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Archiv der Kategorie Betreutes Wohnen

Wohn- und Pflegeheime

Menschen mit Behinderung oder alte Menschen mit oder ohne Behinderung, die Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigen und nicht in ihrer Familie wohnen können oder wollen, finden je nach Bedarf ihr Zuhause in einem Wohn- oder Pflegeheim.

Stationäre Wohnformen

Unter diesen Begriff fallen Wohnstätten, Gruppenwohnungen, Eltern-Kind-Wohnen, Probe- und Trainingswohnen oder Wohnhäuser, die insbesondere für Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung geeignet sind. Stationäre Wohnformen werden vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe als stationäre Eingliederungshilfe gewährt. Als stationäre Pflegeeinrichtungen gelten Einrichtungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner vollstationär (ganztägig) oder teilstationär (tagsüber oder nachts) untergebracht, gepflegt sowie verpflegt werden.

Stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI. Die stationäre Pflege zeichnet sich durch wesentliche Merkmale aus:

  • Die Pflegekassen haben den Sicherstellungsauftrag für die pflegerische Versorgung
  • Die Leistungserbringung erfolgt zum größten Teil durch freigemeinnützige und private Träger
  • Die Kapazitätssteuerung erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen. Sofern die Qualitätskriterien der § 71 und 79 SGB IX erfüllt sind, haben alle Einrichtungen Zugang zur pflegerischen Versorgung

Bei einer vollstationären Betreuung müssen die Bewohnerinnen und Bewohner ihr gesamtes Einkommen (§ 82 SGB XII) und den größten Teil ihres Vermögens (§ 90 SGB XII, bis auf den ihnen zustehenden kleinen Barbetrag) für die Betreuung einsetzen. Sie erhalten aber einen angemessenen Barbetrag als Taschengeld zur persönlichen Verfügung. Damit können sie die Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken, die nicht in der Betreuung enthalten sind.

Ambulante Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflege wird von privaten Pflegediensten und Sozialstationen erbracht. Diese umfassen neben hauswirtschaftlicher Versorgung die Grund- und Behandlungspflege sowie die ambulante Intensivpflege. Menschen mit Behinderung können auf diese Weise ein eigenständiges Leben vollbringen, ohne dabei auf Unterstützungen zu verzichten. Oberstes Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen im Alltag zu unterstützen.

Insgesamt ist das Leistungsangebot vom Leistungskatalog der Krankenkassen abhängig. Nach § 37 SGB V gewährt die gesetzliche Krankenversicherung einen Anspruch auf häusliche Pflege, sofern dadurch Krankenhausaufenthalte vermieden werden können. Die soziale Pflegeversicherung gewährt im Falle einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Geldleistungen oder ambulante Pflegesachleistungen. Der Umfang dieser Leistungen ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Ambulante Pflegeeinrichtungen weisen folgende Merkmale auf:

  • Die Pflegekassen haben den Sicherstellungsauftrag
  • Die Kapazitätssteuerung erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen
  • Die Leistungserbringung erfolgt zum größten Teil durch freigemeinnützige und private Träger
  • Es gibt kein einheitliches Vergütungssystem, sie unterscheiden sich je nach Kostenträger

Heim oder häusliche Pflege?

Pauschal lässt sich nicht sagen, was im Einzelfall besser geeignet wäre 
  - die Unterbringung in einem Heim oder
  - die häusliche Pflege im vertrauten Zuhause. 
Das muss jeder für sich selbst entscheiden, denn es kommt immer auf die Person selbst und auf die Umstände an.

Für die Unterbringung in einem Heim spricht:

Die Unterbringung in einem Heim verspricht eine umfassende körperliche und medizinische Versorgung. Für etwaige Notfälle ist schnell Hilfe parat. Die Zimmer und Fahrstühle sind behindertengerecht ausgerichtet und zudem stehen sämtliche Hilfsmittel, wie etwa Gehhilfen und Rollstühle, sofort bereit. Somit ist eine optimale Versorgung gesichert.

Insbesondere für Personen, die an Demenz leiden, ist die Unterbringung in einem Heim von großem Vorteil, da diese mehr Aufmerksamkeit und Betreuung benötigen. Stark Pflegebedürftige, die an eine Beatmungsmaschine angeschlossen werden müssen oder andere, lebenserhaltende Maßnahmen benötigen, sind im Heim besser aufgehoben. Denn die Angehörigen wären den Aufgaben eventuell nicht gewachsen.

Der Aufenthalt in einem Heim ist außerdem für den Personenkreis gedacht, die etwas mehr Leben um sich herum benötigen. Dort findet sich immer jemand mit dem man schnell ein paar Worte austauschen kann. Oft sorgt auch die Heimleitung dafür, dass hin und wieder ein unterhaltsames, gemeinsames Programm, in Form von Singen und Musizieren, leichten körperlichen Bewegungen, Lesungen und Spielnachmittagen angeboten wird.

Durch die Anwesenheit speziell ausgebildeter Pflegekräfte fühlen sie sich gut aufgehoben. Manche entscheiden sich auch für das Heim, weil sie ihrer Familie nicht zur Last fallen wollen, oder im bisherigen Zuhause keine geeigneten Räumlichkeiten mehr zur Verfügung standen. Auch der Personenkreis ohne eigene Familie wählt oft das Heim.

Für die häusliche Pflege zu Hause spricht:
Für die häusliche Pflege entscheiden sich eher Personen, die sehr viel Wert auf ihre Privatsphäre und Selbständigkeit legen. Andere wiederum wollen ihr bisheriges Leben inmitten der Familie nicht aufgeben und alte Gewohnheiten, wie etwa Zusammenstellung der Ernährung, beibehalten. Zudem sind sie oft sehr emotionell an den Ort gebunden. Das Leben in der Mitte ihrer Familie erfüllt sie mit Freude und lässt sie teilhaben am täglichen Leben. Beispielsweise macht es sie glücklich, das Aufwachsen der Enkel mitzuerleben.

Durch den stetigen Familienanschluss fühlen sie, dass sie gebraucht und akzeptiert werden. Sie können mehr Einfluss auf die Gestaltung ihres Lebens und ihres Umfeldes nehmen. Auch die Familie selbst möchte oft auf Oma oder Opa im Hause nicht verzichten, weil sie für die Kinder wichtige Bezugspersonen darstellen.

Der Pflegedienst kommt je nach Bedarf ins Haus und übernimmt die körperliche und pflegerische Versorgung nach Angaben des Hausarztes. Die Entscheidung für eine häusliche Pflege ist zudem sehr sinnvoll, wenn eine Familie die zu pflegende Person betreut und immer nach dem Rechten sehen kann.

Anforderungen an Wohnraum für Schwerbehinderte

Wer Wohnraum behindertengerecht planen oder umgestalten möchte, benötigt Informationen darüber, welche konkreten Anforderungen die Barrierefreiheit an eine Wohnung stellt. Diese Informationen finden sich in DIN-Normen, die vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wurden.

Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer nehmen über die technischen Baubestimmungen auf sie Bezug und machen sie so - ganz oder teilweise - zu verbindlich geltendem Recht. Unabhängig davon kann der Inhalt der DIN-Normen dadurch Verbindlichkeit erlangen, dass Sie ihn zum Inhalt Ihres Bauvertrages machen.

Aktuell gelten für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 aus dem Jahr 1992. Sie legen Mindeststandards fest, entsprechen aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sind ergänzungsbedürftig. Ob sie im Sommer 2009 durch die kürzlich veröffentlichte Nachfolge-Norm DIN 18040 ersetzt werden, bleibt abzuwarten.

DIN 18025: Barrierefreie Wohnungen

Ziel der DIN-Norm ist es, Menschen mit Behinderung das selbstbestimmte Wohnen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Der erste Teil der Norm widmet sich den besonderen Anforderungen an Wohnraum für Rollstuhlbenutzer, der zweite geht auf die Bedürfnisse von Menschen mit anderen Behinderungen ein.

DIN 18025-1: Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer sind nicht nur Schwellen und Stufen zu vermeiden. Es muss auch auf die Breite der Türen und Durchgänge sowie die Erreichbarkeit von Schaltern und Griffen (z.B. an Fenstern) geachtet werden. Bewegungsflächen von mindestens 150 cm x 150 cm sorgen dafür, dass vorhandene Einrichtungen z.B. in Küche, Bad oder Fahrstuhl problemlos genutzt werden können. Moderne Küchen sind als Überecklösung zu planen, damit von der Arbeitsplatte zur Spüle bzw. zum Kochbereich nur eine 45 Grad-Drehung notwendig ist. Herd, Arbeitsplatte und Spüle müssen unterfahrbar sein.

DIN 18025-2: Barrierefreie Wohnungen
Die Norm konkretisiert die Anforderungen an Wohnraum für

  • Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte),
  • Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten (z.B. gehbehinderte Menschen),
  • Menschen mit sonstigen Behinderungen,
  • klein- und großwüchsige Menschen und
  • Personen mit einer geistigen Behinderung.

Menschen mit Hörbehinderungen benötigen zum Beispiel ausgeglichene raumakustische Bedingungen, damit Geräusche und Laute gut verständlich sind. Um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern, sollten die Räume hell und schattenlos ausgeleuchtet sein. Störende Blendungen sollten vermieden werden. Türklingel und Telefon müssen durch optische Signale wie Blinklichter in allen Räumen ergänzt sein.

Bei blinden Menschen sind Orientierungsmöglichkeiten mit taktilen (tastbaren) Elementen besonders wichtig. So ist der Übergang des Fußbodens zu Treppenstufen mit taktilem Material zu kennzeichnen. Gleiches gilt für den Anfang und das Ende von Treppenhandläufen.

Die beispielhafte Auflistung zeigt, dass die Barrierefreiheit bei jeder Personengruppe andere Anforderungen an den Wohnraum stellt. Die baulichen Maßnahmen werden durch technische Ausstattungen ergänzt, deren Auswahl ebenfalls von den besonderen Bedürfnissen des Menschen und der Art seiner Behinderung abhängig sind.

Betroffene und Planer sollten sich grundsätzlich frühzeitig - nämlich bereits bei Planungsbeginn - mit Fachleuten aus dem Bereich des barrierefreien Bauens beraten, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Viele Merkmale des barrierefreien Wohnens können kostenneutral geplant werden. Auch die Umsetzung im Bestand lässt sich zu akzeptablen Kosten realisieren. Dafür ist es erforderlich, dass entsprechende Anforderungen bei der Planung erfasst und auch bei Neubauten und bei der Modernisierung durchgesetzt werden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die lokalen Behindertenverbände und Beratungsstellen für Wohnraumanpassung zur Verfügung. Mehr dazu unter Behindertengerechte Wohnraumumgestaltung.

Ausblick: DIN 18040 (Entwurf)

Nach jahrelangem Ringen um eine neue Normierung der Anforderungen an barrierefreies Bauen hat das Institut für Normung im Februar 2009 den Entwurf der DIN 18040 veröffentlicht. Die Norm war in Auftrag gegeben worden, nachdem der 2. Entwurf der DIN 18030, der das gleiche Ziel verfolgt hatte, im Januar 2006 endgültig am Widerstand der beteiligten Interessengruppen gescheitert war.

Die DIN 18040 besteht aus zwei Teilen. Der erste enthält die Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude und der zweite die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen. Inhaltlich werden im zweiten Teil die DIN-Normen 18025-1 und 18025-2 zusammengefasst, fortentwickelt und durch Anforderungen an Wohnraum für Menschen mit einer Sinnesbehinderung ergänzt, die bislang nur unzureichend Berücksichtigung fanden.

Ob sich die neue DIN-Norm durchsetzen wird, hängt davon ab, ob sie erneut Widerstand bei den betroffenen Interessengruppen hervorruft oder nicht. Die Einspruchsfrist endet am 16. Juni 2009. Wer den Entwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon anwenden möchte, muss dies ausdrücklich vereinbaren, denn es ist nicht auszuschließen, dass die endgültige Fassung der Norm vom vorliegenden Entwurf abweichen wird.

Das Konzept „Betreutes Wohnen“

Was ist Betreutes Wohnen?

Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre Selbstständigkeit erhalten – gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen kommt das Wohnkonzept des Betreuten Wohnens entgegen. Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung zu erhalten und so viel Betreuung, Verpflegung und Pflege wie nötig zu bieten.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Wohnen und Betreuung.

Das Betreute Wohnen bietet in der Regel:

  • eine barrierefreie und seniorengerechte Wohnung bestehend aus Wohn- und Schlafraum, Bad und Küche
  • Grundleistungen, für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss (z. B. Beratung, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Hausnotruf, Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste (Allgemeinflächen), Freizeitangebote),
  • zusätzliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und auch nur dann bezahlt werden müssen (z. B. Essens- und Getränkeversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Hol- und Bringdienst, ambulante Pflege).

In den letzten Jahren haben in Deutschland die Angebote enorm zugenommen, die Betreuung und altersgerechtes Wohnen miteinander verbinden. Mit noch weiter wachsenden Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens ist in den kommenden Jahren zu rechnen.

Unter den Begriffen „Betreutes Wohnen“ oder auch „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen Plus“ verbergen sich unterschiedlichste Konzepte und Vorstellungen, denn die Begriffe sind bislang nicht verbindlich definiert. So gibt es bessere und schlechtere, preiswertere und teurere Angebote. Insbesondere werden sehr unterschiedliche Betreuungsleistungen angeboten. Der Umfang reicht dabei von einem geringen Service bis hin zur Vollversorgung fast wie in einem Heim.

Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?

Betreutes Wohnen kommt - je nach Umfang und Ausgestaltung der Leistungen - für verschiedene Personen in Frage. Voraussetzung ist aber, dass die Personen zu einer selbständigen Lebensführung fähig sind, und es darf sich nicht um dauernd pflegebedürftige Personen handeln, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur in einer stationären Pflegeeinrichtung mit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung angemessen betreut werden können. 

Betreutes Wohnen als Ersatz für ein Pflegeheim (jetzt oder künftig)

Diese Form des Betreuten Wohnens kommt nur für Personen in Frage, die 

  • auch bei starker Pflegebedürftigkeit und intensivem, körperlichen Betreuungsbedarf im Betreuten Wohnen verbleiben können
  • einen Umzug in ein Pflegeheim möglichst vermeiden möchten
  • eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung bereits jetzt oder auf Dauer benötigen
  • schon jetzt an die Sicherheit im Alter (Vorsorge-Gedanke) denken
  • eine “behütende” Atmosphäre in Kauf nehmen

Für diesen Personenkreis kommen betreute Wohnanlagen in Betracht, die

  • an ein Heim angeschlossen sind oder
  • eine eigene Pflegeabteilung haben oder
  • einen eigenen Pflegedienst im Hause oder Nachbargebäude haben.

Hinweis: Auch diese Anlagen können sich vorbehalten, dass eine Aufnahme nur bis zu einem bestimmten Grad der Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit möglich ist. Folge wäre, dass ein Umzug in eine andere Einrichtung nötig würde. Deshalb sollten auf jeden Fall verschiedene Pflegeheime in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die betreuten Wohnangebote sollten genau begutachtet werden, ob tatsächlich ein lebenslanger Verbleib möglich ist. 

Betreutes Wohnen als “Wohnung mit zusätzlichem Service”

Betreutes Wohnen in diesem Sinne kommt in Frage, wenn

  • die betreffende Person jetzt und voraussichtlich noch längere Zeit gesund und aktiv ist
  • nicht absehbar ist, dass in nächster Zeit ein starker Hilfe- oder Pflegebedarf bestehen wird
  • der Wunsch nach einer kleineren, überschaubaren Wohnung besteht
  • Notruf und Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste ausreichen
  • die Speisenversorgung noch ganz oder teilweise organisiert und durchgeführt werden kann
  • Leben und Atmosphäre wie in einer “normalen” Wohnanlage gewünscht sind

Für diesen Personenkreis eignen sich betreute Wohnanlagen, die

  • nur einen Hausmeister-Service bieten und
  • keinen eigenen sozialen/pflegerischen Dienst und
  • keine eigene Pflegeabteilung haben.

Welche Leistungen werden geboten?

Um eine grobe Gliederung der verschiedenen Typen zu erhalten, werden die verschiedenen Typen gegenüber gestellt:

  • Hausmeister-Modell Altenwohnungen mit geringem Hausmeisterservice
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen / pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung
  • Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim

1.     Hausmeister-Modell

Dieser Typ unterscheidet sich kaum von einer „normalen“ Wohnung. Es gibt lediglich einen Hausmeister, der die Mieter „technisch betreut“, d. h. die Wartung und Reinigung von Fluren, Gemeinschaftsräumen und Grünanlagen, Winterdienst und kleinere Reparaturen in den Wohnungen (gegen Entgelt) übernimmt. Um weitere Betreuungsleistungen, Verpflegung und um Pflege müssen sich die Mieter in diesen Wohnanlagen selbst kümmern. Bei erhöhter Pflegebedürftigkeit müssen sie in der Regel in ein Pflegeheim umziehen.

2.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst 

Hier gibt es neben einem Hausmeister auch einen Ansprechpartner, der berät und die notwendigen Hilfen vermittelt (z. B. Mahlzeitenservice oder ambulanten Pflegedienst). Diese Hilfen werden von außerhalb erbracht. Die Anlage selbst hat keinen sozialen oder pflegerischen Dienst. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug ins Pflegeheim häufig nicht zu vermeiden. 

3.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen/pflegerischen Dienst 

Meistens gibt es in solchen Anlagen – über die unter 2. genannten Angebote hinaus – die Möglichkeit einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, wie sie auch aus Alten- und Pflegeheimen bekannt ist. Dadurch bleibt auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit meist ein Umzug in ein Pflegeheim erspart. Allerdings ist die Atmosphäre solcher Einrichtungen häufig durch Pflege und Betreuung geprägt. 

4.     Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung

Hier liegt der Schwerpunkt noch stärker auf der Pflege. Der Verbleib in der Einrichtung ist deshalb auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit garantiert. Allerdings muss dann unter Umständen (bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung) ein Umzug von der betreuten Wohnung in die Pflegeabteilung in Kauf genommen werden. 

5.     Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim 

Hier können in der Regel alle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die auch den Pflegeheimbewohnern angeboten werden. Oft ist allerdings die an das Heim angegliederte Pflege nur für begrenzte Zeit möglich. Bei dauerhafter schwerer Pflegebedürftigkeit ist dann ein Umzug ins Heim notwendig.

Welche Kosten entstehen?

Ebenso unterschiedlich wie die Leistungen der verschiedenen Einrichtungen des Betreuten Wohnens sind auch die damit zusammenhängenden Kosten. Sie setzen sich grundsätzlich zusammen aus

  • Kaltmiete,
  • Betriebs- oder Nebenkosten und
  • Betreuungspauschale (Grundleistungen) sowie
  • Kosten für Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme.

Kaltmiete

Die Miethöhe unterscheidet sich, je nachdem, ob es sich um eine Alt- oder Neubauwohnung oder um eine frei finanzierte oder eine öffentlich geförderte Sozialwohnung handelt. Insgesamt sollte sich die Höhe der Kaltmiete im Rahmen der örtlichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) bewegen. Die Barrierefreiheit in einer betreuten Wohnanlage, ein geräumiger Aufzug und andere Extras berechtigen unter Umständen, an die obere Grenze der Spanne zu gehen. Sind Gemeinschaftsräume wie etwa ein Pflegebad, Gästezimmer oder Fitnessräume oder erhebliche technische Aufwendungen für eine behindertengerechte Ausstattung vorhanden, kann dies einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechtfertigen.

Ein pauschaler Hinweis auf hohe Bau- oder Umbaukosten allein rechtfertigt keinen Zuschlag. Wird die ortsübliche Miete um mehr als 20 Prozent überschritten, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen. Öffentlich geförderte Sozialwohnungen (Wohnberechtigungsschein erforderlich!) sind deutlich preiswerter.  

Betriebskosten (Nebenkosten)

Die Betriebskosten decken sämtliche Leistungen von der Treppenhausreinigung bis zur Müllabfuhr sowie die Heizkosten ab. Teilweise werden die anfallenden Heizkosten separat, je nach Verbrauch, direkt abgerechnet.Kosten für Verwaltung (Bankgebühren, Porto, Kosten eines Hausverwalters) und Hausreparaturen (z. B. Rücklagen für Reparaturen) zählen nicht zu den Betriebskosten.

Betreuungspauschale

Die durchschnittliche Betreuungspauschale lt. Angaben des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA) liegt für eine Person bei etwa 89,48 €, für zwei Personen bei rund 107,37 € pro Monat. Es gibt jedoch auch sehr viel billigere und teurere Pauschalen für den Grund-Service.

Die Betreuungspauschalen sind jedoch schwer miteinander vergleichbar, weil die angebotenen Leistungspakete bzw. Leistungskombinationen sehr unterschiedlich sein können. Es gibt allerdings auch bei gleichen Leistungen teils deutliche Unterschiede. Kommen weitere Leistungen hinzu (z. B. Wohnungsreinigung, die mit den Grundleistungen abgerechnet wird) erhöht sich die Betreuungspauschale entsprechend.

Kosten für Wahlleistungen

Im Gegensatz zu den Kosten für die Betreuungspauschale (Grundleistungen) werden Wahlleistungen wie etwa Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Versorgung oder ambulante Pflege nicht durch eine Pauschale abgerechnet. Diese Leistungen müssen einzeln nachgefragt und auch extra bezahlt werden.Sofern der Vermieter bzw. Vertragspartner selbst Wahlleistungen anbietet, sollte unbedingt eine entsprechende Preisliste verlangt werden, um vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter vergleichen zu können.

Angemessenheit der Preise

Voraussetzung um die Angemessenheit prüfen zu können ist, dass die Preise durchschaubar sind. Es gibt durchaus Wohnanlagen, die nicht nach Kaltmiete, Betriebs- und Betreuungskosten differenzieren, sondern einen Gesamtpreis nennen. In diesen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten, denn es ist nicht erkennbar, ob die angebotenen Einzelleistungen angemessene Preise haben.

Wichtig ist auch, zu vergleichen, ob Einrichtungen mit höherer Miete ggf. eine geringere Grundpauschale oder günstigere Wahlleistungen anbietet. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, die gesamten monatlichen Kosten auszurechnen und diese mit anderen in Frage kommenden betreuten Wohnangeboten zu vergleichen

Wohnformen im Alter - Zuhause – im Betreuten Wohnen – oder im Seniorenheim

Im Maria-Seltmann-Haus in Weiden fand am 22. Juli 2008 von 15.00 bis 16.30 Uhr ein Vortrag zum Thema Wohnformen im Alter statt. Dass dieses Thema viele Menschen brennend interessiert und sie die Frage bewegt,  wo und wie man seinen Lebensabend verbringt, zeigte sich durch das zahlreich erschienene Publikum an diesem Nachmittag.

 Wenn man älter wird, stellt man sich irgendwann die Frage wohin im Alter? Geht man in ein Senioreheim, nutzt man lieber das Betreute Wohnen oder bevorzugt man das Wohnen zu Hause. In dem Vortrag erhielten die Besucher von den kompetenten Referenten einen detaillierten Überblick über die Wohnformen, die in Weiden und Umgebung angeboten werden.

Als Referenten geladen waren der Leiter des St. Michael-Zentrums Herr Günter Daubenmerkl, vom Kursana Domizil war Frau Caroline Kett anwesend, die Kurzeitpflege der Diakonie Weiden war vertreten durch Frau Dorothee Rösel-Hammer. Das Konzept Betreutes Wohnen Hagemann wurde vom Ehepaar  Hagemann vorgestellt und den Abschluss bildete der Vortrag von Frau Monika Hager über AOVE – Wohnen im Alter zu Hause.

Die Organisatorin der Veranstaltung war Alexandra Bock, sie studiert Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Arbeit mit Senioren  an der Fachhochschule in Nürnberg. Seit März 2008 macht sie im Maria-Seltmann-Haus ein Praktikum. Für ihr Projekt kontaktierte Frau Bock die Referenten und diese sagten umgehend ihre Hilfe zu, um über das Thema Wohnen im Alter zu informieren.

Den ersten Vortrag hielt Frau Kett und stellte das Kursana (Erholung für den Körper) Domizil vor. Insgesamt gibt es deutschlandweit 96 Einrichtungen und eine davon das St. Josef Haus ist vor Ort in Weiden zu finden. Nach einer kurzen Vorstellung zur Person wurden die Besonderheiten der Kursana Einrichtung hervorgehoben und Informationen zu den Aktivitäten vorgetragen. Das St. Josef hat eine Kapazität von 99 Einzel- und 14 Doppelzimmern und kann bis zu 127 Bewohner aufnehmen. Die „geschlossene“ Demenzstation klang etwas verfremdend, da hier schon vom Wortklang her der Wohlfühlfaktor verloren geht.

Das St. Michael Zentrum der Diakonie Weiden wurde von Herrn Günter Daubenmerkl vorgestellt. Eine ausführliche Präsentation verdeutlichte nach der Vorstellung der eigenen Person, die Wohnformen im Alter, von der Stationären Pflege, über Kurzzeitpflege bis hin zum Betreuten Wohnen, wobei immer der Bezug zum St. Michael-Zentrum gegeben war. Auch hier wurden die Besonderheiten der Einrichtung aufgezeigt und der Leitsatz „So viel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig“  kommt besonders im Betreuten Wohnen zu Geltung. Hier stehen in zwei Bauabschnitten insgesamt 69 Wohnungen mit Einbauküchen zur Verfügung und im Zentrum selbst 56 Pflegeappartements, um den Bedürfnissen der Bewohner nachzukommen.

Sowohl im St. Michael-Zentrum als auch im Kursana Domizil werden Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Betreutes Wohnen angeboten. Beide Einrichtungen weisen equivalente Therapie-und Beschäftigungspläne auf und haben viele ähnliche Angebote. Die Atmosphäre und Umsetzung ist aber in jeder der Einrichtungen eigenständig und so sollte man sich durch persönliche Informationsbesuche ein eigenes Bild von jedem der Häuser machen.

Im dritten Vortrag stellte Frau Dorothee Rösel-Hammer die Kurzzeitpflege des Diakonischen Werkes vor. Mit Bildern vom letzten Sommerfest vermittelte sie den Besuchern den familiären Flair ihrer Station. Da im Haus  in der Sebastianstraße lediglich Platz für maximal 21 Bewohner ist, kennt hier jeder jeden und auch die Schwestern sind vertraut mit den Senioren, die hier meist zur Kurzzeitpflege untergebracht sind. Die Kurzzeitpflegestation begrenzt durch ihre räumliche Größe, bietet ihren Bewohnern so viel Abwechslung wie möglich und kümmert sich, um die Belange und Dienstleistungen, die benötigt werden. Die Präsentation selbst war zu den beiden vorherigen leider nicht ganz so gelungen.

Im nachfolgenden Beitrag stellten Frau Dr. Gabriele Hagemann und ihr Mann Burkhard Hagemann das Familiär Betreute Wohnen Hagemann in Altenstadt / WN vor. Hier wurde ein großes Wohnhaus genutzt, in dem 44 nicht möbilierte Ein- und Zweizimmerwohnungen zur Verfügung stehen. Hier soll der familiäre Faktor im Vordergrund stehen, aber bei 44 Wohnungen kann man eigentlich nicht mehr von familiär sprechen. Auch die Präsentation war eher ein Durcheinander da hier die Abfolge  und der Vortrag  nicht stimmig waren.

Eine Alternative sollte das Konzept „Alt werden zu Hause“  der AOVE (Arbeitsgemeinschaft Obere Vils-Ehenbach) vorgetragen von Monika Hager darstellen. Hier sind im Landkreis Amberg-Sulzbach Senioren befragt worden, was Ihnen in der Region fehle. Die gegründete Arbeitsgemeinschaft machte sich dann Gedanken und es wurden sogenannte Alltagsbegleiter geschaffen, die mit den Senioren im Umland spazieren gehen, sich unterhalten, einkaufen gehen, usw. – wobei diese Leistung von den Betroffenen natürlich bezahlt werden muss. Somit müssen die Senioren zahlen, um ihre Einsamkeit zu bekämpfen, ob das der richtige Weg ist,  ist fraglich. Besser wäre es, wenn man hier die Nachbarschaft mobilisiert hätte, und die sich etwas Zeit für die Senioren in ihrer Umgebung  nehmen würden. Denn die meisten Senioren leben von einer geringen Rente und können sich dann den Luxus einer Unterhaltung oder eines Spaziergangs nicht leisten. Der Ansatz ist sicherlich lobenswert, aber die Umsetzung ist noch nicht das Wahre.

Alles in allem war es ein sehr informativer Nachmittag, und die Besucher konnten viel Erfahren. Nach den Vorträgen holten sich viele Besucher noch an den Tischen der Referenten Infomaterial und führten persönliche Gespräche mit den Referenten.

Es ist jedem zu raten, sich so früh wie möglich, über die Wohnformen im Alter zu informieren und sich damit auseinanderzusetzen, was für Möglichkeiten einem geboten werden.

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