (CeBeeF) Mehrere Hilfsorganisationen empfehlen, im Handy sogenannte ICE-Notfallnummern zu speichern. Die Telefonnummern haben trotz ihrer Abkürzung nichts mit der Deutschen Bahn zu tun. “ICE” ist ein internationaler Code (in case of emergency), der für “im Notfall” steht.
Die Retter finden bei Verkehrs- oder Unfallopfern häufig Handys. Wenn die Menschen bewusstlos sind oder unter Schock stehen, können Angehörige oder Freunde vielfach nicht schnell ermittelt werden. Immer mehr Menschen verfügen inzwischen über ein Mobiltelefon. Das kann auch dazu dienen, in einer Notsituation oder bei einem Unfall schnell einen Angehörigen oder Vertrauten zu benachrichtigen.
Unter dem internationalen Code “ICE” sollten Namen und Telefonnummern von Vertrauensperson im elektronischen Telefonbuch des Handys gespeichert sein. Stehen mehrere Personen dafür zur Verfügung, so empfehlen Ärzte und Sanitäter, sie jeweils unter ICE 1, ICE 2 und so weiter einzutragen. Neben dem internationalen Code kann auch das deutsche Kürzel “IN” verwendet werden.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) geben diesen Ratschlag. Der Arbeitersamariterbund (ASB) warnt hingegen davor, dass diese ICE-Nummern von Dritten missbräuchlich verwendet werden könnten.
Weitere Informationen zu diesem Thema: www.imnotfall.de

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