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Archiv der Kategorie Rund um Pflege

Assistenzpflegebedarf nun auch im Krankenhaus

14.07.09 - Diesem und anderen erleichternden Gesetzen für Pflegebedürftige hat der Bundesrat nun zugestimmt. Denn auch im Krankenhaus herrscht ein Pflegebedarf, der nicht durch das medizinische Personal vor Ort gedeckt werden kann.

Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Juni das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus beschlossen. Der Bundesrates stimmte dem mittlerweile zu.

Eigentlich entsprach die Handhabung bisher ja eher einem gesetzlichen Notstand: Im Krankenhaus gab es keinen Anspruch auf Pflegeassistenz, was wohl manchen Behinderten, der im Alltag auf seine Assistenz zählen konnte, von stationären Maßnahmen abrücken ließ, denn im Krankenhaus müsste er auf die Assistenz verzichten. Nun also ein Einsehen seitens der Gesetzgeber.

Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus sieht wichtige Verbesserungen für bestimmte pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem Gesetz werden Erleichterungen für diejenigen festgelegt, die ihre Pflege nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) durch besondere Pflegekräfte sicherstellen. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung.

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen können besondere Pflegekräfte (Assistenzpflegekräfte) beschäftigen. Damit die kontinuierliche Spezialpflege auch bei einem Krankenhausaufenthalt gesichert ist, dürfen diese Assistenzpflegekräfte jetzt auch mit ins Krankenhaus genommen werden. Nach dem neuen Gesetz werden die Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernommen. Dies war bislang nicht möglich.

Pflegegeld auch im Krankenhaus

Weiter wird das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei Krankenhaus ersetzender häuslicher Krankenpflege sowie bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation entgegen der bisherigen Rechtslage für die gesamte Dauer gezahlt. Für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts wird zukünftig auch Hilfe zur Pflege gewährt. Damit wird der Träger der Sozialhilfe, der bereits vor der Aufnahme des Pflegebedürftigen in ein Krankenhaus zur Leistung verpflichtet ist, künftig zur Weiterleistung verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit

Mindestlohn in der Pflegebranche muss kommen

Pressemitteilung: 29. Januar 2010

Zu den heutigen Verhandlungen über einen Mindestlohn für Pflegekräfte erklärt Elisabeth-Scharfenberg MdB, bayerische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik:

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter müssen sich schnell auf eine Lohnuntergrenze in der Pflegebranche einigen, denn dort herrschen zum Teil untragbare Bedingungen. Ein Mindestlohn ist ein zentraler Baustein, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege – auch in Bayern – zu verbessern und die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern.

Wir warnen die schwarz-gelbe Koalition, den Mindestlohn in der Pflege wie in anderen Branchen zur Disposition zu stellen. Laut Koalitionsvertrag will die Koalition bis Oktober 2011 prüfen, ob die bisherigen gesetzlichen Lösungen für Branchenmindestlöhne sinnvoll sind und ggf. aufgehoben werden. Das ist inakzeptabel und belastet die heutigen Verhandlungen.

Auch die Arbeitgeberseite ist gefragt, ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen. Die zunehmende Tendenz, dass Träger in der Pflege eigene Zeitarbeitsfirmen gründen, um so die Löhne zu drücken, beobachten wir mit großer Sorge. Dies wollen wir gesetzlich unterbinden.

Nicht zuletzt ist aber Gesundheitsminister Philipp Rösler in der Pflicht. Die Koalition muss die gesamten Rahmenbedingungen in der Pflege dringend verbessern. Der Kostendruck in der Pflegebranche ist zweifellos immens. Vielerorts sind die vereinbarten Pflegesätze für die Leistungserbinger nicht kostendeckend. Eine würdevolle Pflege kann so nicht immer gewährleistet werden. Deshalb muss die Koalition bessere finanzielle Rahmenbedingungen schaffen. Der Abbau von Ausbildungsplätzen in den Ländern muss ein Ende haben. Die Pflegeausbildung muss reformiert werden. Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss dringend angepackt werden, verbunden mit verbesserten, passgenaueren Leistungen für die Pflegebedürftigen.

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Elisabeth Scharfenberg, MdB
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Behinderung oder Erkrankung in ihrem Alltag, bei ihrer Ausbildung oder bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen.

Mobilitätshilfen, zu denen Gehstöcke, Rollstühle oder auch behindertengerechte Fahrzeuganpassungen gehören, sorgen dafür, auch mit Behinderung mobil zu bleiben. Alltagshilfen z. B. im Bad und Haushalt erhalten die Selbständigkeit. Computerhilfsmittel unterstützen die Kommunikation. Auch am Arbeitsplatz werden technische Hilfen für eine behindertengerechte Anpassung eingesetzt. Darüber hinaus sind Hilfsmittel zur Pflege, wie Betten oder Notrufanlagen, ein wichtiger Bereich.

Das Angebot ist groß, doch das geeignete Hilfsmittel zu finden und vor allem zu klären ob die Kosten dafür übernommen werden, ist nicht so einfach.

Wer kommt für die Kosten auf?

Im Sozialgesetzbuch ist geregelt welcher Kostenträger zuständig ist. Das ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und dem Einsatz der Hilfsmittel.

Hilfsmittel über die Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist zuständig für Hilfsmittel, die ihre Versicherten im privaten Bereich benötigen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die dem unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung dienen oder zur Pflege erforderlich sind. Gegenstände des täglichen Bedarfs sind ausgenommen. Für schulpflichtige Kinder können die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, die den Schulbesuch ermöglichen. Das kann z. B. eine Brille sein oder die Sprachausgabe für ein blindes Kind sein.

Die Krankenkassen sind nicht zuständig für Hilfsmittel am Arbeitsplatz, für die Ausbildung oder das Studium.

Wird ein Hilfsmittel benötigt, ist die Verordnung durch einen Arzt erforderlich. Auf der Verordnung sollte so genau wie möglich stehen, welches Produkt der Arzt für richtig hält. So ist es z.B. bei einem Rollstuhl wichtig, genau das Modell zu erhalten, welches tatsächlich den Anforderungen des Nutzers entspricht. Die Auswahl sollte nicht dem Lieferanten überlassen werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt einen Überblick über Produkte für die Kosten relativ problemlos übernommen werden. In diesem Verzeichnis erhält jedes Produkt eine 12-stellige Nummer, die auf der Verordnung erscheinen sollte. Falls der Arzt es für erforderlich hält, können auch Hilfsmittel verschrieben werden, die nicht im Verzeichnis gelistet sind.

Mit einem Rezept gehen Sie zu einem Fachhändler oder in ein Sanitätshaus. Dort wird ein Kostenvoranschlag für die Krankenkasse erstellt. Stimmt die Krankenkasse zu, kann das Hilfsmittel geliefert werden. Einige Hilfsmittel können über Apotheken bezogen werden.

Auch bei verordneten Hilfsmitteln werden von den Krankenkassen nicht alle Kosten übernommen. Es sind Zuzahlungen erforderlich und es werden für manche Produkte nur Festbeträge gezahlt.

Mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 

Hier finden Sie das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung in der REHADAT 

Hilfsmittel über andere Kostenträger

Werden Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung gebraucht, sind weitere Kostenträger zuständig. Das sind die Rentenversicherungsträger, wenn man mehr als 15 Jahre gearbeitet hat, die Arbeitsagentur für alle, die weniger als 15 Jahre beschäftigt sind. Für Empfänger von ALG II ist die ARGE oder die Kommune zuständig.

Arbeitgeber können über das Integrationsamt Mittel für die Anpassung eines Arbeitsplatzes erhalten, wenn es um die Beschäftigung eines Schwerbehinderten geht.

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn Hilfsmittel nach einem Unfall oder durch eine Berufskrankheit erforderlich werden.

Das Sozialamt kann Kosten übernehmen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.

Einkommensabhängig können auch Hilfsmittel finanziert werden, die nicht dem unmittelbarem Ausgleich der Behinderung dienen oder für die Ausbildung erforderlich sind.

Ist die Zuständigkeit eines Kostenträgers klar, sollte man sich mit den verantwortlichen Stellen über das weitere Vorgehen abstimmen. Es ist unwahrscheinlich, dass privat gekaufte Hilfsmittel nachträglich erstattet werden.

Bei unklarer Zuständigkeit kann eine der gemeinsamen Reha-Servicestellen weiterhelfen, die bundesweit eingerichtet wurden.

Adressen der Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation 

Auswahl eines Hilfsmittel

An der Auswahl eines Hilfsmittels sollten Sie sich so weit wie möglich beteiligen, auch wenn es durch einen Arzt verordnet wird. Informieren Sie sich über mögliche Varianten und fragen Sie nach zusätzlichen Kosten. Bei komplizierten Hilfsmitteln ist eine ausführliche Einweisung und Trainingsphase erforderlich, die zum Leistungsumfang des Lieferanten gehört. Oft empfiehlt sich eine Testphase, bevor man sich für ein Produkt entscheidet. Auch die Frage nach Reparaturen und Ersatzmöglichkeiten sollte gestellt werden.

Ein Hilfsmittel ist nur dann sinnvoll, wenn es als Unterstützung akzeptiert ist und richtig verwendet wird.

Beraten können Hilfsmittelberatungsstellen, der Fachhandel und die Sanitätshäuser.

Einen Überblick über alle in Deutschland erhältlichen Hilfsmittel bietet die REHADAT-Hilfsmitteldatenbank. Darüber hinaus finden Sie in der REHADAT-Datenbank eine Übersicht spezieller Hilfsmittelberatungsstellen.

Noten sagen nicht alles

Pflegeheime jetzt bundesweit bewertet - Kritik an Gewichtung

Pflegeheime haben einen schlechten Ruf: Zu teuer, zu wenig Personal, schlechte Versorgung. Kein Wunder, dass viele Angehörige verunsichert sind, wenn sie auf der Suche nach einem Heim sind. Orientierung sollen die neuen Pflegenoten geben. Sie werden von Prüfern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vergeben. Die Noten sind allerdings umstritten - auch, weil zwei Drittel der bislang getesteten Heime gute Bewertungen bekamen, Experten aber sehr wohl Mängel feststellen. 

Seit Anfang Juli 2009 läuft die Prüfung der bundesweit rund 10 300 Pflegeheime. Bereits im Dezember sollten die Ergebnisse für die ersten 1057 Einrichtungen im Internet stehen, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband in Berlin, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Unter www.pflegenoten.de bekommen Verbraucher Informationen zu den Pflegenoten. Die Ergebnisse werden in zwei Formen veröffentlicht. Basis der Noten sind 82 Einzelbewertungen. Auf “Pflege” entfallen zum Beispiel 35 Kriterien, auf “Soziale Betreuung” 10.

Trügerischer Mittelwert

Bei der Pflege wird unter anderem geprüft, ob der “Ernährungszustand angemessen” ist, im Bereich “Soziale Betreuung”, ob es Gruppenangebote gibt. Aus allen Bewertungen eines Bereiches wird der Mittelwert errechnet. 7,5 bis 8,7 entspricht der Note zwei. Diese Berechnung steht in der Kritik. Denn der Schutz vor Wundliegen zählt für die Endnote genauso viel wie ein gut lesbarer Speiseplan. “Die Kriterien sind nicht gewichtet”, erklärt Eckart Schnabel, der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Gerontologie an der Technischen Universität Dortmund. “Es gibt aber Kriterien, die viel wichtiger sind als andere.” 

Laut Schnabel sind Befragungen von Bewohnern zu ihrer allgemeinen Zufriedenheit wenig aussagekräftig. In der Regel äußerten sich Menschen viel positiver, als es ihrer Situation entspricht. Schnabel rät: “Gehen Sie in das Heim und reden Sie selbst mit Bewohnern und Personal und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck.”

18.01.2010  | Der Neue Tag

Zu wenig Pflegekräfte in Deutschland

Die Versorgung im Pflegebereich in Deutschland ist schlechter als in anderen Ländern. Das zeigt eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zwar sei in Deutschland die Ärztedichte höher als in anderen OECD-Mitgliedsstaaten, allerdings gebe es pro Arzt weniger Pflegepersonal als im Durchschnitt.

Darüber hinaus gibt es der Untersuchung zufolge weniger Nachwuchs in der Pflege. So kämen auf 1.000 Pflegekräfte in Deutschland lediglich 30 Absolventen, im OECD-Durchschnitt seien es 40. Und während die Bezahlung der Ärzte höher sei als in anderen untersuchten Ländern, läge das Einkommen des Pflegepersonals nur im durchschnittlichen Bereich.

Hier finden Sie nähere Informationen zur aktuellen OECD-Studie.

Was ist das Persönliche Budget?

Menschen mit Behinderung haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Niemand soll wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt werden. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen. In der Regel erhalten Budgetnehmer oder Budgetnehmerinnen am Monatsanfang ihr Budget für den ganzen Monat. Damit kaufen sie sich dann selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden behinderte Menschen somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen.Das SGB IX sieht im Ausnahmefall vor, das Persönliche Budget durch Gutscheine zu erbringen, die die Budgetnehmer oder Budgetnehmerinnen bei bestimmten Diensten einlösen können. Das Recht der Sozialen Pflegeversicherung sieht vor, dass für so genannte Pflegesachleistungen nur Gutscheine ausgegeben werden können. Die Gutscheine können dann ausschließlich bei solchen Pflegediensten eingelöst werden, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben, also von diesen zugelassen sind.

Leistungen und Leistungsträger

Persönliche Budgets können grundsätzlich für alle Leistungen zur Teilhabe statt Dienst- und Sachleistungen bewilligt werden können. Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
• Krankenkasse,
• Pflegekasse,
• Rentenversicherungsträger,
• Unfallversicherungsträger,
• Träger der Alterssicherung der Landwirte,
• Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
• Jugendhilfeträger,
• Sozialhilfeträger,
• Integrationsamt sowie
• Bundesagentur für Arbeit.

Antragstellung

Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das höchste bei 12.683 €. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 € im Monat. Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung schon einbezogen.

Wer unterstützt bei der Beantragung und Verwaltung des Budgets?

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere auch die Leistung, bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets zu helfen. Auf der Internetseite der gemeinsamen Servicestellen finden sie auch die Angaben, wo sich eine Servicestelle in Ihrer Nähe befindet. Auch haben sich verschiedene Initiativen gebildet, die selbst beraten oder Beratungsstellen in der Region vermitteln. Ein Beispiel dafür ist das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Muss ein Nachweis für die Verwendung Persönlicher Budgets erbracht werden?

Aufgabe des Persönlichen Budgets ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen durch gezielten Einsatz von Geldmitteln oder gegebenenfalls Gutscheinen zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, schließen Leistungsträger und Budgetnehmer oder Budgetnehmerin eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen werden soll. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis. Ausreichend ist eine Ergebnisqualitätskontrolle. Die Ausgestaltung der Nachweise sollte in einer einfachen und unbürokratischen Form („so wenig wie möglich, so viel wie nötig“) abhängig von der Art der Leistung und dem Bedarf stattfinden. Auf diese Weise soll auch die Bereitschaft des Budgetnehmers oder der Budgetnehmerin zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt werden.

Hinweise zu weiteren Informationen

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier befindet sich auch der Bericht der Bundesregierung zur Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) können die von ihr erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.Die von der Bundesagentur für Arbeit erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget vom 20. Juni 2006 sind im auf der Webseite der BA unter dem Suchbegriff
„Handlungsempfehlungen Persönliches Budget“ zu finden.

Wohn- und Pflegeheime

Menschen mit Behinderung oder alte Menschen mit oder ohne Behinderung, die Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigen und nicht in ihrer Familie wohnen können oder wollen, finden je nach Bedarf ihr Zuhause in einem Wohn- oder Pflegeheim.

Stationäre Wohnformen

Unter diesen Begriff fallen Wohnstätten, Gruppenwohnungen, Eltern-Kind-Wohnen, Probe- und Trainingswohnen oder Wohnhäuser, die insbesondere für Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung geeignet sind. Stationäre Wohnformen werden vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe als stationäre Eingliederungshilfe gewährt. Als stationäre Pflegeeinrichtungen gelten Einrichtungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner vollstationär (ganztägig) oder teilstationär (tagsüber oder nachts) untergebracht, gepflegt sowie verpflegt werden.

Stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI. Die stationäre Pflege zeichnet sich durch wesentliche Merkmale aus:

  • Die Pflegekassen haben den Sicherstellungsauftrag für die pflegerische Versorgung
  • Die Leistungserbringung erfolgt zum größten Teil durch freigemeinnützige und private Träger
  • Die Kapazitätssteuerung erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen. Sofern die Qualitätskriterien der § 71 und 79 SGB IX erfüllt sind, haben alle Einrichtungen Zugang zur pflegerischen Versorgung

Bei einer vollstationären Betreuung müssen die Bewohnerinnen und Bewohner ihr gesamtes Einkommen (§ 82 SGB XII) und den größten Teil ihres Vermögens (§ 90 SGB XII, bis auf den ihnen zustehenden kleinen Barbetrag) für die Betreuung einsetzen. Sie erhalten aber einen angemessenen Barbetrag als Taschengeld zur persönlichen Verfügung. Damit können sie die Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken, die nicht in der Betreuung enthalten sind.

Ambulante Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflege wird von privaten Pflegediensten und Sozialstationen erbracht. Diese umfassen neben hauswirtschaftlicher Versorgung die Grund- und Behandlungspflege sowie die ambulante Intensivpflege. Menschen mit Behinderung können auf diese Weise ein eigenständiges Leben vollbringen, ohne dabei auf Unterstützungen zu verzichten. Oberstes Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen im Alltag zu unterstützen.

Insgesamt ist das Leistungsangebot vom Leistungskatalog der Krankenkassen abhängig. Nach § 37 SGB V gewährt die gesetzliche Krankenversicherung einen Anspruch auf häusliche Pflege, sofern dadurch Krankenhausaufenthalte vermieden werden können. Die soziale Pflegeversicherung gewährt im Falle einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Geldleistungen oder ambulante Pflegesachleistungen. Der Umfang dieser Leistungen ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Ambulante Pflegeeinrichtungen weisen folgende Merkmale auf:

  • Die Pflegekassen haben den Sicherstellungsauftrag
  • Die Kapazitätssteuerung erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen
  • Die Leistungserbringung erfolgt zum größten Teil durch freigemeinnützige und private Träger
  • Es gibt kein einheitliches Vergütungssystem, sie unterscheiden sich je nach Kostenträger

Hauptsache billig – Haderthauer für Discountpreise in der Pflege

Pressemitteilung: 27. November 2009

Zur aktuellen Äußerung der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer in Hopferstadt zur Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB, pflege- und altenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Da war er wieder, der berühmte Fettnapf, und Frau Haderthauer mittendrin. Sie beherrscht dieses Medium wie kein anderes und ist zudem noch diskriminierend, ohne wirklich eine Lösung des Problems unterbezahlter und oft illegaler Pflege in Deutschland
anzubieten.

Dass es Privathaushalte gibt, die die Pflege eines Angehörigen nur durch die Unterstützung von osteuropäischen Pflegekräften aufrecht erhalten können – ist unbestritten. Hier zeigt sich eine Betreuungs- und Versorgungslücke, die durch Angebote des Markts nicht gedeckt wird oder gar nicht finanzierbar wäre. Und genau hier liegt doch das Problem. Angehörige schaffen die Versorgung oft nicht allein. Sie müssen Beruf und Pflege, Kinderbetreuung unter einen Hut bringen. Dann ist ein eine illegale Pflegekraft für viele ein Ausweg.

Es müssen Wege gefunden werden, die Beteiligen aus dieser Zwangslage zu holen. Es geht dabei auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von mitunter illegalen Pflegekräften. So sind diese oft 24-Stunden am Tag im Einsatz und nicht ausreichend
abgesichert im Krankheitsfall.

Wir Grüne sind für die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns in der Pflege. Zudem müssen Betroffene über ihre Ansprüche und Rechte besser Bescheid wissen. Sie brauchen mehr Informationen über die Versorgungsmöglichkeiten vor Ort. Daher brauchen
wir dringend unabhängige Beratung. Denn laut Umfrage wisse selbst unter Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nur jeder zweite über seine Ansprüche ausreichend Bescheid. Frau Haderthauers Äußerungen sind verletzend, gegenüber den osteuropäischen Arbeitskräften und den hierzulande tätigen Pflegekräften. Ist es doch gerade die neue Regierung unter CDU/CSU und FDP die den dringend notwendigen Mindestlohn in der Pflege in Frage stellen, und diesen Missstand dadurch noch zementieren.

________________________________

Elisabeth Scharfenberg, MdB
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Heim oder häusliche Pflege?

Pauschal lässt sich nicht sagen, was im Einzelfall besser geeignet wäre 
  - die Unterbringung in einem Heim oder
  - die häusliche Pflege im vertrauten Zuhause. 
Das muss jeder für sich selbst entscheiden, denn es kommt immer auf die Person selbst und auf die Umstände an.

Für die Unterbringung in einem Heim spricht:

Die Unterbringung in einem Heim verspricht eine umfassende körperliche und medizinische Versorgung. Für etwaige Notfälle ist schnell Hilfe parat. Die Zimmer und Fahrstühle sind behindertengerecht ausgerichtet und zudem stehen sämtliche Hilfsmittel, wie etwa Gehhilfen und Rollstühle, sofort bereit. Somit ist eine optimale Versorgung gesichert.

Insbesondere für Personen, die an Demenz leiden, ist die Unterbringung in einem Heim von großem Vorteil, da diese mehr Aufmerksamkeit und Betreuung benötigen. Stark Pflegebedürftige, die an eine Beatmungsmaschine angeschlossen werden müssen oder andere, lebenserhaltende Maßnahmen benötigen, sind im Heim besser aufgehoben. Denn die Angehörigen wären den Aufgaben eventuell nicht gewachsen.

Der Aufenthalt in einem Heim ist außerdem für den Personenkreis gedacht, die etwas mehr Leben um sich herum benötigen. Dort findet sich immer jemand mit dem man schnell ein paar Worte austauschen kann. Oft sorgt auch die Heimleitung dafür, dass hin und wieder ein unterhaltsames, gemeinsames Programm, in Form von Singen und Musizieren, leichten körperlichen Bewegungen, Lesungen und Spielnachmittagen angeboten wird.

Durch die Anwesenheit speziell ausgebildeter Pflegekräfte fühlen sie sich gut aufgehoben. Manche entscheiden sich auch für das Heim, weil sie ihrer Familie nicht zur Last fallen wollen, oder im bisherigen Zuhause keine geeigneten Räumlichkeiten mehr zur Verfügung standen. Auch der Personenkreis ohne eigene Familie wählt oft das Heim.

Für die häusliche Pflege zu Hause spricht:
Für die häusliche Pflege entscheiden sich eher Personen, die sehr viel Wert auf ihre Privatsphäre und Selbständigkeit legen. Andere wiederum wollen ihr bisheriges Leben inmitten der Familie nicht aufgeben und alte Gewohnheiten, wie etwa Zusammenstellung der Ernährung, beibehalten. Zudem sind sie oft sehr emotionell an den Ort gebunden. Das Leben in der Mitte ihrer Familie erfüllt sie mit Freude und lässt sie teilhaben am täglichen Leben. Beispielsweise macht es sie glücklich, das Aufwachsen der Enkel mitzuerleben.

Durch den stetigen Familienanschluss fühlen sie, dass sie gebraucht und akzeptiert werden. Sie können mehr Einfluss auf die Gestaltung ihres Lebens und ihres Umfeldes nehmen. Auch die Familie selbst möchte oft auf Oma oder Opa im Hause nicht verzichten, weil sie für die Kinder wichtige Bezugspersonen darstellen.

Der Pflegedienst kommt je nach Bedarf ins Haus und übernimmt die körperliche und pflegerische Versorgung nach Angaben des Hausarztes. Die Entscheidung für eine häusliche Pflege ist zudem sehr sinnvoll, wenn eine Familie die zu pflegende Person betreut und immer nach dem Rechten sehen kann.

Pflege: FDP legt Bekenntnis für soziale Ungerechtigkeit ab

Pressemitteilung: 5. November 2009

Der FDP-Pflegeexperte Heinz Lanfermann spricht sich in der heutigen „Rheinischen Post“ für die Einführung eines Prämienmodells in der Pflege aus. Es sei sinnvoll, so Lanfermann, die „kapitalgedeckte Säule der Pflegeversicherung über eine kleine Prämie pro Versichertem aufzubauen.“ Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, bayerische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Pflegepolitik:

Wenigstens sagt die FDP ehrlich, dass sie für soziale Ungerechtigkeit ist. Sie will eine ergänzende, (vorerst) kleine Kopfpauschale in der Pflege. Das heißt, alle Versicherten zahlen den gleichen Betrag – egal, ob Friseurin, Altenpfleger, Bundeskanzlerin oder Top-Manager.

Die FDP bezieht sich dabei auf bisher bekannte Prämienmodelle. Sie sagt aber nur die halbe Wahrheit darüber. Die FDP behauptet, bisherige Modelle gingen von monatlich einstelligen Euro-Beträgen aus. Was die FDP lieber verschweigt: Bei den einstelligen Beträgen bleibt es natürlich nicht. Denn die Prämien steigen in all diesen Modellen kontinuierlich an und werden ganz schnell zweistellig. Was die FDP des Weiteren nicht sagt: Falls(!) Schwarz-Gelb Leistungen in der Pflege verbessern will, werden die Prämien natürlich noch höher. Oder andersherum: Anfänglich einstellige Beträge sind in all diesen Modellen nur dann möglich, wenn Leistungen gekürzt werden, etwa über eine Absenkung der stationären Pflegestufen.

Das gelbe Gerede passt hinten und vorne nicht: Einkommensschwache, die die kleine Kopfpauschale nicht zahlen können, sollen beim Finanzamt einen Steuerzuschuss beantragen können. Das bedeutet zusätzliche Bürokratie – und das von der Partei, die die Fahne der Entbürokratisierung vor sich herträgt. Außerdem will Schwarz-Gelb doch Steuern senken. Wo also soll das Geld für den Sozialausgleich herkommen?

Die FDP ist zudem der Meinung, dass der Aufbau eines individuellen Kapitalstocks für Rentnerinnen und Rentner wenig Sinn macht. Die FDP will doch aber die Kapitaldeckung, weil sie angeblich Generationen-gerechter ist. Wie sie die ältere Generation angemessen und sozial verträglich beteiligen will, lässt die FDP aber offen. Kein Wunder, es macht ihre unausgegorenen und ungerechten Pläne nämlich noch komplizierter und noch unpopulärer.

Für uns Grüne ist deshalb klar: Ab mit den schwarz-gelben Plänen in die Tonne! Lösungen gibt es nur im Solidarsystem. Das heißt:

1.)     Pflege-Bürgerversicherung: Alle Bürgerinnen und Bürger, ob alt oder jung, ob Altenpflegerin oder Bundeskanzlerin, zahlen nach ihrer Leistungskraft ein. Alle Einkunftsarten werden zugrunde gelegt. Das ist Generationen- und sozial gerecht.

2.)     Solidarische Demografiereserve: Alle Versicherten zahlen einen zusätzlichen, einkommensbezogenen Beitrag, der in einen geschützten, kollektiven Kapitalstock fließt. Das ist Kapitaldeckung auf solidarische Art.

Elisabeth Scharfenberg, MdB
Bündnis 90/DIE GRÜNEN